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Marko Richter, Geschäftsführer safeXcon – Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Marko Richter · Ihr persönlicher Ansprechpartner
Bestellpflicht nach §5 ASiG

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)

Ihre externe Sicherheitsfachkraft nach DGUV Vorschrift 2 – deutschlandweit, in der Regel in 7 Tagen bestellt.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch Sicherheitsfachkraft oder kurz SiFa genannt – ist Pflicht. Ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen diese Pflicht für Sie: rechtssicher, branchenspezifisch und ohne internen Personalaufwand. Über 15 Jahre Erfahrung im Arbeitsschutz.

Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Vertrauen führender Unternehmen:
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Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit?

Die Kosten richten sich nach der Einsatzzeit, die die DGUV Vorschrift 2 für Ihre Branche und Mitarbeiterzahl vorschreibt. Bei safeXcon gibt es die externe Sicherheitsfachkraft als Festpreis ab 890 € pro Jahr, das sind 74 € im Monat. Beispiel: Eine Spedition mit 25 Mitarbeitern braucht rund 30 SiFa-Stunden pro Jahr, das sind ca. 3.270 € (≈ 273 € im Monat). Pflicht ist die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG ab dem ersten Mitarbeiter. safeXcon stellt die externe Sicherheitsfachkraft deutschlandweit, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?

Fehlende sicherheitstechnische Betreuung kann im Schadensfall zu persönlicher Haftung des Geschäftsführers, Bußgeldern der Aufsichtsbehörde und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft führen. Als Ihre externe Fachkraft übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.

Persönliche Haftung Bußgelder Aufsichtsbehörde BG-Regressforderungen

„Seit Tag 1 sehr gut aufgehoben, ein extrem fachkundiger Partner an unserer Seite.“

„Wir können die safeXcon GmbH nur jedem empfehlen. Toller Service und ein extrem fachkundiger Partner an unserer Seite. Wir haben uns seit Tag 1 sehr gut aufgehoben gefühlt und freuen uns schon jetzt auf die zukünftige Zusammenarbeit!“

Julian Gross solago GmbH

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist Pflicht — ab dem ersten Mitarbeiter, unabhängig von der Betriebsgröße. Wir übernehmen das vollständig für Sie.

Rechtssicherheit & Haftungsschutz

Wir erfüllen alle Anforderungen nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, branchenspezifisch abgestimmt auf Ihre Berufsgenossenschaft (BG BAU, BGHM, BGW, VBG, BG ETEM u.a.) und revisionssicher dokumentiert.

50+ betreute Unternehmen

Gefährdungsbeurteilung & Prävention

Wir identifizieren systematisch Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, bewerten Risiken und entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit. Inklusive Unfallanalyse und betriebsspezifischer Notfallkonzepte.

700+ durchgeführte Beratungen

Entlastung & Kosteneffizienz

Kein interner Personalaufwand, keine Schulungskosten, keine Ausfallrisiken. Schnelle Besuche vor Ort, klare Protokolle und individuelle Lösungen – in der Regel innerhalb von 7 Tagen.

7 Tage typische Startzeit

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Analyse Ihres Betriebs und Bestandsaufnahme aller relevanten Arbeitsbereiche, Arbeitsmittel und Tätigkeiten

2

Konzept

Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen und eines maßgeschneiderten Arbeitsschutzkonzepts nach ASiG und DGUV Vorschrift 2

3

Umsetzung

Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Unterweisungen der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation

4

Wartung

Regelmäßige Begehungen, ASA-Teilnahme und kontinuierliche Wirksamkeitskontrolle

Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?

Die Pflicht zur Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit gilt für jeden Arbeitgeber in Deutschland — Rechtsgrundlage: ASiG § 1 und DGUV Vorschrift 2.

Ab dem ersten Mitarbeiter

Sobald Sie auch nur einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie zur sicherheitstechnischen Betreuung verpflichtet. Betriebe bis 20 Beschäftigte werden nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 vereinfacht betreut; über 20 bis 50 Beschäftigte können zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell wählen.

Ab 20 Mitarbeitern: ASA-Pflicht

In Betrieben ab 20 Beschäftigten ist ein Arbeitsschutzausschuss (ASA) einzurichten und mindestens vierteljährlich zu tagen. Die externe SiFa nimmt daran verpflichtend teil und bringt ihre Expertise ein.

Einsatzzeiten nach Betriebsart

Der konkrete Betreuungsumfang richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Betriebsart und zuständiger Berufsgenossenschaft. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung — Einsatzzeiten werden in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr berechnet.

Was kostet die externe SiFa für Ihren Betrieb?

