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Marko Richter, Geschäftsführer safeXcon – Ihr externer Gefahrgutbeauftragter
Marko Richter · Ihr persönlicher Ansprechpartner
Bestellung nach §3 GbV

Externer Gefahrgutbeauftragter

In wenigen Wochen rechtssicher bestellt, dokumentiert und betreut. Ohne internen Personalaufwand.

Wir übernehmen Ihre gesetzlichen Pflichten nach GGBefG und GbV für alle Verkehrsträger, vollständig dokumentiert und ohne internen Personalaufwand. Über 700 durchgeführte Beratungen, 15 Jahre Erfahrung, DACH-weit verfügbar.

Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

15 Jahre Erfahrung
ADR · RID · ADN · IMDG-Code Vollständige, prüffeste Dokumentation
Kundenbewertungenbei Google
Diese Unternehmen vertrauen uns im Gefahrgut:
Cylib Leber GmbH Aristotech Cayago GILOG

Ab wann ist ein Gefahrgutbeauftragter Pflicht?

Ein Gefahrgutbeauftragter ist Pflicht, sobald Ihr Betrieb gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt, befördert oder empfängt: Die Bestellung muss nach der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) schriftlich erfolgen. Nicht erforderlich ist sie bei Beförderungen unterhalb der Freistellungsgrenzen nach ADR 1.1.3.6 sowie in Betrieben mit höchstens 50 Tonnen netto Eigenbedarf im Jahr. safeXcon übernimmt die Bestellung extern, deutschlandweit, ab 95 € im Monat je Standort (1.140 € pro Jahr), in der Regel innerhalb von 7 Tagen.

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?

Ein fehlender oder nicht ordnungsgemäß bestellter Gefahrgutbeauftragter kann im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers, empfindlichen Bußgeldern und strafrechtlichen Konsequenzen führen — zusätzlich droht der Entzug der Betriebsgenehmigung. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.

Persönliche Haftung Bußgelder & Strafen Betriebsgenehmigung

„Mit ihrer Fachkompetenz stehen sie uns bei allen Fragen jederzeit hilfreich zur Seite.“

„SafeXcon hilft uns bei der Beratung rund um die Themen Gefahrgut und Gefahrstoff. Mit ihrer Fachkompetenz stehen sie uns bei allen Fragen jederzeit hilfreich zur Seite. Wir sind sehr zufrieden mit der bisherigen Zusammenarbeit und freuen uns, einen Partner wie SafeXcon an unserer Seite zu haben.“

Yannic Wisser Leber Hygiene-Service GmbH

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Gefahrgutvorschriften ändern sich alle zwei Jahre — wir halten Sie compliant, für alle Verkehrsträger und in der gesamten DACH-Region.

Alle Verkehrsträger aus einer Hand

Wir übernehmen die Bestellung für Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschiff (ADN) und Seeschiff (IMDG-Code) — plus Beratung für Luftfracht nach ICAO/IATA inkl. Bescheinigung nach 11.2.3.9 (Luftfrachtsicherheit).

700+ durchgeführte Beratungen

Digitale Dokumentation

Fehlerfreie, digitalisierte Prozesse — Jahresbericht, Unfallberichte, Mitarbeiterunterweisungen nach ADR/RID/ADN/ IMDG-Code 1.3 und alle Dokumente jederzeit digital abrufbar.

15 Jahre Erfahrung

Lokaler Service & Erreichbarkeit

Fester Ansprechpartner, deutschlandweit einheitliche Preise, Erreichbarkeit im Notfall — von unseren Standorten in Monheim am Rhein und Dresden betreuen wir Sie in ganz Deutschland, Österreich und der Schweiz.

50+ betreute Unternehmen

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Analyse Ihres Betriebs und Bestandsaufnahme aller Gefahrguttätigkeiten und relevanten Verkehrsträger

2

Konzept

Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans nach GbV, ADR/RID/ADN und IMDG-Code

3

Umsetzung

Umsetzung der Maßnahmen, Unterweisung der Mitarbeitenden nach Kapitel 1.3 und vollständige Dokumentation

4

Wartung

Jährliche Begehung vor Ort, Jahresbericht und kontinuierliche Betreuung bei Änderungen der Vorschriften

Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?

