1000-Punkte-Regel

1000-Punkte-Regel, die Erleichterungen im Gefahrgutrecht!

Doch was soll das sein?

Die 1000-Punkte-Regel ist das wovon die meisten Neukunden bei unserer kostenlosen Erstberatung hören.
Da dies bereits viel darüber Auskunft gibt, ob ein Unternehmen einen Gefahrgutbeauftragten benötigt.

Wir wollen heute einmal klären, was ist die 1000-Punkte-Regel? Wie werden die 1000-Punkte berechnet? und warum sind die 1000-Punkte so wichtig?

Beginnen wir mit der Frage:

Was versteht man unter der 1000-Punkte-Regel?

Die Punkteregelung kommt aus der 1.1.3.6 des ADR / RID / ADN. Sie gibt an wie gefährlich eine Sendung oder eine komplette Ladung ist.

Unter 1.1.3.6.3 finden wir dann auch schon direkt eine Tabelle mit den Angaben einer Beförderungskategorie (Spalte 1), einer Übersicht von Klassen und Stoffen (Spalte 2) und die Höchstzulässige Gesamte je Beförderungskategorie.

1000-Punkte-Tabelle-1.1.3.6

Kommen wir zu der Frage:

Wie berechnen sich Gefahrgutpunkte?

Jedes Gefahrgut entspricht einer Beförderungskategorie (BK). Alles weitere Rund um die Beförderungskategorie (BK) besprechen wir in einem anderen Blog.

Ein Gefahrgut der BK 0 hat eine höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit von 0 kg/L. Somit sind wir immer über 1000 Punkte, was dazu führt, sobald ich dieses Gefahrgut versende, ist dies ein Kennzeichnungspflichtiger Transport (Anwendung des vollen Gefahrgutrechts)

Hat unser Gefahrgut nun die BK 1, so haben wir eine höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit von 20 kg/L. Dies entspricht dem Faktor 50.
Beispiel: Versand von 25 L der UN 3502: 25 x 50 = 1250 Punkte

Hat unser Gefahrgut nun die BK 2, so haben wir eine höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit von 333 kg/L. Dies entspricht dem Faktor 3.
Beispiel: Versand von 25 kg der UN 3480: 25 x 3 = 75 Punkte

Hat unser Gefahrgut nun die BK 3, so haben wir eine höchstzulässige Gesamtmenge je Beförderungseinheit von 1000 kg/L. Dies entspricht dem Faktor 1.
Beispiel: Versand von 25 L der UN 3476: 25 x 1 = 25 Punkte

Zum Abschluss haben wir Gefahrgut der BK 4. Bei dieser Beförderungskategorie gibt es keine höchstzulässige Gesamtmenge. Von diesen Stoffen können unendliche viel versendet werden. Das Ergebnis sind immer 0 Punkte.
Beispiel: Versand von 25 kg der UN 3508: 25 x 0 = 0 Punkte

Unter 1.1.3.6.4 können die von uns angegebenen Faktoren auch nachgelesen werden.

Warum ist die 1000-Punkte-Regel so wichtig?

Bleibe ich bei meiner Sendung mit Versandstücken pro Beförderungseinheit unter 1000 Punkte, so greifen die Erleichterungen aus 1.1.3.6 des ADR / RID / ADN.

Hier ein paar Punkte welche Erleichterungen sich daraus ergeben:

  • Es müssen nicht die Anforderungen für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential eingehalten werden (1.10 ADR)
  • Keine Kennzeichnung von Großzetteln (Placards) auf der äußeren Oberfläche von z.B. Containern (5.3 ADR)
  • Der Frachtführer (Fahrer) benötigt keine Schriftlichen Weisungen auf seinem Fahrzeug (5.4.3 ADR)
  • Auf der Beförderungseinheit muss sich nur ein 2 kg ABC Feuerlöscher befinden, unabhängig von der Fahrzeuggröße (8.1.4.2 – 8.1.4.5 ADR)
  • Da es sich um einen nichtkennzeichnungspflichtigen Transport handelt, werden keine orangefarbenen Tafeln benötigt
  • Der Fahrer benötigt keinen ADR-Schein

 

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Hier finden Sie zudem alle Informationen zu unseren „Gefahrgutbeauftragten„, wenn Sie über 1000 Punkte versenden oder empfangen.

Marko Richter
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH

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