Externer Gefahrstoffbeauftragter
Vom Gefahrstoffkataster bis zur TRGS-Pflicht – fachkundig aus einer Hand.
Wir übernehmen Ihre Pflichten nach GefStoffV und TRGS — fachkundig, dokumentiert und ohne internen Personalaufwand. Ob Chemie, Handwerk, Lager oder Transport: über 700 Beratungen, 15 Jahre Erfahrung, bundesweit vor Ort.
Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.
Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?
Fehlt die fachkundige Beurteilung von Gefahrstoffen, haften Sie als Geschäftsführer persönlich — bei Arbeitsunfällen, Bußgeldern der Aufsichtsbehörde und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Zusätzlich drohen Imageschäden und behördliche Betriebsauflagen. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.
„Mit ihrer Fachkompetenz stehen sie uns bei allen Fragen jederzeit hilfreich zur Seite.“
„SafeXcon hilft uns bei der Beratung rund um die Themen Gefahrgut und Gefahrstoff. Mit ihrer Fachkompetenz stehen sie uns bei allen Fragen jederzeit hilfreich zur Seite. Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Zusammenarbeit und freuen uns, einen Partner wie SafeXcon an unserer Seite zu haben.“
Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.
Gefahrstoffe kommen in nahezu jedem Betrieb vor — von Reinigungsmitteln bis Chemikalien. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit compliant ist.
Rechtssicherheit & Haftungsschutz
Wir führen Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV durch, erstellen Betriebsanweisungen und überwachen die Einhaltung von GefStoffV, TRGS, REACH und CLP, revisionssicher dokumentiert.
Gefahrstoffkataster & Dokumentation
Wir erstellen und pflegen Ihr Gefahrstoffkataster, prüfen Lagerklassen auf Zusammenlagerverbote, kontrollieren Wassergefährdungsklassen und stellen sicher, dass alle Sicherheitsdatenblätter aktuell und korrekt gekennzeichnet sind.
Unabhängigkeit & Objektivität
Als externer Beauftragter bewerten wir Ihre Betriebsabläufe ohne Betriebsblindheit — wir erkennen Risiken, die intern oft übersehen werden, und zeigen konkrete Optimierungspotenziale auf.
Ihr Weg zur Compliance
In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.
Analyse
Bestandsaufnahme aller Gefahrstoffe im Betrieb und Analyse relevanter Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
Konzept
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, des Gefahrstoffkatasters und maßgeschneiderter Betriebsanweisungen nach GefStoffV und TRGS
Umsetzung
Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation
Wartung
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit (mind. alle 3 Jahre nach § 7 GefStoffV) und kontinuierliche Betreuung bei Änderungen
Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?
§ 6 GefStoffV verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person — sobald Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten oder diese entstehen können.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen arbeiten oder bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden können, muss nach § 6 GefStoffV eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Fehlt diese intern, ist ein externer Gefahrstoffbeauftragter Pflicht.
Besonders gefährliche Stoffe
Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (KMR-Stoffe) sowie bei Asbest gelten seit der GefStoffV-Novelle Dezember 2024 verschärfte Anforderungen — unabhängig von Menge oder Branche.
Branchen mit erhöhtem Risiko
Chemie, Pharma, Lackierereien, metallverarbeitende Betriebe, Lager, Transport und Abfallwirtschaft — in diesen Branchen kommen Gefahrstoffe täglich vor. Auch KMUs sind ohne Ausnahme zur fachkundigen Beurteilung verpflichtet.
Das sagen unsere Kunden
„In den Bereichen Gefahrstoffe, Gefahrgut und Brandschutz fühlen wir uns sehr gut aufgehoben und sorgen so gemeinsam für die Compliance in den genannten Bereichen.“
„Tolle Beratung im Bereich Gefahrgüter und Gefahrstoffe - absolutes Fachwissen und harmonische Zusammenarbeit“
„Sehr guter Service! Wir sind rundum zufrieden mit safeXcon und Herrn Richter. Die Rückmeldungen erfolgen immer zügig und durch den festen Ansprechpartner fühlt man sich bestens betreut.“
Häufige Fragen
Was Unternehmen vor der Zusammenarbeit wissen wollen.
Ja. Sobald in Ihrem Betrieb Gefahrstoffe verwendet oder gelagert werden, verlangt die Gefahrstoffverordnung eine fachkundige Gefährdungsbeurteilung; je nach Gefährdung kommen ein Gefahrstoffverzeichnis und Betriebsanweisungen hinzu. Das gilt unabhängig von der Betriebsgröße. Eine Bestellpflicht wie beim Gefahrgutbeauftragten gibt es hier nicht: Die Pflichten treffen Sie als Arbeitgeber, wir übernehmen die fachkundige Umsetzung.
Gefahrstoffkataster, Gefährdungsbeurteilungen nach GefStoffV, Betriebsanweisungen, Substitutionsprüfungen, Unterweisungen Ihrer Mitarbeiter und die Begleitung bei behördlichen Auflagen und TRGS-Anforderungen.
Das klären wir in der Bestandsaufnahme: Wir sichten Ihre Sicherheitsdatenblätter, prüfen die Kennzeichnung und bauen daraus Ihr Gefahrstoffverzeichnis auf. Viele Betriebe unterschätzen, was alles dazugehört, von Reinigungsmitteln bis zu Ölen.
Gefahrstoffe betreffen Lagerung und Verwendung im Betrieb (Gefahrstoffverordnung), Gefahrgut den Transport (GGVSEB/ADR). safeXcon deckt beide Bereiche ab, auf Wunsch aus einer Hand.
Das hängt von Anzahl und Art Ihrer Stoffe sowie Ihren Prozessen ab. Im kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein verbindliches Festpreisangebot.
Nach Ihrem Auftrag beginnen wir mit der Bestandsaufnahme, erste Ergebnisse wie das Kataster und die dringendsten Betriebsanweisungen liegen üblicherweise nach wenigen Wochen vor.
Bereit für mehr Sicherheit?
Sprechen Sie mit uns.
Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können.




