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Marko Richter, Geschäftsführer safeXcon – Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Marko Richter · Ihr persönlicher Ansprechpartner
Bestellpflicht nach §5 ASiG

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Ihre externe SiFa nach DGUV Vorschrift 2 – in wenigen Wochen einsatzbereit.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit (kurz SiFa) ist Pflicht. Ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie: rechtssicher, branchenspezifisch und ohne internen Personalaufwand. Über 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsschutz.

Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Vertrauen führender Unternehmen:
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Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?

Fehlende sicherheitstechnische Betreuung kann im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers, Bußgeldern der Aufsichtsbehörde und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft führen. Als Ihre externe Fachkraft übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.

Persönliche Haftung Bußgelder Aufsichtsbehörde BG-Regressforderungen

„Seit Tag 1 sehr gut aufgehoben, ein extrem fachkundiger Partner an unserer Seite.“

„Wir können die safeXcon GmbH nur jedem empfehlen. Toller Service und ein extrem fachkundiger Partner an unserer Seite. Wir haben uns seit Tag 1 sehr gut aufgehoben gefühlt und freuen uns schon jetzt auf die zukünftige Zusammenarbeit!“

Julian Gross solago GmbH

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht — ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen das vollständig für Sie.

Rechtssicherheit & Haftungsschutz

Wir erfüllen alle Anforderungen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, branchenspezifisch abgestimmt auf Ihre Berufsgenossenschaft (BG BAU, BGHM, BGW, VBG, BG ETEM u.a.) und revisionssicher dokumentiert.

Gefährdungsbeurteilung & Prävention

Wir identifizieren systematisch Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, bewerten Risiken und entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit. Inklusive Unfallanalyse und betriebsspezifischer Notfallkonzepte.

Entlastung & Kosteneffizienz

Kein interner Personalaufwand, keine Schulungskosten, keine Ausfallrisiken. Schnelle Besuche vor Ort, klare Protokolle und individuelle Lösungen innerhalb von 7 Tagen, mit über 10 Jahren Erfahrung im Arbeitsschutz.

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Analyse Ihres Betriebs und Bestandsaufnahme aller relevanten Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Tätigkeiten

2

Konzept

Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und eines maßgeschneiderten Arbeitsschutzkonzepts nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

3

Umsetzung

Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Unterweisungen der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation

4

Wartung

Regelmäßige Begehungen, ASA-Teilnahme und kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle

Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?

Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt für jeden Arbeitgeber in Deutschland — Rechtsgrundlage: ASiG § 1 und DGUV Vorschrift 2.

Ab dem ersten Mitarbeiter

Sobald Sie auch nur einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet. Für Kleinstbetriebe unter 10 Mitarbeitern greift das Unternehmermodell oder die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.

Ab 20 Mitarbeitern: ASA-Pflicht

In Betrieben ab 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten und mindestens vierteljährlich zu tagen. Die externe SiFa nimmt daran verpflichtend teil und bringt ihre Expertise ein.

Einsatzzeiten nach Betriebsart

Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Betriebsart und zuständiger Berufsgenossenschaft. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung — Einsatzzeiten werden in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr berechnet.

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unsere SiFa-Pakete im Überblick

Basic

ab 890 €
/ Jahr

  • Offizielle Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
    enthalten
  • Jährliche Schulung nach §4 DGUV Vorschrift 1
    1× (online oder vor Ort)
  • Begehung vor Ort inkl. Protokoll
    1× pro Jahr, Anfahrt inklusive
  • Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung
    enthalten
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
    nicht enthalten
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
    nicht enthalten
  • Beratung bei Rückfragen (Mail/Telefon)
    nach Aufwand (85 €/Std)*
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
    nicht enthalten
  • Inkludierte Betreuungszeit
    10 Stunden pro Jahr


Unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Alle Preise netto, zzgl. USt.

In allen Paketen enthalten: Beratung zur Organisationsverantwortung, Beratung zu gefährlichen Arbeitsstoffen und ausführliche Überwachungsprotokolle.

* Mehraufwand außerhalb der inkludierten Betreuungszeit: Basic 85 €/Std, Premium 110 €/Std.

Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter (Gefährdungsgruppe III): Small-Paket ab 890 €. Der finale Preis hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und Berufsgenossenschaft ab und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

„Die Durchführung der Betriebsbegehungen und die anschließenden Dokumentationen waren absolut lückenlos und professionell.“
Turgay Toplu Google-Bewertung
„Prima Zusammenarbeit. Jederzeit erreichbar und super kompetent!“
Thomas Stiller Google-Bewertung

Häufige Fragen rund um Arbeitssicherheit

Ja. Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber in Deutschland eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Das Gesetz lässt offen, ob diese Aufgabe von einem eigenen Beschäftigten oder einer externen Fachkraft übernommen wird. Die konkreten Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2.

Sobald ein Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, greift die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Kleine Betriebe können die Regelbetreuung über das Unternehmermodell der Berufsgenossenschaft abdecken, ab einer bestimmten Betriebsgröße oder bei erhöhtem Gefährdungsniveau ist jedoch eine qualifizierte Fachkraft für Arbeitssicherheit Pflicht. Eine externe SiFa ist besonders dann sinnvoll, wenn kein interner Mitarbeiter die nötige Qualifikation besitzt oder der Aufwand für eine interne Stelle unverhältnismäßig wäre. safeXcon prüft im Erstgespräch kostenlos, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtend ist.

Die Kosten hängen von der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungszeit ab, diese richtet sich nach Betriebsgröße, Branche und Gefährdungsklasse. Als Orientierung: Kleine Betriebe zahlen für die externe SiFa-Betreuung häufig weniger als für eine einzige Arbeitsstunde Anwaltskosten, und vermeiden damit Bußgelder bis zu 25.000 Euro sowie persönliche Haftungsrisiken. safeXcon erstellt auf Basis Ihrer konkreten Situation ein transparentes Angebot ohne Pauschalpreise. Das kostenlose Erstgespräch klärt den tatsächlichen Bedarf.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen. Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen. Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.

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