Externer Gefahrstoffbeauftragter ab 58 € im Monat
Der genaue Preis hängt von der Anzahl der Gefahrstoffe, der Zahl der Standorte und dem Leistungsumfang ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot.
| Rechtsgrundlage | Regelt | Bedeutung für Ihren Betrieb |
|---|---|---|
| § 6 GefStoffV | Gefährdungsbeurteilung; Abs. 11: nur durch fachkundige Personen | Pflicht für jeden Betrieb mit Gefahrstoffen |
| § 2 Abs. 16 GefStoffV | Definition der Fachkunde | Voraussetzung für den Gefahrstoffbeauftragten |
| § 5 ArbSchG | Allgemeine Gefährdungsbeurteilung | Grundlage aller Arbeitsschutzpflichten |
| § 13 ArbSchG | Übertragung von Arbeitgeberpflichten | Schriftliche Beauftragung sinnvoll |
| TRGS 400 | Vorgehen bei der Gefährdungsbeurteilung | Methode und Dokumentation |
| TRGS 510 | Lagerung in ortsbeweglichen Behältern | Mengengrenzen und Zusammenlagerung |
| TRGS 555 | Betriebsanweisung und Unterweisung | Unterweisung mindestens jährlich |
| TRGS 600 | Substitution | Ersatzstoffprüfung dokumentieren |




