Wir erklären Ihnen in diesem Artikel Schritt für Schritt, wie Sie die 1000-Punkte-Regel richtig anwenden, inklusive aller Tabellen und Rechenbeispiele.

1000-Punkte-Rechner

1000-Punkte-Rechner ADR
Berechnung nach Unterabschnitt 1.1.3.6.4 ADR
Position 1
Punkte
0
Gesamtsumme
0 Punkte
Freistellung nach 1.1.3.6 anwendbar

Diese Berechnung ist eine Hilfestellung nach ADR 1.1.3.6.4 und ersetzt keine rechtsverbindliche Prüfung durch einen Gefahrgutbeauftragten — diese Prüfung übernehmen wir gern für Sie. Nicht anwendbar für Tankbeförderung, lose Schüttung, bestimmte Klasse-1-UN-Nummern (Sicherungsliste 1.10) sowie Klasse 7 mit Aktivität > A2. Maßgeblich für die Zuordnung einer UN-Nummer zur Beförderungskategorie ist Spalte (15) der Tabelle A in Kapitel 3.2. Verbindlich sind ausschließlich die Tabelle A und die jeweils gültige Fassung des ADR.

Was ist die 1000-Punkte-Regel?

Die 1000-Punkte-Regel ist eines der ersten Themen, mit denen Neukunden in unserer kostenlosen Erstberatung in Berührung kommen. Sie beschreibt anhand eines Punktesystems, wie gefährlich eine einzelne Sendung oder eine gesamte Ladung einzustufen ist. Bleibt ein Gefahrguttransport im Straßenverkehr unterhalb von 1000 Punkten, greifen bestimmte Erleichterungen. So benötigt der Fahrer in diesem Fall keinen ADR-Schein, sondern lediglich eine Unterweisung nach ADR 1.3.

ADR Punkte berechnen nach ADR 1.1.3.6.4

So funktioniert es Schritt für Schritt
Um zu prüfen, ob die Erleichterung nach der 1000-Punkte-Regel angewendet werden darf, muss für jede Beförderungseinheit der sogenannte berechnete Indexwert ermittelt werden. Grundlage hierfür ist Abschnitt 1.1.3.6.4 ADR.
Dabei werden die Nettomengen der beförderten Gefahrgüter mit einem Faktor multipliziert, der sich aus der jeweiligen Beförderungskategorie für Gefahrgut ergibt.

Multiplikationsfaktoren je Beförderungskategorie

Beförderungskategorie GefahrgutFaktorErläuterung
BK 0Keine Erleichterung möglich
BK 150Sehr hohes Gefahrenpotential
BK 1 (Fußnote a) ADR 1.1.3.6.320Gilt für bestimmte UN-Nummern
BK 23Mittleres Gefahrenpotential
BK 31Geringes Gefahrenpotential
BK 40Immer 0 Punkte

Wichtig:
Maßgeblich sind immer die Nettomengen gemäß Abschnitt 1.1.3.6.3 ADR (nicht das Bruttogewicht).

Welche Menge ist für die Berechnung relevant?

  • Flüssige Stoffe: Nettomenge in Litern
  • Feste Stoffe: Nettomasse in Kilogramm
  • Verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase: ausgeliterter Fassungsraum des Gefäßes in Litern
  • Gegenstände mit Gefahrgut: Gesamtmenge des enthaltenen Gefahrguts in Kilogramm oder Litern

Der physikalische Zustand lässt sich im Zweifel über den Klassifizierungscode (ADR Tabelle A, Spalte 3b) bestimmen.

ADR Punkte berechnen mit dem manuellen ADR-Rechner

ADR-Tools sind praktisch, um sich einen ersten Überblick zu verschaffen. Für eine rechtssichere Beratung rechnen unsere Experten aber per Hand nach, um für Ihre Sicherheit zu garantieren.

Hier finden Sie den vollständigen Rechenweg nach ADR 1.1.3.6.4 Schritt für Schritt.

