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Marko Richter, Geschäftsführer der safeXcon GmbH
Marko Richter · Ihr persönlicher Ansprechpartner
Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Online-Unterweisung ADR 1.3

Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.

Die Gefahrgutunterweisung nach ADR Kapitel 1.3 für alle Beteiligten am Gefahrguttransport – als Online-Schulung oder direkt bei Ihnen vor Ort. Mit offizieller Teilnahmebescheinigung. Optional erweiterbar um RID, ADN und IMDG-Code.

Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

15 Jahre Erfahrung
ADR · RID · ADN · IMDG-Code Vollständige, prüffeste Dokumentation
Kundenbewertungenbei Google
Vertrauen führender Unternehmen:
Cylib Leber GmbH Aristotech Cayago GILOG

Wer braucht eine Unterweisung nach ADR 1.3?

Jede Person, die am Gefahrguttransport beteiligt ist – also Versender, Verpacker, Verlader, Belader, Entlader und Bürokräfte, die Beförderungspapiere erstellen. Die Unterweisung nach ADR 1.3 muss vor Aufnahme der Tätigkeit erfolgen und danach regelmäßig aufgefrischt werden; in der Praxis gilt ein Abstand von zwei Jahren als angemessen. Jeder Teilnehmer erhält eine Bescheinigung, der Arbeitgeber muss die Nachweise aufbewahren. Die Live-Online-Unterweisung umfasst 1,5 Stunden reine Unterweisung, mit Fragerunde und Abschlusstest rund 120 Minuten. Bei safeXcon kostet sie ab 45 € pro Person (Vertragskunden ab 25 €), eine firmenindividuelle Unterweisung ab 450 € pro Termin.

Fehlende Unterweisung ist kein Kavaliersdelikt.
Wer haftet, wenn etwas passiert?

ADR 1.3 schreibt vor: Jeder Mitarbeitende, der an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist, muss vor Aufnahme der Tätigkeit unterwiesen sein, und regelmäßig wiederholt werden. Unterlassen Unternehmer dies, haften sie persönlich. Im Schadensfall drohen Bußgelder, Betriebsschließung und Versicherungsausschluss.

Bußgelder nach GGVSEB Persönliche Geschäftsführerhaftung Versicherungsschutz erlischt Betriebsunterbrechung Behördliche Kontrollen (BAG) Strafrechtliche Konsequenzen

Was Sie von unserer Unterweisung erwarten können.
Drei Gründe, die entscheiden.

Rechtssicherheit, Flexibilität und Vollständigkeit, alles aus einer Hand.

Ob Einzelperson oder gesamte Belegschaft.

Offizielle Teilnahmebescheinigung

Anerkannt bei Behörden, Berufsgenossenschaft und im Schadensfall. Kein Bußgeldrisiko durch unzureichend unterwiesenes Personal. Nach Abschlusstest sofort verfügbar.

ADR 1.3 Pflichtunterweisung

Online oder direkt bei Ihnen vor Ort

Sie wählen das Format. Online-Kurs ohne Anfahrt oder Inhouse-Unterweisung in Ihrem Betrieb mit individueller Bestandsaufnahme. Wir passen uns Ihrem Ablauf an.

3 Kurs-Varianten

Für jeden Beteiligten am Transport

Be- & Entladung, Versand, Empfang, Fahrer: Wer mit Gefahrgut in Berührung kommt, muss unterwiesen sein. Optional erweiterbar auf alle Verkehrsträger.

ADR + RID + ADN + IMDG alle Verkehrsträger abgedeckt

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Begrüßung & Vorstellung

Einstieg in die Unterweisung, Vorstellung der Lernziele und des Ablaufs. Individuelle Fragen vorab können hier bereits geklärt werden. Dauer: 10 Min.

2

Durchführung der Unterweisung

Rechtliche Grundlagen ADR, Beförderungsdokumente, Gefahrenklassen, Verpackung & Kennzeichnung, Ladungssicherung, Pflichten nach GGVSEB. Dauer: 90 Min.

3

Individuelle Fragen klären

Offene Fragen zu Ihren konkreten Gefahrgutprozessen, Sonderfällen oder spezifischen UN-Nummern werden gezielt beantwortet. Dauer: 10 Min.

4

Abschlusstest & Bescheinigung

Standardisierter Abschlusstest. Bei Bestehen erhalten alle Teilnehmenden eine offizielle Teilnahmebescheinigung, gültig als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen. Dauer: 10 Min.

Wer muss nach ADR 1.3 unterwiesen werden?

Kurz gesagt: jeder, der mit der Beförderung gefährlicher Güter in Berührung kommt.

Fahrer & Transportpersonal

Pflichtunterweisung vor Aufnahme der Tätigkeit. Gilt für alle, die gefährliche Güter befördern, unabhängig von Freistellungsgrenzen.

Be- & Entladung sowie Versand

Lageristen, Kommissionierer, Versandmitarbeitende, alle, die gefährliche Güter empfangen, verpacken oder verladen, unterliegen der Unterweisungspflicht.

Unternehmer & Verantwortliche

Der Unternehmer ist verpflichtet, die Unterweisung sicherzustellen und zu dokumentieren. Ohne Nachweis haftet er persönlich bei Kontrollen durch BAG oder BG.

Unterweisung nach ADR Kapitel 1.3

Preise für die ADR-1.3-Unterweisung

Live online mit Dozent, keine Aufzeichnung. Jeder Teilnehmer erhält eine Teilnahmebescheinigung für Kontrollen und Audits.

