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Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Ersthelfer-Ausbildung für Unternehmen

Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.

Gut ausgebildete Ersthelfer können im Ernstfall Leben retten. Nach DGUV Vorschrift 1 sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, ausreichend ausgebildete Ersthelfer bereitzustellen — ab 2 Beschäftigten. Wir organisieren die Ausbildung und Auffrischung direkt bei Ihnen im Betrieb.

15 Jahre Erfahrung
100% Rechtssichere Dokumentation
Kundenbewertung
Vertrauen führender Unternehmen:

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?

Fehlen ausgebildete Ersthelfer im Betrieb, verstoßen Sie gegen DGUV Vorschrift 1 — mit direkten Konsequenzen: Bußgelder der Aufsichtsbehörde, Regressforderungen der Berufsgenossenschaft im Schadensfall und persönliche Haftung des Geschäftsführers bei Arbeitsunfällen. Als Ihr Ausbildungspartner stellen wir sicher, dass Sie jederzeit compliant sind.

Persönliche Haftung BG-Regressforderungen Bußgelder Aufsichtsbehörde

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Wir organisieren Ersthelfer-Ausbildung und Auffrischungstraining direkt bei Ihnen im Betrieb. Offiziell anerkannt, praxisnah und ohne organisatorischen Aufwand für Sie.

Offiziell anerkannte Ausbildung

Unsere Kurse werden von ermächtigten Ausbildungsstellen nach DGUV Vorschrift 1 durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeitenden ein offiziell anerkanntes Ersthelfer-Zertifikat. Gültig für zwei Jahre.

Inhouse — direkt bei Ihnen

Kein externer Aufwand, keine Anfahrtszeiten für Ihre Mitarbeitenden. Wir kommen zu Ihnen und führen die Ausbildung praxisnah in Ihrer realen Arbeitsumgebung durch, inklusive betriebsspezifischer Szenarien.

Auffrischung & Fristmanagement

Die Gültigkeit der Ersthelfer-Ausbildung erlischt nach zwei Jahren (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Wir behalten die Fristen für Sie im Blick und organisieren rechtzeitig die Auffrischungstrainings, damit Sie nie unbemerkt in den Verstoß rutschen.

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Analyse Ihres Betriebs: Mitarbeiterzahl, Tätigkeitsbereiche und erforderliche Ersthelfer-Quote nach DGUV Vorschrift 1

2

Konzept

Planung und Koordination der Kurstermine direkt bei Ihnen vor Ort: Grundausbildung oder Auffrischung

3

Umsetzung

Durchführung der Ausbildung (9 Unterrichtseinheiten) durch ermächtigte Ausbilder mit praxisnahen Übungen

4

Wartung

Aushändigung der Zertifikate, Dokumentation und Fristmanagement für die nächste Auffrischung in zwei Jahren

Wie viele Ersthelfer braucht Ihr Betrieb?

Die Pflicht ergibt sich aus § 26 DGUV Vorschrift 1 — abhängig von Mitarbeiterzahl und Tätigkeitsbereich.

Ab 2 Beschäftigten: 1 Ersthelfer Pflicht

Bereits ab 2 anwesenden Versicherten muss mindestens ein ausgebildeter Ersthelfer im Betrieb verfügbar sein. Die Ausbildung muss bei einer von den Unfallversicherungsträgern ermächtigten Stelle erfolgen.

Ab 20 Beschäftigten: Quotenpflicht

In Verwaltungs- und Handelsbetrieben müssen mindestens 5% der Beschäftigten ausgebildete Ersthelfer sein. In gewerblichen Betrieben, Produktion und Handwerk gilt eine Quote von mindestens 10%.

Auffrischung alle 2 Jahre Pflicht

Die Gültigkeit der Ersthelfer-Ausbildung erlischt nach zwei Jahren (§ 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1). Ohne rechtzeitige Auffrischung verliert der Mitarbeitende seinen Status als betrieblicher Ersthelfer — und Ihr Unternehmen gerät in den Verstoß.

Häufige Fragen zur Erste Hilfe Ausbildung

Ab 2 Beschäftigten mindestens 1 Ersthelfer. Ab 20 Mitarbeitenden gilt eine Quotenpflicht: 5% in Verwaltungs- und Handelsbetrieben, 10% in gewerblichen Betrieben, Produktion und Handwerk. Rechtsgrundlage: § 26 DGUV Vorschrift 1.

Alle zwei Jahre. Nach § 26 Abs. 3 DGUV Vorschrift 1 erlischt die Gültigkeit der Ausbildung nach zwei Jahren. Die Auffrischung umfasst ebenfalls 9 Unterrichtseinheiten und muss bei einer ermächtigten Stelle durchgeführt werden.

Ja. Wir kommen zu Ihnen und führen die Ausbildung inhouse durch — praxisnah in Ihrer realen Arbeitsumgebung, inklusive betriebsspezifischer Szenarien. Kein externer Aufwand, keine Anfahrtszeiten für Ihre Mitarbeitern.

Sie verstoßen gegen DGUV Vorschrift 1. Im Schadensfall drohen Regressforderungen der Berufsgenossenschaft, Bußgelder der Aufsichtsbehörde und persönliche Haftung des Geschäftsführers — insbesondere wenn ein Arbeitsunfall nachweislich ohne ausreichende Erstversorgung eskaliert.

Ja. Die Kurse werden von ermächtigten Ausbildungsstellen nach DGUV Vorschrift 1 durchgeführt. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeitenden ein offiziell anerkanntes Ersthelfer-Zertifikat. Gültig für zwei Jahre, bundesweit anerkannt.

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