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safeXcon für Stuttgart

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Stuttgart

safeXcon stellt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe in Stuttgart und der Region, bestellt nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und betreut nach DGUV Vorschrift 2. Die Bestellung ist an keinen Firmensitz gebunden: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Beratung laufen ortsunabhängig, Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine bei Ihnen im Betrieb statt. Geschäftsführer Marko Richter bringt rund 15 Jahre Erfahrung in der Compliance-Beratung mit. Über 700 Beratungen deutschlandweit, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.

Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße — die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuungszeit anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über Grund- und betriebsspezifische Betreuung, gestaffelt nach Betreuungsgruppen. Die Bestellung darf ausdrücklich extern erfolgen; der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die fachliche Aufgabe übernimmt die bestellte Fachkraft. Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG hinzu, der vierteljährlich zusammentritt. Ob für Ihren Betrieb die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell günstiger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Das übernimmt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Aufgabenkatalog folgt § 6 ASiG: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, regelmäßige Begehungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unterweisung der Beschäftigten und Hinwirken darauf, dass alle Beteiligten die Vorschriften einhalten. Dazu kommt die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und die Dokumentation, die bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorliegen muss.

Arbeitsschutz in der dichtesten Zulieferlandschaft Deutschlands

Die Region Stuttgart lebt von Fahrzeugbau, Maschinenbau und einer außergewöhnlich dichten Zulieferkette. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG trifft jeden dieser Betriebe, der Aufwand nach DGUV Vorschrift 2 unterscheidet sich aber erheblich — und die Einstufung in die Betreuungsgruppe entscheidet darüber.

In der Fertigung bestimmen Maschinensicherheit, Lärmbereiche, Pressen und Umformanlagen sowie der innerbetriebliche Transport die Gefährdungsbeurteilung. Mit der Elektrifizierung ist ein Thema hinzugekommen, das viele unterschätzen: Arbeiten an Hochvoltsystemen setzen eine eigene Qualifikation der Beschäftigten voraus, dazu Freischalt- und Sicherungsregeln und passende Schutzausrüstung. Beschädigte Batteriezellen aus Prüfstand oder Werkstatt sind ein Fall für sich, bei dem Arbeitsschutz, Brandschutz und — beim Versand — Gefahrgutrecht zusammenkommen.

Stark vertreten ist die Oberflächentechnik: Lohnbeschichter, Galvanikbetriebe und Lackierereien arbeiten mit Säuren, Laugen, Lösemitteln und Prozesschemikalien. Dort greifen Gefahrstoffverordnung und TRGS neben dem ASiG, und die Gefährdungsbeurteilung muss beides abbilden — einschließlich Substitutionsprüfung, Absaugung und Expositionsmessungen.

Im Maschinen- und Anlagenbau kommen Montage- und Serviceeinsätze beim Kunden hinzu. Wechselnde Einsatzorte machen die Beurteilung aufwendiger als ein fester Betriebssitz, und bei Arbeiten auf fremdem Werksgelände greift die Koordinationspflicht nach § 8 ArbSchG. Genau dieser Punkt fällt bei Prüfungen regelmäßig auf.

Zur Arbeitsweise: Der größere Teil der Betreuung ist ortsunabhängig. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung entstehen unabhängig davon, wo safeXcon sitzt. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Typische Anwendungsfälle in der Region Stuttgart

Automobilzulieferer und Fertigung

Maschinensicherheit, Pressen und Umformanlagen, Lärmbereiche, innerbetrieblicher Transport und Lackierbereiche bestimmen die Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen Schutzeinrichtungen und Verkehrswege im laufenden Betrieb und schreiben die Beurteilung fort, wenn sich Anlagen oder Abläufe ändern.

Hochvolt und Batterietechnik

Arbeiten an Hochvoltsystemen verlangen Qualifikation, Freischaltregeln und Schutzausrüstung. Beschädigte Zellen aus Prüfstand oder Werkstatt verbinden Arbeitsschutz, Brandschutz und beim Versand Gefahrgutrecht. Wir bilden alle drei zusammen ab, statt sie getrennt zu betrachten.

