Ihr Unternehmen verwendet, lagert oder transportiert gefährliche Stoffe? Dann besteht eine gesetzliche Pflicht zur Führung eines vollständigen Gefahrstoffkatasters, unabhängig von Branche oder Unternehmensgröße. Fehler oder Lücken im Kataster können bei Behördenkontrollen und Arbeitsunfällen schwerwiegende Konsequenzen haben.
safeXcon kann Ihr Gefahrstoffkataster erstellen: Von der Auswertung der Sicherheitsdatenblätter bis zur finalen Übergabe im gewünschten Format. Strukturiert, transparent, vollständig und ohne internen Mehraufwand.
Was ist ein Gefahrstoffkataster?
Ein Gefahrstoffkataster – auch Gefahrstoffverzeichnis genannt – ist ein systematisches, betriebliches Verzeichnis aller gefährlichen Stoffe und Gemische, die in einem Unternehmen verwendet, gelagert oder hergestellt werden. Es erfasst für jeden Stoff sowohl chemische und physikalische Eigenschaften als auch den konkreten Einsatz im Betrieb: an welchem Arbeitsplatz, in welcher Menge, unter welchen Bedingungen.
Das Kataster ist damit weit mehr als eine reine Gefahrstoffliste. Es bildet die Grundlage für die Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV, liefert die notwendigen Informationen für Schutzmaßnahmen und Betriebsanweisungen und ist bei Behördenkontrollen sowie Notfällen unverzüglich vorzulegen.
Zu den erfassungspflichtigen Gefahrstoffen gehören nicht nur offensichtliche Chemikalien – auch Reinigungsmittel, Desinfektionsmittel, Lösemittel, Lacke, Klebstoffe und Holzstaub fallen darunter, sofern sie entsprechende Gefahreneigenschaften aufweisen.
Gesetzliche Pflicht: Wer braucht ein Gefahrstoffkataster?
Die Pflicht ein Gefahrstoffkataster erstellen zu müssen, ergibt sich aus § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Sie gilt für jeden Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführt oder durchführen lässt, unabhängig von Branche, Unternehmensgröße oder Menge der eingesetzten Stoffe.
Eine Ausnahme besteht nur für Betriebe, in denen ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach § 13 GefStoffV durchgeführt werden, etwa wenn ausschließlich handelsübliche Verbraucherprodukte in normalen Anwendungsmengen eingesetzt werden. Im Zweifel gilt: Kataster führen.
Die TRGS 400 konkretisiert die Pflichten zur Gefährdungsermittlung und bildet die Grundlage für ein rechtskonformes Kataster. Für die Lagerung sind zusätzlich TRGS 510 (ortsbewegliche Behälter) und TRGS 509 (ortsfeste Behälter) sowie die Lagerklassen nach TRGS 510 relevant.
Wichtig: Die Gesamtverantwortung für Vollständigkeit und Korrektheit des Katasters verbleibt stets beim Arbeitgeber. Auch dann, wenn ein externer Dienstleister beauftragt wird. Umso wichtiger ist die Wahl eines nachweislich fachkundigen Partners.
Pflichtangaben im Gefahrstoffkataster
Jede Eintragung muss mindestens folgende Angaben enthalten:
Pflichtinhalte nach GefStoffV:
- Bezeichnung des Gefahrstoffs (Handelsname und chemische Bezeichnung)
- Einstufung und Kennzeichnung nach GHS/CLP
- Mengenbereiche und Lagerbedingungen
- Arbeitsbereiche, in denen Beschäftigte exponiert sein können
- Verweis auf das zugehörige Sicherheitsdatenblatt
Ergänzende Angaben für rechtssichere Praxis:
- Lagerklasse (LGK) nach TRGS 510
- Wassergefährdungsklasse (WGK) nach AwSV
- Zusammenlagerungsverbote (LGK-Matrix)
- Gefahrgutrelevanz nach ADR, sofern zutreffend
Empfohlene Zusatzangaben (optional, aber praxisrelevant):
- Einkaufsvolumen / Lieferant
- Substitutionsprüfung (dokumentiert)
- Verknüpfung mit Betriebsanweisung und Gefährdungsbeurteilung
Warum das Gefahrstoffkataster auslagern?
