Safety Expert Consulting

Das Gefahrstoffkataster erstellen

Wann braucht man ein Gefahrstoffkataster?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Gefahrstoffkataster gibt nicht nur Auskunft über einen Stoff, seine Herkunft und seinen Charakter, sondern auch über seinen Einsatz im Unternehmen.

Darüber hinaus ist es ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Spielen im Unternehmen Gefahrgüter eine Rolle, so sollten auch diese Informationen in das entsprechende Kataster mit aufgenommen werden.

Gefahrstoffkataster

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Das Gefahrstoffkataster erstellen

Wann braucht man ein Gefahrstoffkataster?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) schreibt jedem Arbeitgeber vor, ein Verzeichnis über alle im Unternehmen vorkommenden Gefahrstoffe zu führen. Dieses Gefahrstoffkataster gibt nicht nur Auskunft über einen Stoff, seine Herkunft und seinen Charakter, sondern auch über seinen Einsatz im Unternehmen.

Darüber hinaus ist es ein wichtiger Bestandteil der Gefährdungsbeurteilung. Spielen im Unternehmen Gefahrgüter eine Rolle, so sollten auch diese Informationen in das entsprechende Kataster mit aufgenommen werden.

Gefahrstoffkataster

Wer darf ein Gefahrstoffkataster erstellen?

Ein Gefahrkataster erstellen und zu verwalten, zählt zu den grundsätzlichen Arbeitsschutzpflichten des Unternehmers.

Jedoch kann dieser ein fachkundiges und verantwortungsvolles Unternehmen beauftragen. Die Gesamtverantwortung verbleibt dennoch beim Unternehmer.

Er hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Damit Sie als Unternehmer/Geschäftsführer entlastet werden, übernehme wir für Sie die Erstellung und

Welche Vorteile habe ich bei einem gut organisierten Gefahrstoffkataster?

  • Sie erfüllen Ihre Unternehmerpflicht und können dies jederzeit belegen. Damit vermeiden Sie das Risiko von Geld- oder Gefängnisstrafen oder eines Imageverlustes maßgeblich.
  • Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten notwendige Informationen, um sich im Arbeitsalltag vor Gefahren zu schützen.

  • Sie identifizieren schnell und einfach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden und aus dem Arbeitsumfeld entfernt werden können.
  • Sie identifizieren schnell und einfach Gefahrstoffe, die im Rahmen der Substitutionsprüfung durch weniger gefährliche oder ungefährliche Substitute ersetzt werden können.

INFORMATIONEN DES GEFAHRSTOFFKATASTERS

In Ihrem Kataster führen wir folgende Gefahrstoffrelevanten Informationen auf:

  • Produktnummer/-name
  • Lagerbereich
  • Lagerklasse (LGK)
  • Wassergefährdungsklasse (WGK)
  • H-Sätze / EUH-Sätze
  • P-Sätze
  • Aggregatzustand
  • Flammpunkt
  • Langermenge (aktuell oder max. Menge)

Ergänzend führen wir auch gern Ihre relevanten Gefahrgutinformationen auf:

  • UN-Nummer
  • Gefahrzettel
  • Verpackungsgruppe
  • Klassifizierungscode
  • Eventuelle Umweltgefährdung

Wer darf ein Gefahrstoffverzeichnis erstellen?

Ein Gefahrstoffverzeichnis anzulegen und zu verwalten, zählt zu den grundsätzlichen Arbeitsschutzpflichten des Unternehmers.

Jedoch kann dieser ein fachkundiges und verantwortungsvolles Unternehmen beauftragen. Die Gesamtverantwortung verbleibt dennoch beim Unternehmer.

Er hat sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Vorgaben in vollem Umfang berücksichtigt werden.

Damit Sie als Unternehmer/Geschäftsführer entlastet werden, übernehme wir für Sie die Erstellung und

Welche Vorteile habe ich bei einem gut organisierten Gefahrstoffkataster?

  • Sie erfüllen Ihre Unternehmerpflicht und können dies jederzeit belegen. Damit vermeiden Sie das Risiko von Geld- oder Gefängnisstrafen oder eines Imageverlustes maßgeblich.
  • Sie und Ihre Mitarbeiter erhalten notwendige Informationen, um sich im Arbeitsalltag vor Gefahren zu schützen.

  • Sie identifizieren schnell und einfach Gefahrstoffe, die nicht mehr benötigt werden und aus dem Arbeitsumfeld entfernt werden können.
  • Sie identifizieren schnell und einfach Gefahrstoffe, die im Rahmen der Substitutionsprüfung durch weniger gefährliche oder ungefährliche Substitute ersetzt werden können.

Informationen des Gefahrstoffkatasters

In Ihrem Kataster führen wir folgende Gefahrstoffrelevanten Informationen auf:

  • Produktnummer/-name
  • Lagerbereich
  • Lagerklasse (LGK)
  • Wassergefährdungsklasse (WGK)
  • H-Sätze / EUH-Sätze
  • P-Sätze
  • Aggregatzustand
  • Flammpunkt
  • Langermenge (aktuell oder max. Menge)

Ergänzend führen wir auch gern Ihre relevanten Gefahrgutinformationen auf:

  • UN-Nummer
  • Gefahrzettel
  • Verpackungsgruppe
  • Klassifizierungscode
  • Eventuelle Umweltgefährdung

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So Arbeiten wir

Erreichen Sie uns direkt : Montag bis Freitag : 08:00 – 20:00 Uhr

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+49 2173 265 4233

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