Oberflächentechnik, Galvanik und Lackierung

Säuren, Laugen, Lösemittel und Prozesschemikalien bringen Anforderungen aus Gefahrstoffverordnung und TRGS mit: Substitutionsprüfung, Absaugung, Expositionsermittlung, Betriebsanweisungen. Wir verbinden das mit der Gefährdungsbeurteilung nach ASiG.

Maschinenbau mit Montage beim Kunden

Service- und Montageeinsätze auf fremdem Gelände verlangen eine Beurteilung für wechselnde Einsatzorte und die Koordination nach § 8 ArbSchG. Wir richten beides praxisnah ein, damit Ihre Monteure auch beim Kunden abgesichert sind.

Handwerk und Mittelstand

Für kleinere Betriebe ist die Frage nicht ob, sondern wie: Regelbetreuung oder Unternehmermodell. Wir rechnen beide Wege anhand Ihrer Mitarbeiterzahl und Branche durch und sagen offen, welcher günstiger ist — auch wenn das gegen die laufende Betreuung spricht.

So läuft die Bestellung ab

  1. Kostenloses Erstgespräch Wir klären Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und rechnen die Betreuungszeit nach DGUV Vorschrift 2 aus. Regelbetreuung und Unternehmermodell vergleichen wir dabei, damit Sie den günstigeren Weg kennen. Das Gespräch findet per Telefon oder Videokonferenz statt.
  2. Bestandsaufnahme Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und vorhandene Dokumentation nehmen wir auf — je nach Umfang vorab anhand Ihrer Unterlagen und im anschließenden Vor-Ort-Termin.
  3. Schriftliche Bestellung Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung nach § 5 ASiG schriftlich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
  4. Laufende Betreuung Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Arbeitsschutzausschuss laufen durchgehend. Begehungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, gebündelt und mit Vorlauf.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Stuttgart?

Die Basisbetreuung beginnt ab 74 € im Monat je Standort (890 € pro Jahr). Enthalten sind die Bestellung nach § 5 ASiG, die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Begehungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Der konkrete Preis richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

Einzugsgebiet

  • Stuttgart
  • Sindelfingen
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  • Ludwigsburg
  • Waiblingen
  • Göppingen
  • Reutlingen
  • Heilbronn
  • Pforzheim
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Fellbach
  • Kornwestheim
  • Bietigheim-Bissingen
  • Nürtingen
  • Kirchheim unter Teck
  • Leonberg
  • Backnang
  • Neckarsulm
  • Schwäbisch Gmünd

Häufige Fragen

Alle. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Branche. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 staffelt die Betreuungszeit nach Betreuungsgruppen, und ein Galvanikbetrieb liegt dort deutlich höher als ein Büroarbeitsplatz. Welche Gruppe für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.

Ja. Die Bestellung nach § 5 ASiG ist an keinen Firmensitz gebunden, und der größere Teil der Aufgaben ist ortsunabhängig: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung laufen unabhängig von der Entfernung. Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine in Ihrem Betrieb statt, gebündelt und mit Vorlauf abgestimmt. Wenn Sie kurzfristige Vor-Ort-Präsenz im Tagesrhythmus brauchen, sagen wir das offen im Erstgespräch.

Das hängt an Mitarbeiterzahl und Branche. Beim Unternehmermodell übernimmt der Unternehmer nach entsprechender Schulung selbst Aufgaben und zieht die Fachkraft anlassbezogen hinzu; das ist für kleinere Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial oft günstiger. Bei höherem Risiko oder ab einer bestimmten Größe ist die Regelbetreuung der sichere Weg. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.

Neben der Bestellung nach § 5 ASiG greifen Gefahrstoffverordnung und TRGS: Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, Substitutionsprüfung, Betriebsanweisungen, Absaugung und je nach Stoff die Ermittlung der Exposition. Dazu kommen Unterweisungen und arbeitsmedizinische Vorsorge. Wir bringen das in eine Dokumentation, statt zwei getrennte zu führen.

Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und fällt bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde auf. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es fehlen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise oder die Bestellung, steht die Geschäftsleitung persönlich in der Verantwortung.

Unkompliziert. Wir sichten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung aus, so entsteht keine Lücke. Lücken in der vorhandenen Dokumentation benennen wir offen, statt sie fortzuschreiben.