Formel: ADR-Punkte = Nettomenge × Faktor (je Beförderungskategorie)

So berechnen Sie ADR-Punkte Schritt für Schritt

SchrittWas Sie prüfenSo gehen Sie vor
1Beförderungskategorie (BK)In der ADR-Tabelle A (Spalte 15) die Beförderungskategorie des Gefahrguts ablesen.
2Relevante Menge (Nettomenge)Flüssig: Liter / Fest: kg / Gase: ausgeliterter Fassungsraum (L) / Gegenstände: enthaltene Menge (kg/L).
3Faktor zur BKBK 1 = 50, BK 1 (Fußnote a) = 20, BK 2 = 3, BK 3 = 1, BK 4 = 0 (BK 0: keine Erleichterung).
4Punkte je PositionNettomenge × Faktor rechnen (z.B. 10 L × 50 = 500 Punkte).
5Gesamtpunkte je BeförderungseinheitAlle Punkte addieren. Liegt die Summe ≤ 1000, können die Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 greifen.

Liegen Sie unter oder über 1000 Punkten?

ErgebnisPraktische Bedeutung
≤ 1000 PunkteErleichterungen nach ADR 1.1.3.6 sind möglich (je nach Fall). Trotzdem bleibt es Gefahrgut: Verpackung/Kennzeichnung/Dokumentation gelten weiterhin.
> 1000 PunkteVoller Umfang der ADR-Anforderungen ist relevant (z.B. Ausrüstung, schriftliche Weisungen, ggf. ADR-Schein, ADR-Kennzeichnungspflicht etc.).
Rechenbeispiel 1

Gefahrgut der Beförderungskategorie 1

UN 2190 – Sauerstoffdifluorid, verdichtet
Beförderungskategorie: BK 1
Multiplikationsfaktor: 50

Es handelt sich um ein verdichtetes Gas.
Der Gaszylinder hat einen ausgeliterten Fassungsraum von 2 Litern.

2 Liter × 50 = 100 Punkte

Der berechnete Wert beträgt 100 Punkte.
Die Erleichterung nach der 1000-Punkte-Regel kann angewendet werden

Rechenbeispiel 2

Gefahrgut der Beförderungskategorie 3

UN 1263 – Farbe, Verpackungsgruppe III
Beförderungskategorie: BK 3
Multiplikationsfaktor: 1

Nettomenge der Farbe: 9,15 Liter

9,15 Liter × 1 = 9,15 Punkte

Der berechnete Wert bleibt unverändert bei 9,15 Punkten.

Rundung:
Weder das ADR noch die RSEB sehen eine Rundung vor, der Wert bleibt daher unverändert. Ein Abrunden wäre unzulässig, da es den berechneten Wert verringern würde.

Mehrere Gefahrgüter in einer Beförderungseinheit

Werden Gefahrgüter verschiedener Beförderungskategorien gemeinsam transportiert, müssen die berechneten Werte addiert werden.

Die Summe aus:

  • Menge BK 1 × 50
  • Menge BK 1 (Fußnote a) × 20
  • Menge BK 2 × 3
  • Menge BK 3 × 1

darf 1000 Punkte nicht überschreiten.

Sonderfälle bin BK4: Das gibt es zu beachten

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ADR-Punkte und 1000-Punkte-Regel: Was ist der Unterschied?

BegriffWas viele meinenWas es korrekt ist
„ADR Punkte“Eine allgemeine „Gefahrgut-Punktzahl“Im Alltag fast immer: der berechnete Wert nach ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) anhand Beförderungskategorie × Nettomenge.
„1000-Punkte-Regel“„Dann ist es kein Gefahrgut“Falsch. Es bleibt Gefahrgut. Es gibt nur Erleichterungen, wenn der berechnete Wert ≤ 1000 bleibt.
„ADR Rechner“Ein Online-Tool, das alles automatisch ausrechnetWir nutzen hier einen manuellen ADR-Rechner: klare Formel, Faktoren-Tabelle und Beispiele, damit Sie sicher rechnen können – auch ohne Tool.