Branche wählen, Mitarbeiterzahl eingeben – Sie sehen in 30 Sekunden Ihre gesetzliche Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2 und die ungefähren Kosten. Beispiel: Spedition mit 25 Mitarbeitern → rund 30 SiFa-Stunden, ca. 3.270 € pro Jahr.


Kosten in 30 Sekunden berechnen

Fachkraft für Arbeitssicherheit

Unsere SiFa-Pakete im Überblick

Transparent und planbar. Der genaue Preis richtet sich nach Ihrer Berufsgenossenschaft und der gesetzlich vorgeschriebenen Betreuungszeit – Ihren realistischen Jahresbetrag zeigt unser Kostenrechner.

Unsere SiFa-Pakete im Überblick
Basicab 890 €pro Jahr · 74 € im Monat EmpfohlenPremiumab 990 €pro Jahr · 83 € im Monat
Offizielle Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit enthalten
Jährliche Schulung nach §4 DGUV Vorschrift 1 1× (online oder vor Ort)
Begehung vor Ort inkl. Protokoll 1× pro Jahr, Anfahrt inklusive
Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung enthalten
Unterweisungen zum Arbeitsschutz nicht enthalten
Teilnahme an ASA-Sitzungen nicht enthalten
Beratung bei Rückfragen (Mail/Telefon) nach Aufwand (85 €/Std)*
Erstellung von Betriebsanweisungen nicht enthalten
Inkludierte Betreuungszeit 10 Stunden pro Jahr
Angebot anfordern

Basic

ab 890 €
pro Jahr · 74 € im Monat

  • Offizielle Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit
    enthalten
  • Jährliche Schulung nach §4 DGUV Vorschrift 1
    1× (online oder vor Ort)
  • Begehung vor Ort inkl. Protokoll
    1× pro Jahr, Anfahrt inklusive
  • Mitwirken bei der Gefährdungsbeurteilung
    enthalten
  • Unterweisungen zum Arbeitsschutz
    nicht enthalten
  • Teilnahme an ASA-Sitzungen
    nicht enthalten
  • Beratung bei Rückfragen (Mail/Telefon)
    nach Aufwand (85 €/Std)*
  • Erstellung von Betriebsanweisungen
    nicht enthalten
  • Inkludierte Betreuungszeit
    10 Stunden pro Jahr

Unverbindlich, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Alle Preise netto, zzgl. USt.

In allen Paketen enthalten: Beratung zur Organisationsverantwortung, Beratung zu gefährlichen Arbeitsstoffen und ausführliche Überwachungsprotokolle.

* Mehraufwand außerhalb der inkludierten Betreuungszeit: Basic 85 €/Std, Premium 110 €/Std.

Kleinbetriebe bis 20 Mitarbeiter (Gefährdungsgruppe III): Small-Paket ab 890 €. Der finale Preis hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und Berufsgenossenschaft ab und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

Betreuungsgruppe Einsatzzeit Grundbetreuung Typische Branchen
Gruppe I (hohe Gefährdung) 2,5 Std. pro Beschäftigtem und Jahr z. B. Bau, Chemie, Metall, Logistik
Gruppe II (mittlere Gefährdung) 1,5 Std. pro Beschäftigtem und Jahr z. B. Handwerk, Einzelhandel, Pflege
Gruppe III (geringe Gefährdung) 0,5 Std. pro Beschäftigtem und Jahr z. B. Büro, Verwaltung

Was anfällt Eigene Fachkraft ausbilden safeXcon als externe SiFa
Zugangsvoraussetzung Ingenieur-, Techniker- oder Meisterabschluss und in der Regel zwei Jahre Berufspraxis keine Anforderung an Ihr Personal
Ausbildungskosten marktüblich rund 13.800 € für die Lernfelder 1 bis 5 im Jahrespreis enthalten
Dauer bis zur Bestellfähigkeit je nach Anbieter 60 bis 85 Wochen in der Regel 7 Tage
Arbeitszeit für die Ausbildung die Lernfelder 1 bis 5 umfassen rund 917 Unterrichtseinheiten keine
Fortbildung laufend erforderlich, Nachweise gehören in den Tätigkeitsbericht im Jahrespreis enthalten
Urlaub, Krankheit, Kündigung die Bestellung muss neu geregelt werden Vertretung ist vertraglich gesichert
Kosten im ersten Jahr rund 13.800 € zuzüglich Arbeitszeit ab 890 €, das sind 74 € im Monat


Lehrgangspreis eines großen Anbieters für die Lernfelder 1 bis 5, Stand September 2026, netto. Zugangsvoraussetzungen und Dauer nach DGUV Vorschrift 2 und den Vorgaben der Unfallversicherungsträger.

