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Marko Richter, Geschäftsführer der safeXcon GmbH
Marko Richter · Ihr persönlicher Ansprechpartner
Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Kranschein für Ihre Mitarbeiter

Ausbildung nach DGUV Grundsatz 309-003 — in Ihrem Betrieb, an Ihren Kranen, ab 1.350 € je Termin für bis zu 10 Teilnehmer.

Anfahrt in NRW inklusive · Kranführerausweis und Beauftragungsvorlage inklusive

Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Vertrauen führender Unternehmen:
Cylib Leber GmbH Aristotech Cayago GILOG

Was kostet ein Kranschein für Mitarbeiter?

Bei safeXcon kostet die Kranausbildung 1.350 € je Termin für bis zu 10 Teilnehmer, das sind 135 € pro Person. Der Tagestermin richtet sich an Mitarbeiter, die bereits Kran fahren und nur den Nachweis benötigen. Wer ohne Vorkenntnisse anfängt, bekommt die zweitägige Grundausbildung für 2.450 €. Wir schulen an teilkraftbetriebenen und flurgesteuerten Kranen, also an Brücken-, Portal-, Schwenk-, Konsol- und Säulenkranen. Die Anfahrt innerhalb von NRW ist im Preis enthalten.

Ohne Befähigungsnachweis
haftet der Unternehmer

Wer einen Mitarbeiter ohne Ausbildung, ohne Eignungsnachweis und ohne schriftliche Beauftragung an den Kran lässt, trägt bei einem Unfall die volle Verantwortung. Die Berufsgenossenschaft prüft nach einem Schadensfall zuerst, ob Auswahl, Unterweisung und Beauftragung dokumentiert sind.

Mindestalter 18 Jahre Eignung nach G 25 Schriftliche Beauftragung

Ausbildung, die im Betrieb
wirklich ankommt

Wir kommen zu Ihnen und schulen an den Kranen, die Ihre Mitarbeiter danach täglich bedienen.

Die betriebliche Unterweisung am zu führenden Kran ist damit gleich mit erledigt.

An Ihren eigenen Kranen

Die Praxis läuft an den Kranen, die Ihre Mitarbeiter danach bedienen. Die betriebliche Unterweisung am zu führenden Kran ist damit erledigt und muss nicht separat nachgeholt werden.

zusätzliche Termine nötig

Mehrere Kranarten in einem Termin

Wenn in Ihrer Halle ein Brückenkran und draußen ein Schwenkkran steht, schulen wir beide im selben Termin — ohne Aufpreis.

135 € pro Person bei voller Gruppe

Keine Ausfallzeit durch Anreise

Ihre Mitarbeiter bleiben im Haus. Kein Fahrtweg, keine Übernachtung, kein halber Tag, der für An- und Abreise draufgeht.

10 Teilnehmer je Termin

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Bedarf klären

Sie nennen uns Kranarten, Steuerungsart und Teilnehmerzahl. Wir sagen Ihnen, welches Format passt und was es kostet.

2

Termin im Betrieb

Der Termin findet bei Ihnen statt, nach Ihrem Schichtplan. Theorie im Besprechungsraum, Praxis an Ihren Kranen.

3

Prüfung und Nachweis

Theoretische und praktische Prüfung am selben Tag. Jeder Teilnehmer erhält den Kranführerausweis und den Befähigungsnachweis.

4

Beauftragung dokumentieren

Sie bekommen die Vorlage für die schriftliche Beauftragung sowie die Teilnehmerliste für Ihre Unterlagen.

Das schreibt der DGUV Grundsatz 309-003 vor

Drei Voraussetzungen müssen erfüllt sein, bevor ein Mitarbeiter selbstständig einen Kran führen darf.

Mindestalter 18 Jahre

Der DGUV Grundsatz 309-003 hält fest, dass der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Krans nur Versicherte beschäftigen darf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Körperliche und geistige Eignung

Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz G 25 festgestellt werden. Die Veranlassung liegt beim Unternehmer.

Unterweisung, Nachweis und Beauftragung

Nach der theoretischen und praktischen Unterweisung folgt der Befähigungsnachweis. Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer zusätzlich schriftlich beauftragen.

Krane

Unsere Kranausbildung im Überblick

Alle Termine finden in Ihrem Betrieb und an Ihren Kranen statt. Damit ist die betriebliche Unterweisung am zu führenden Kran gleich mit abgedeckt.

Unsere Kranausbildung im Überblick
Kranschein1.350 €je Termin · 1 Tag Für AnfängerGrundausbildung2.450 €je Termin · 2 Tage Wiederholungsunterweisung450 €je Termin · halber Tag
Zielgruppe Mitarbeiter, die bereits Kran fahren bereits ausgebildete Kranführer
Dauer 1 Tag halber Tag
Teilnehmer bis 10 Personen bis 10 Personen
Theorie und Praxis Verhältnis Theorie zu Praxis 3 zu 5 Auffrischung mit Praxisteil
Praxis an Ihren Kranen enthalten enthalten
Befähigungsnachweis und Kranführerausweis enthalten Nachweis wird aktualisiert
Vorlage schriftliche Beauftragung enthalten enthalten
Anfahrt in NRW im Preis enthalten im Preis enthalten
Preis je Teilnehmer 135 € bei voller Gruppe 45 € bei voller Gruppe
Termin anfragen Termin anfragen