Die Pflicht zur Bestellung ergibt sich aus § 3 GbV i.V.m. GGBefG — sobald Ihr Unternehmen an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und Pflichten als Beteiligter zugewiesen sind.

Beteiligung an Gefahrguttransporten

Sobald Ihr Unternehmen als Absender, Verlader, Beförderer oder Empfänger an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und die Freistellungsgrenzen nach ADR 1.1.3.6 überschritten werden, ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtend.

Ausnahme: 50-Tonnen-Freigrenze

Kein Gefahrgutbeauftragter erforderlich, wenn das Unternehmen ausschließlich für den Eigenbedarf maximal 50 Tonnen netto gefährliche Güter pro Kalenderjahr befördert — ausgenommen radioaktive Stoffe und Güter der Beförderungskategorie 0.

Behördliche Anordnung

Auch Betriebe unterhalb der Freigrenze können bei wiederholten oder schwerwiegenden Verstößen gegen Gefahrgutvorschriften von der zuständigen Behörde zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten verpflichtet werden (§ 3 Abs. 4 GbV).

Gefahrgutbeauftragter

Unsere Gefahrgut-Pakete im Überblick

Unsere Gefahrgut-Pakete im Überblick
Basicab 1.140 €pro Standort EmpfohlenPremiumab 1.548 €pro Standort Professionalab 2.648 €pro Jahr
Offizielle Bestellung als Gefahrgutbeauftragter enthalten enthalten
Verkehrsträger Straße (ADR) enthalten enthalten
Begehung und Unterweisung pro Jahr 1 2
Jahresbericht enthalten enthalten
Spesen und Fahrtkosten inklusive inklusive
Reaktionszeit bei Rückfragen 24 Stunden 4 Stunden, auch WhatsApp
Inkludierte Beratungsstunden nach Aufwand (85 €/Std)* 10 Std pro Jahr
Musterbeförderungspapiere nicht enthalten enthalten
Online-Unterweisung vergünstigt 10 Tickets pro Jahr
Vertiefende Handouts nicht enthalten enthalten, inkl. Lithium-Ionen
Angebot anfordern Angebot anfordern

Basic

ab 1.140 €
pro Standort

  • Offizielle Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
    enthalten
  • Verkehrsträger Straße (ADR)
    enthalten
  • Begehung und Unterweisung pro Jahr
    1
  • Jahresbericht
    enthalten
  • Spesen und Fahrtkosten
    inklusive
  • Reaktionszeit bei Rückfragen
    24 Stunden
  • Inkludierte Beratungsstunden
    nach Aufwand (85 €/Std)*
  • Musterbeförderungspapiere
    nicht enthalten
  • Online-Unterweisung
    vergünstigt
  • Vertiefende Handouts
    nicht enthalten

Professional

ab 2.648 €
pro Jahr

  • Offizielle Bestellung als Gefahrgutbeauftragter
    enthalten
  • Verkehrsträger Straße (ADR)
    enthalten
  • Begehung und Unterweisung pro Jahr
    2
  • Jahresbericht
    enthalten
  • Spesen und Fahrtkosten
    inklusive
  • Reaktionszeit bei Rückfragen
    4 Stunden, auch WhatsApp
  • Inkludierte Beratungsstunden
    10 Std pro Jahr
  • Musterbeförderungspapiere
    enthalten
  • Online-Unterweisung
    10 Tickets pro Jahr
  • Vertiefende Handouts
    enthalten, inkl. Lithium-Ionen

Unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Alle Preise netto, zzgl. USt.

* Weitere Beratung über das inkludierte Kontingent hinaus mit 85 €/Std.

Sondertarif für Kurier- und Paketdienste auf Anfrage.