Die Erstellung ist aufwendig, fehleranfällig und erfordert aktuelles Fachwissen zu GefStoffV, TRGS und ADR. Häufige Fehler in der Praxis: unvollständige Lagerklasseneinteilung, fehlende WGK-Prüfung, veraltete Sicherheitsdatenblätter oder fehlende Zusammenlagerungsverbote.
Ein externer Fachmann kennt diese Fallstricke, arbeitet systematisch und liefert ein Kataster, das Behördenkontrollen standhält.
Unser Leistungsumfang: So arbeiten wir
Schritt 1, Datenübergabe
Sie stellen uns Ihre Sicherheitsdatenblätter als ungeschützte PDF-Dokumente zur Verfügung – ein Dokument pro Produkt. Liegen Unterlagen nicht vor oder in anderem Format, finden wir gemeinsam eine Lösung.
Schritt 2, Katastererstellung:
Unser Experte wertet jedes Sicherheitsdatenblatt systematisch aus und erstellt ein vollständiges, übersichtliches Gefahrstoffkataster mit allen gesetzlich geforderten Angaben – inklusive Lagerklassen, WGK und Zusammenlagerungsverboten.
Schritt 3, Formatübergabe
Sie erhalten das fertige Kataster im gewünschten Format – üblicherweise als strukturierte Excel-Datei, die sich unkompliziert in bestehende Systeme (z. B. SAP) integrieren lässt.
Schritt 4, Gefahrgutprüfung
Auf Wunsch prüfen wir zusätzlich die Gefahrgutrelevanzen der erfassten Stoffe nach den maßgeblichen Regelwerken ADR, IMDG, ADN und RID und ergeben sich daraus Handlungsbedarf, weisen wir darauf aktiv hin.
Was kostet das Gefahrstoffkataster?
Wir rechnen nach Gefahrstoffpositionen ab, weil der Aufwand mit der Zahl der Stoffe steigt. Sie zahlen also nur für die Stoffe, die Sie tatsächlich im Betrieb haben.
- Ersteinrichtung: 39 € einmalig
- Neu angelegte Position: 9,90 € je Gefahrstoff
- Pflege und Fortschreibung: 5 € je Position und Jahr
- Mindestauftragswert: 290 €
Ein Betrieb mit 80 Gefahrstoffen zahlt damit 831 € für die Ersterstellung (39 € zuzüglich 80 × 9,90 €) und danach 400 € pro Jahr für die Fortschreibung. Alle Preise netto, zzgl. USt.
Rechnet sich die Betreuung statt der Einzelleistung? Bei 80 Positionen kostet die reine Katasterpflege 400 € pro Jahr. Für 290 € mehr übernehmen wir als externer Gefahrstoffbeauftragter ab 690 € pro Jahr das gesamte Gefahrstoffmanagement — Kataster inklusive, dazu Gefährdungsbeurteilung, Betriebsanweisungen und Unterweisungen. Welche Variante für Ihren Betrieb günstiger ist, sagen wir Ihnen im Angebot.
Gefahrstoff & Gefahrgut aus einer Hand
Als Externer Gefahrstoffbeauftratger übernimmt safeXcon auf Wunsch nicht nur die einmalige Erstellung des Katasters, sondern die laufende Pflege, Aktualisierung und Beratung im gesamten Gefahrstoffmanagement. So bleibt Ihr Kataster dauerhaft vollständig und rechtskonform – ohne dass Sie intern Kapazitäten binden müssen.
Ihre Vorteile auf einen Blick
Rechtssicherheit: Kataster nach aktuellem Stand von GefStoffV, TRGS 400, TRGS 510 und AwSV – ohne Lücken.
Haftungsschutz: Ein vollständiges, nachvollziehbares Kataster reduziert Ihr Haftungsrisiko bei Behördenkontrollen und im Schadensfall erheblich.
Arbeitsentlastung: Kein interner Zeitaufwand für die aufwendige SDB-Auswertung – Sie erhalten ein fertiges Ergebnis.
Substitutionsprüfung: Auf Wunsch prüfen wir im Rahmen des Katasters, ob gefährlichere Stoffe durch weniger gefährliche Alternativen ersetzt werden können.
Pflege: Laufende Aktualisierung nach Neubeschaffungen, Gesetzesänderungen oder GHS-Updates auf Abruf.
Kombinierter Service: Nahtlose Übergabe in die laufende Gefahrstoffbeauftragung möglich.