Kranschein

1.350 €
je Termin · 1 Tag

  • Zielgruppe
    Mitarbeiter, die bereits Kran fahren
  • Dauer
    1 Tag
  • Teilnehmer
    bis 10 Personen
  • Theorie und Praxis
    Verhältnis Theorie zu Praxis 3 zu 5
  • Praxis an Ihren Kranen
    enthalten
  • Befähigungsnachweis und Kranführerausweis
    enthalten
  • Vorlage schriftliche Beauftragung
    enthalten
  • Anfahrt in NRW
    im Preis enthalten
  • Preis je Teilnehmer
    135 € bei voller Gruppe

Wiederholungsunterweisung

450 €
je Termin · halber Tag

  • Zielgruppe
    bereits ausgebildete Kranführer
  • Dauer
    halber Tag
  • Teilnehmer
    bis 10 Personen
  • Theorie und Praxis
    Auffrischung mit Praxisteil
  • Praxis an Ihren Kranen
    enthalten
  • Befähigungsnachweis und Kranführerausweis
    Nachweis wird aktualisiert
  • Vorlage schriftliche Beauftragung
    enthalten
  • Anfahrt in NRW
    im Preis enthalten
  • Preis je Teilnehmer
    45 € bei voller Gruppe

Unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Alle Preise netto, zzgl. USt. Außerhalb von NRW Anfahrt nach Absprache.

Die Ausbildung folgt dem DGUV Grundsatz 309-003. Der dort genannte Rahmen beträgt für teilkraftbetriebene Krane einen Tag und für flurgesteuerte Krane einen bis fünf Tage. Für das Verhältnis der theoretischen zur praktischen Unterweisung nennt der Grundsatz 3 zu 5.

Mehrere Kranarten in einer Gruppe schulen wir im selben Termin ohne Aufpreis.

Kriterium Inhouse bei Ihnen Offener Kurs beim Anbieter
Ort Ihre Halle, Ihre Krane, Ihre Lasten fremdes Gelände, fremde Technik
Betriebliche Unterweisung am Kran ist Teil des Termins muss im Betrieb nachgeholt werden
Ausfallzeit Mitarbeiter bleiben im Haus An- und Abreise je Teilnehmer
Kosten bei 10 Teilnehmern 135 € pro Person meist 250 bis 400 € pro Person
Termin nach Ihrem Schichtplan feste Kurstermine des Anbieters
Mehrere Kranarten im selben Termin ohne Aufpreis je Kranart ein eigener Kurs

Häufige Fragen zur Kranausbildung

Die Fragen, die uns Betriebe vor der Buchung am häufigsten stellen.

Der Tagestermin kostet 1.350 € für bis zu 10 Teilnehmer, also 135 € pro Person bei voller Gruppe. Die zweitägige Grundausbildung für Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse kostet 2.450 €, das sind 245 € pro Person. Die Wiederholungsunterweisung kostet 450 €. Alle Preise netto, die Anfahrt innerhalb von NRW ist enthalten.

Wir bilden an teilkraftbetriebenen und flurgesteuerten Kranen aus: Brückenkrane, Portalkrane, Schwenkkrane, Konsolkrane und Säulenkrane, bedient über Hängetaster oder Funkfernsteuerung. Turmdrehkrane bilden wir nicht aus.

Der DGUV Grundsatz 309-003 nennt für teilkraftbetriebene Krane einen Tag und für flurgesteuerte Krane einen bis fünf Tage. Mitarbeiter, die bereits Kran fahren und nur den Nachweis brauchen, schulen wir an einem Tag. Für Mitarbeiter ohne Vorkenntnisse setzen wir zwei Tage an.

Ab 18 Jahren. Der DGUV Grundsatz 309-003 hält fest, dass der Unternehmer mit dem selbstständigen Führen eines Krans nur Versicherte beschäftigen darf, die das 18. Lebensjahr vollendet haben.

Der Unternehmer muss sich von der körperlichen und geistigen Eignung überzeugen. Die körperliche Eignung kann durch eine arbeitsmedizinische Untersuchung nach dem Grundsatz G 25 festgestellt werden. Diese Untersuchung veranlassen Sie als Unternehmer, sie ist nicht Teil des Ausbildungstermins.

Bei ortsveränderlichen kraftbetriebenen Kranen muss der Unternehmer den Kranführer schriftlich beauftragen. Eine fertige Vorlage dafür bekommen Sie von uns mit dem Termin, sodass Sie die Beauftragung direkt dokumentieren können.

Der DGUV Grundsatz 309-003 knüpft an die Einsatzbedingungen an: Ändern sich diese, ist eine neue Unterweisung erforderlich. Unabhängig davon verlangt das Arbeitsschutzgesetz eine Unterweisung mindestens einmal jährlich. Wir bieten dafür die Wiederholungsunterweisung an einem halben Tag an.

Wenn die Unterweisung extern und auf fremden Geräten stattfindet, ist zusätzlich eine betriebliche Unterweisung an dem zu führenden Kran nötig. Weil wir bei Ihnen im Betrieb und an Ihren eigenen Kranen schulen, entfällt dieser zweite Schritt.

In der Regel innerhalb von 7 Tagen. Wir richten uns nach Ihrem Schichtplan, Termine sind auch früh morgens oder am Samstag möglich.

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