Was anfällt Eigener Mitarbeiter safeXcon als externer Beauftragter
Qualifikation Schulung mit IHK-Prüfung, marktüblich ab rund 1.150 € je Verkehrsträger im Paketpreis enthalten
Abwesenheit für die Schulung rund vier Arbeitstage je Verkehrsträger keine
Rezertifizierung alle fünf Jahre erneut Fortbildung und Prüfung, ab rund 500 € im Paketpreis enthalten
Weitere Verkehrsträger jede Erweiterung erfordert eine eigene Schulung und Prüfung ADR, RID, ADN und IMDG-Code aus einer Hand
Laufende Arbeitszeit Jahresbericht, Begehungen, Unterweisungen, Vorschriftenpflege im Paketpreis enthalten
Urlaub, Krankheit, Kündigung die Bestellung muss neu geregelt werden Vertretung ist vertraglich gesichert
Kosten im ersten Jahr ab rund 1.150 € zuzüglich Arbeitszeit und Ausfalltage ab 1.140 €, das sind 95 € im Monat


Lehrgangspreise sind Marktpreise verschiedener Anbieter, Stand September 2026, netto. Die Schulungsbescheinigung ist fünf Jahre gültig (ADR 1.8.3.16).

„Die Beratung ist extrem kompetent, praxisnah und absolut rechtssicher.“
Michael Neudorf Google-Bewertung
„Als Gefahrgutbeauftragter ist er äußerst kompetent, jederzeit erreichbar und hilft schnell und zuverlässig bei allen Fragen. Klare Empfehlung!“
Mareike Krämer Google-Bewertung
„Absolut zu empfehlen, immer freundlich und kompetent“
Joerg Grizzly Tools GmbH & Co. KG · Google-Bewertung

Häufige Fragen zum Gefahrgutbeauftragten

Fehlt der Gefahrgutbeauftragte, drohen Bußgelder nach GGBefG, behördliche Betriebsauflagen und im Schadensfall persönliche Haftung des Geschäftsführers. Bei wiederholten Verstößen kann die zuständige Behörde die Bestellung anordnen — auch für Betriebe, die eigentlich unterhalb der Freigrenze liegen (§ 3 Abs. 4 GbV).

Wir arbeiten mit festen Jahrespauschalen statt mit Stundensätzen: Basic ab 1.140 € pro Standort und Jahr, das sind 95 € im Monat. Premium ab 1.548 € pro Standort und Jahr, das sind 129 € im Monat. Professional ab 2.648 € pro Jahr, das sind 221 € im Monat. Was Sie zahlen, hängt von der Zahl der Verkehrsträger, den Standorten und dem Transportvolumen ab. Den genauen Betrag legen wir im kostenlosen Erstgespräch verbindlich fest.

Sobald Ihr Unternehmen als Absender, Verlader, Beförderer oder Empfänger an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligt ist und die Freistellungsgrenzen nach ADR 1.1.3.6 überschritten werden. Ausnahme: bis zu 50 Tonnen netto Eigenbedarf pro Jahr. Gilt nicht für radioaktive Stoffe und Güter der Beförderungskategorie 0.

§ 8 GbV verweist für den Aufgabenkatalog auf Unterabschnitt 1.8.3.3 ADR/RID/ADN. Dazu kommen drei eigenständige Pflichten: Die Überwachung ist nach § 8 Absatz 2 GbV schriftlich festzuhalten — mit Zeitpunkt, Namen der überwachten Personen und den überwachten Geschäftsvorgängen. Nach § 8 Absatz 4 GbV ist bei Unfällen ein Bericht nach 1.8.3.6 zu erstellen. Und nach § 8 Absatz 5 GbV geht der Jahresbericht innerhalb eines halben Jahres nach Ablauf des Geschäftsjahres an den Unternehmer. Wir übernehmen alle Punkte einschließlich der Unterweisung nach Kapitel 1.3.

Wir übernehmen die Bestellung für Straße (ADR), Schiene (RID), Binnenschiff (ADN) und Seeschiff (IMDG-Code). Zusätzlich beraten wir für Luftfracht nach ICAO/IATA, inklusive Zulassung als Versender, Verpacker und Annahmekontrolle sowie Bescheinigung nach 11.2.3.9 (Luftfrachtsicherheit).

In vielen Fällen ja. Gefährliche Abfälle wie Lösemittel, Chemikalien, Lithium-Batterien oder Druckgasdosen gelten gleichzeitig als Gefahrgut nach ADR. Hier überschneiden sich die Pflichten aus GbV und AbfBeauftrV. Wir koordinieren beides aus einer Hand.