Wann muss das Gefahrstoffkataster aktualisiert werden?
Das Kataster muss bei jeder relevanten Änderung aktualisiert werden. Konkrete Auslöser:
- Einsatz neuer Gefahrstoffe oder neuer Produkte
- Änderung von Arbeitsverfahren oder Arbeitsbereichen
- Aktualisierte Sicherheitsdatenblätter durch den Hersteller
- Gesetzliche Änderungen (z. B. GHS-Anpassungen nach ATP-Revision)
- Nach einem Arbeitsunfall oder einer behördlichen Auflage
safeXcon empfiehlt eine jährliche Regelprüfung, unabhängig von konkreten Anlässen.
Häufig gestellte Fragen zum Gefahrstoffkataster
Beide Begriffe werden in der Praxis synonym verwendet. Das Gefahrstoffverzeichnis ist die gesetzliche Bezeichnung nach § 6 Abs. 12 GefStoffV, das Gefahrstoffkataster der in der Praxis gebräuchlichere Begriff. Inhaltlich sind beide identisch.
Die Pflicht nach § 6 Absatz 12 GefStoffV gilt für jeden Arbeitgeber, der Tätigkeiten mit Gefahrstoffen durchführt — unabhängig von der Betriebsgröße. Auch Ein-Personen-Unternehmen und kleine Handwerksbetriebe sind betroffen. Die einzige Ausnahme steht in § 6 Absatz 12 Satz 3 GefStoffV: Werden ausschließlich Tätigkeiten mit geringer Gefährdung nach Absatz 13 ausgeübt, entfällt die Verzeichnispflicht. Ob dieser Fall vorliegt, ergibt sich allerdings erst aus der Gefährdungsbeurteilung — ohne sie lässt sich die Ausnahme nicht belegen.
Nein. Die GefStoffV definiert keine Mengenschwelle als generelles Ausschlusskriterium. Maßgeblich ist das tatsächliche Gefährdungspotenzial unter den betrieblichen Bedingungen. Im Zweifel gilt: aufnehmen.
Ja — § 6 Absatz 11 GefStoffV sieht das ausdrücklich vor: Die Gefährdungsbeurteilung darf nur von fachkundigen Personen durchgeführt werden, und verfügt der Arbeitgeber nicht selbst über die entsprechenden Kenntnisse, hat er sich fachkundig beraten zu lassen. Die Beratung ist dann keine Option, sondern Vorgabe. Die Gesamtverantwortung für Vollständigkeit und Richtigkeit bleibt beim Unternehmer; sie lässt sich durch die Beauftragung nicht abgeben, sondern nur fachlich unterfüttern.
Nein. § 6 Absatz 12 GefStoffV schreibt keine Form vor — Papier und Datei sind gleichwertig. Die Verordnung verlangt aber etwas anderes, das häufig übersehen wird: Nach § 6 Absatz 12 Satz 4 müssen die Angaben nach Nummer 1, 2, 4 und 5 allen betroffenen Beschäftigten und ihrer Vertretung zugänglich sein. Genau daran scheitert ein Ordner im Büro der Geschäftsführung. Bei größeren Sortimenten und häufigen Änderungen ist die digitale Führung zudem deutlich effizienter.
Nach § 22 Absatz 1 Nummer 2 GefStoffV handelt ordnungswidrig, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 6 Absatz 12 Satz 1 ein Gefahrstoffverzeichnis nicht, nicht richtig oder nicht vollständig führt; geahndet wird nach § 26 Absatz 1 Nummer 8 Buchstabe b Chemikaliengesetz. Dieselbe Vorschrift erfasst die fehlende Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung nach § 6 Absatz 8 Satz 1 GefStoffV. In schwerwiegenden Fällen — etwa bei Unfällen, die auf unzureichende Dokumentation zurückgehen — kommen zivil- und strafrechtliche Folgen hinzu.
Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang Ihres Gefahrstoffsortiments ab. Kleine und mittlere Kataster erstellen wir in der Regel innerhalb weniger Werktage. Kontaktieren Sie uns für eine konkrete Zeitschätzung.
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Schicken Sie uns Ihre Sicherheitsdatenblätter oder Ihre Anfrage, wir übernehmen den Rest. Professionell und rechtssicher, im Format Ihrer Wahl.




