Handwerkerregelung Gefahrgut ADR

Handwerkerregelung Gefahrgut:
So wenden Sie die ADR-Handwerkerregelung sicher an

Wenn Sie als Handwerker regelmäßig mit Gefahrgut umgehen und diese auf Baustellen oder zu Ihrem Kunden transportieren, ist die sogenannte Handwerkerregelung für Gefahrgut ein wichtiges Thema. Diese ADR-Handwerkerregelung bietet Ihnen unter bestimmten Bedingungen deutliche Erleichterungen beim Gefahrguttransport (Handwerkerregelung). Im folgenden Ratgeber erfahren Sie, was genau dahintersteckt, für wen diese Regelung gilt, welche Mengen Sie befördern dürfen und welche Pflichten Sie dabei beachten müssen.

Was ist die Handwerkerregelung für Gefahrgut (ADR-Handwerkerregelung) und für wen gilt sie?

Die Handwerkerregelung im Bereich Gefahrgut ist eine besondere Freistellung innerhalb des ADR, also des europäischen Gefahrgutrechts, die es Handwerksbetrieben ermöglicht, bestimmte Ausnahmen von den sonst sehr strengen Vorschriften für Gefahrguttransporte in Anspruch zu nehmen. Diese Regelung greift, wenn die Beförderung des Gefahrguts im Rahmen Ihrer Haupttätigkeit erfolgt, also beispielsweise dann, wenn Sie als Maler, Installateur oder Elektriker notwendige Stoffe zur Kundenbaustelle mitnehmen. Auf diese Weise werden typische Handwerkstransporte vereinfacht. Ausgenommen hiervon sind Transporte mit Gefahrgut der Klasse 7 (Radioaktiv)

Welche Gefahrgüter sind von der Handwerkerregelung betroffen?

Von der Handwerkerregelung können fast alle Stoffe, also gefährliche Güter, erfasst sein, solange sie in Versandstücken sicher verpackt sind. Die Beförderung solcher Güter ist daher wesentlich einfacher, wenn Sie als Handwerker die betreffenden Materialien direkt zum Einsatzort bringen. Ausschlaggebend ist die Art des Gefahrguts und dessen Einstufung unter die einschlägigen Gefahrgutvorschriften. Wichtig ist, im Einzelfall zu prüfen, ob die jeweiligen Bedingungen für die Anwendung der Handwerkerregelung erfüllt sind. Generell können unter der Handwerkerregelung jedoch keine Gefahrgüter der Klasse 7 transportiert werden.

Welche Mengen dürfen Sie transportieren, um die Handwerkerregelung zu nutzen?

Ein wesentlicher Faktor für die Anwendung ist die Höchstmenge der zulässigen Gefahrgüter. Diese bemisst sich an Mengen und einem Punkte-System, das sich auf einen bestimmten Unterabschnitt des ADR bezieht. In der Regel dürfen Sie bis zu einem sogenannten „1000-Punkte-Wert“ transportieren, um von den Erleichterungen zu profitieren. Werden diese Mengen überschritten, greift die Handwerkerregelung nicht mehr, und Sie müssen die vollen Vorschriften für Gefahrguttransporte befolgen.

Welche Pflichten haben Sie bei der Anwendung der Handwerkerregelung?

Obwohl Sie von den Vorschriften des ADR befreit sind, sollten Sie bestimmte Pflichten verstehen. Sie benötigen für den Transport kein umfassendes Beförderungspapier, jedoch gelten weiterhin grundlegende Bedingungen des GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt), wie etwa eine ordnungsgemäße Ladungssicherung. Zudem ist eine regelmäßige Unterweisung der Mitarbeiter zu empfehlen, um sicherzustellen, dass alle Beteiligten die Handwerkerregelung korrekt anwenden. Damit minimieren Sie Risiken und halten den Transport rechtssicher.

Welche Vorteile bietet die Handwerkerregelung für Handwerker?

Für Sie als Handwerker bietet die Handwerkerregelung deutliche Erleichterungen beim Gefahrguttransport. Sie können Gefahrgüter unkomplizierter und oft ohne umfangreiche Dokumentation befördern. Dies spart nicht nur Zeit, sondern ermöglicht es Ihnen, mit geringem Aufwand die benötigten Materialien direkt mit Ihrem Fahrzeug zum Einsatzort zu bringen. Die Anwendung der Handwerkerregelung vereinfacht damit viele Arbeitsabläufe im betrieblichen Alltag und spart damit Geld und Zeit.

Wann endet die Handwerkerregelung und welche Vorschriften gelten dann?

Die Handwerkerregelung gilt nur, solange Sie sich innerhalb der genannten Höchstmengen und Einsatzbereiche bewegen. Überschreiten Sie diese oder ist der Transport nicht mehr Teil Ihrer handwerklichen Tätigkeit, müssen Sie vollumfänglich die Vorschriften des Gefahrgutrechts, unter anderem laut RSEB, befolgen. In diesem Fall ist es oft sinnvoll, einen Gefahrgutbeauftragten hinzuzuziehen, um alle Regularien einzuhalten. Auch Aspekte der richtigen Verpackung spielen dann eine größere Rolle, um Sanktionen zu vermeiden. Ein professioneller Partner wie safeXcon unterstützt Sie dabei, auf Änderungen im Regelwerk zu reagieren und stets rechtskonform zu handeln.

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Marko Richter
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH

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