In der Regel innerhalb von 7 Tagen. § 3 Absatz 1 GbV verlangt die Bestellung in Textform — eine Urkunde ist nicht vorgeschrieben, wir stellen sie trotzdem aus. Voraussetzung ist nach § 3 Absatz 3 GbV ein gültiger Schulungsnachweis für den betroffenen Verkehrsträger; den legen wir vor der Bestellung vor. Zusätzlich verlangt § 3 Absatz 2 GbV, dass der Name allen Beschäftigten in Textform mitgeteilt wird — ein Aushang an leicht zugänglicher Stelle genügt. Die Vorlage dafür erhalten Sie von uns.

Nein. Nach § 3 Absatz 1 GbV bestellt das Unternehmen mindestens einen Gefahrgutbeauftragten — nicht jeder Standort einen eigenen. Entscheidend ist § 3 Absatz 2 GbV: Die Funktion darf nur übernehmen, wer die Aufgaben tatsächlich erfüllen kann. Werden mehrere bestellt, sind ihre Aufgaben nach § 3 Absatz 1 GbV voneinander abzugrenzen und schriftlich festzulegen. Bei mehreren Standorten mit eigenem Gefahrgutaufkommen rechnen wir deshalb pro Standort ab; Standorte ohne eigenes Aufkommen laufen mit.

Ja, jederzeit. Wir übernehmen die laufende Dokumentation, prüfen den letzten Jahresbericht auf Lücken und bestellen neu. Die Bestellung erfolgt nach § 3 Absatz 1 GbV in Textform. Dass wir dem Unternehmen nicht angehören, ist dabei kein Hindernis: Nach § 3 Absatz 2 GbV in Verbindung mit Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR kann die Funktion auch von einer dem Unternehmen nicht angehörenden Person wahrgenommen werden, sofern sie tatsächlich in der Lage ist, die Aufgaben zu erfüllen. Beachten Sie dabei: Der Name des Gefahrgutbeauftragten ist allen Mitarbeitern in Textform bekannt zu geben – auch durch Aushang an einer leicht zugänglichen Stelle. Auf Wunsch stimmen wir die Übergabe direkt mit Ihrem bisherigen Beauftragten ab, damit in der Bestellkette keine Lücke entsteht.

Wir sind Ihr Ansprechpartner gegenüber der Behörde. Bestellungsurkunde, Schulungsbescheinigung, Jahresbericht und Unterweisungsnachweise liegen bei uns vollständig vor und werden auf Anforderung übergeben. Kommt es zu einem Zwischenfall, übernehmen wir auch den vorgeschriebenen Bericht über Ereignisse nach ADR 1.8.5.

Ja. Nach Unterabschnitt 1.3.1 ADR müssen Arbeitnehmer unterwiesen sein, bevor sie Pflichten nach Abschnitt 1.3.2 übernehmen; bis dahin dürfen sie nur unter direkter Aufsicht einer unterwiesenen Person arbeiten. Die Unterweisung umfasst auch die Sicherungsvorschriften nach Kapitel 1.10. Nach 1.3.2.4 ADR ist sie in regelmäßigen Abständen durch Auffrischungskurse zu ergänzen. Der Arbeitgeber bewahrt die Nachweise auf und legt sie dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen vor (1.3.3 ADR). Wir bieten das als Inhouse-Termin vor Ort oder als Online-Unterweisung an.

Ja. Wer den Gefahrgut- und den Gefahrstoffbeauftragten zusammen bestellt, zahlt für die zweite Funktion 35 Prozent weniger: ab 1.590 € pro Jahr statt 1.830 € einzeln, das sind rund 133 € im Monat. Der Grund ist der geringere Aufwand — eine Anfahrt, ein Begehungstermin, eine Dokumentationsstrecke statt zweier. Dieselbe Regel gilt für die Kombination aus Fachkraft für Arbeitssicherheit und Brandschutzbeauftragtem: ab 1.500 € pro Jahr statt 1.838 €.

safeXcon Siegel

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