Eintragung im Beförderungspapier

Bei Anwendung der Erleichterung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR müssen im Beförderungspapier nach ADR die Gesamtmenge je Beförderungskategorie sowie der berechnete Wert je Beförderungskategorie angegeben werden.
Der frühere Zusatz „Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen“, ist nicht mehr vorgeschrieben, kann jedoch weiterhin aufgenommen werden.

Welche Vorteile & Erleichterungen gelten unter 1000 Punkten?

Bleibe ich bei meiner Sendung mit Versandstücken pro Beförderungseinheit unter 1000 Punkte, so greifen die Erleichterungen aus 1.1.3.6 des ADR / RID / ADN.
Hier ein paar Punkte welche Erleichterungen sich daraus ergeben:

  • Es müssen nicht die Anforderungen für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential eingehalten werden (1.10 ADR)
  • Keine Kennzeichnung von Großzetteln (Placards) auf der äußeren Oberfläche von z.B. Containern (5.3 ADR)
  • Der Frachtführer (Fahrer) benötigt keine Schriftlichen Weisungen auf seinem Fahrzeug (5.4.3 ADR)
  • Auf der Beförderungseinheit muss sich nur ein 2 kg ABC Feuerlöscher befinden, unabhängig von der Fahrzeuggröße (8.1.4.2 – 8.1.4.5 ADR)
  • Da es sich um einen nichtkennzeichnungspflichtigen Transport handelt, werden keine orangefarbenen Tafeln benötigt
  • Der Fahrer benötigt keinen ADR-Schein

Häufige Fragen zur Punkteberechnung (ADR 1.1.3.6)

Nein. Das ADR schreibt für den berechneten Wert keine Rundung vor. Wenn in der Praxis gerundet werden muss, dann nur nach oben – ein Abrunden würde den berechneten Wert unzulässig verringern.

Die 1000-Punkte-Regel ist eine Erleichterung aus dem ADR (Straße). Für andere Verkehrsträger gelten eigene Regelwerke (z.B. IMDG-Code, IATA/ICAO, RID/ADN) und andere Systematiken.

Für bestimmte Beförderungen (z.B. Tankbeförderung) gelten andere Anforderungen. Prüfen Sie immer die konkrete Beförderungsart und das eingesetzte Fahrzeug – im Zweifel lassen Sie die Tour kurz fachlich prüfen.

Ja. Die Erleichterungen ersetzen nicht die Grundpflichten. Das Beförderungspapier bleibt in der Regel erforderlich, zusätzlich sind bei Anwendung von ADR 1.1.3.6 die Gesamtmengen und berechneten Werte je Beförderungskategorie anzugeben.

Erleichterungen ja, Pflichten bleiben.

Auch unter 1000 Punkten bleiben Verpackung, Kennzeichnung und Unterweisung nach ADR 1.3 für alle am Transport Beteiligten Pflicht. Wir übernehmen die Online-Unterweisung Ihrer Beschäftigten und die rechtssichere Dokumentation.

Zur Online-Unterweisung nach ADR 1.3 →

Download: 1000 Punkte Tabelle 1.1.3.6 als Vorlage

ADR-Punkte berechnen einfach gemacht. Laden Sie sich hier unsere praktische Übersichtstabelle als PDF herunter.

  • Korrekte Vorlage
  • ADR-Punkte-Übersicht
  • vom Gefahrgutbeauftragten erstellt

Als Ihr externen Gefahrgutbeauftragter mit über 15 Jahren Erfahrung, sorgt Marko Richter von safeXcon für rechtssichere Transporte in Ihrem Betrieb. Wir erklären Ihnen alles relevante rund um ADR-Punkte, 1000-Punkte-Regel und Gefahrgut, ganz speziell auf Ihre Vorhaben abgestimmt. Auf Ihre offenen Fragen gehen wir ausführlich ein und unterstützen Sie fachkundig in allen Belangen.

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