Preise für die ADR-1.3-Unterweisung
Vertragskundenab 25 €pro Person Meist gebuchtNeukundenab 45 €pro Person Firmenindividuellab 450 €pro Termin
Teilnahme an der Live-Unterweisung enthalten gesamtes Team
Dauer 1,5 Std. reine Unterweisung nach Absprache
Teilnahmebescheinigung je Teilnehmer enthalten enthalten
Handout zum Nachlesen enthalten enthalten
Inhalte auf Ihren Betrieb zugeschnitten nicht enthalten enthalten
Ort online online oder bei Ihnen vor Ort
Voraussetzung laufende Betreuung bei safeXcon keine
Termin anfragen Termin anfragen

Vertragskunden

ab 25 €
pro Person

  • Teilnahme an der Live-Unterweisung
    enthalten
  • Dauer
    1,5 Std. reine Unterweisung
  • Teilnahmebescheinigung je Teilnehmer
    enthalten
  • Handout zum Nachlesen
    enthalten
  • Inhalte auf Ihren Betrieb zugeschnitten
    nicht enthalten
  • Ort
    online
  • Voraussetzung
    laufende Betreuung bei safeXcon

Firmenindividuell

ab 450 €
pro Termin

  • Teilnahme an der Live-Unterweisung
    gesamtes Team
  • Dauer
    nach Absprache
  • Teilnahmebescheinigung je Teilnehmer
    enthalten
  • Handout zum Nachlesen
    enthalten
  • Inhalte auf Ihren Betrieb zugeschnitten
    enthalten
  • Ort
    online oder bei Ihnen vor Ort
  • Voraussetzung
    keine

Unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Alle Preise netto, zzgl. USt.

Ab 10 Teilnehmern nennen wir Ihnen gern einen Paketpreis.

„Besonders schätzen wir die schnelle Reaktionszeit bei akuten Fragen zum Transport und die reibungslose Durchführung der jährlichen Mitarbeiterunterweisungen.“
Michael Neudorf Google-Bewertung
„Auch die Durchführung der gesetzlich vorgeschriebenen Mitarbeiterunterweisungen wurde von unserem Team durchweg positiv aufgenommen, da die Inhalte verständlich und modern vermittelt wurden.“
Turgay Toplu Google-Bewertung
„Wir arbeiten seit Kurzem mit safeXcon zusammen und sind sehr zufrieden mit der Beratung im Bereich Gefahrgut. Reibungslose Kommunikation und sehr guter Service.“
Andy Leschnik Google-Bewertung

Häufige Fragen zur ADR-Unterweisung

Alle Mitarbeitenden, die an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt sind — also Fahrer, Lager, Versand, Empfang und Be-/Entladung. Die Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit stattfinden und regelmäßig wiederholt werden.

ADR 1.3 schreibt eine regelmäßige Wiederholung vor, wenn sich Vorschriften ändern oder der Mitarbeitende neue Aufgaben übernimmt. In der Praxis empfiehlt sich eine jährliche Wiederholung — wir erinnern Sie aktiv daran.

Ja. Wir kommen zu Ihnen und führen die Unterweisung direkt in Ihrem Betrieb durch. Vorteil: Mitarbeitende können individuelle Fragen zu Ihren konkreten Gefahrgutprozessen stellen. Für Vor-Ort-Termine berechnen wir eine Anfahrtspauschale.

Bußgelder nach GGVSEB, persönliche Haftung des Unternehmers und — im Schadensfall — möglicher Versicherungsausschluss. Das BAG kontrolliert regelmäßig. Ohne schriftlichen Nachweis gilt die Unterweisung als nicht durchgeführt.

Ja. Unsere Unterweisung ist optional erweiterbar um RID (Schiene), ADN (Binnenschifffahrt) und IMDG-Code (Seeschifffahrt). Besonders relevant für Unternehmen mit multimodalen Transporten oder Exportgeschäft.

Das hängt von der Menge ab. Fahrer, die gefährliche Güter unterhalb der Freigrenzen nach ADR 1.1.3.6 befördern, brauchen keine ADR-Bescheinigung – für sie ist die Gefahrgutunterweisung nach Kapitel 1.3 der vorgeschriebene Nachweis, und diese Online-Schulung deckt sie ab. Wer Gefahrgut oberhalb der Freigrenzen, in Tanks oder als explosive bzw. radioaktive Stoffe befördert, benötigt zusätzlich die ADR-Schulungsbescheinigung nach Kapitel 8.2, den sogenannten ADR-Schein. Diese Prüfung läuft über die IHK; die 1.3-Unterweisung ersetzt sie nicht. Welcher Nachweis für Ihre Fahrer gilt, klären wir im Erstgespräch anhand Ihrer Sendungen – falsch eingeordnet wird beides teuer.

Die Live-Online-Unterweisung kostet ab 45 € pro Person (netto). Vertragskunden mit laufender Betreuung zahlen ab 25 € pro Person. Eine firmenindividuelle Unterweisung, zugeschnitten auf Ihre Stoffe und Abläufe, beginnt bei 450 € pro Termin. Ab 10 Teilnehmern nennen wir Ihnen einen Paketpreis.

Nächste Termine

  • Dienstag, 5. Januar 2027 09:00 Uhr, ca. 120 Minuten 20 Plätze · Plätze frei Platz anfragen →
  • Dienstag, 6. April 2027 09:00 Uhr, ca. 120 Minuten 20 Plätze · Plätze frei Platz anfragen →
  • Dienstag, 6. Juli 2027 09:00 Uhr, ca. 120 Minuten 20 Plätze · Plätze frei Platz anfragen →
  • Dienstag, 5. Oktober 2027 09:00 Uhr, ca. 120 Minuten 20 Plätze · Plätze frei Platz anfragen →

Weitere Termine auf Anfrage; firmenindividuelle Unterweisungen jederzeit nach Absprache.

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