„Die Durchführung der Betriebsbegehungen und die anschließenden Dokumentationen waren absolut lückenlos und professionell.“
Turgay Toplu Google-Bewertung
„Prima Zusammenarbeit. Jederzeit erreichbar und super kompetent!“
Thomas Stiller Google-Bewertung

Häufige Fragen rund um Arbeitssicherheit

Ja. Nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) muss jeder Arbeitgeber in Deutschland eine Fachkraft für Arbeitssicherheit schriftlich bestellen, unabhängig von der Mitarbeiterzahl. Das Gesetz lässt offen, ob diese Aufgabe von einem eigenen Beschäftigten oder einer externen Fachkraft übernommen wird. Die konkreten Einsatzzeiten regelt die DGUV Vorschrift 2.

Sobald ein Unternehmen mindestens einen Mitarbeiter beschäftigt, greift die Pflicht zur sicherheitstechnischen Betreuung nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG). Betriebe bis 20 Beschäftigte werden nach Anlage 1 der DGUV Vorschrift 2 vereinfacht betreut, Betriebe mit über 20 bis 50 Beschäftigten können zwischen Regelbetreuung und Unternehmermodell wählen, darüber gilt die Regelbetreuung nach Anlage 2. Eine externe SiFa ist besonders dann sinnvoll, wenn kein interner Mitarbeiter die nötige Qualifikation besitzt oder der Aufwand für eine interne Stelle unverhältnismäßig wäre. safeXcon prüft im Erstgespräch kostenlos, welche Betreuungsform für Ihr Unternehmen gesetzlich verpflichtend ist.

Die Kosten hängen von der Einsatzzeit ab, die die DGUV Vorschrift 2 für Ihre Branche und Mitarbeiterzahl vorschreibt. Bei safeXcon gibt es die externe SiFa als Festpreis ab 890 € pro Jahr, also 74 € im Monat (Paket Basic) bzw. ab 990 € pro Jahr, also 83 € im Monat (Premium). Beispiel: Spedition mit 25 Mitarbeitern – rund 30 SiFa-Stunden, ca. 3.270 € pro Jahr. Ihren eigenen Richtwert zeigt unser Kostenrechner in 30 Sekunden.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen. Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen. Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.

Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.

Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen. Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.

Bei mehr als 20 Beschäftigten gibt die DGUV Vorschrift 2 feste Einsatzzeiten für die Grundbetreuung vor: 2,5 Stunden (Gruppe I), 1,5 Stunden (Gruppe II) oder 0,5 Stunden (Gruppe III) pro Beschäftigtem und Jahr, aufgeteilt zwischen Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Dazu kommt ein betriebsspezifischer Teil. Betriebe bis 20 Beschäftigte haben nach Anlage 1 keine festen Stundenwerte; sie erhalten Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und anlassbezogene Betreuung.

Der Vertrag regelt die schriftliche Bestellung nach ASiG, den Leistungsumfang (Begehungen, Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, ASA-Sitzungen), die Einsatzzeit nach DGUV Vorschrift 2, die Vergütung und die Laufzeit. Bei safeXcon erhalten Sie einen Festpreis pro Jahr ohne versteckte Anfahrtskosten.

Ja. Vor-Ort-Termine übernehmen wir von unseren Standorten Monheim am Rhein (NRW) und Dresden aus, deutschlandweit sind Begehungen nach Absprache möglich. Schulungen, ASA-Sitzungen und Beratung laufen auf Wunsch auch online.

In der Regel innerhalb von 7 Tagen. Wir klären im kostenlosen Erstgespräch Betriebsgröße, Betreuungsgruppe und Einsatzzeit, schließen den Betreuungsvertrag und übergeben die schriftliche Bestellungsurkunde nach § 5 ASiG.

Ja, jederzeit. Wir sichten die vorhandene Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisungsnachweise und den letzten Tätigkeitsbericht, schließen Lücken und bestellen neu. Die Bestellung erfolgt nach § 5 Absatz 1 ASiG schriftlich, verbunden mit der Übertragung der Aufgaben nach § 6 ASiG – ein Wechsel ist also kein formloser Vorgang, sondern eine neue Bestellung mit klar abgegrenztem Aufgabenkatalog. Laufende Verträge prüfen wir auf Kündigungsfristen, damit für Sie keine Doppelkosten entstehen.

Ja. Die Begehungen finden je Standort statt, die Dokumentation führen wir zentral. Der Umfang der Betreuung bemisst sich nach § 5 Absatz 1 ASiG nach der Betriebsart und den damit verbundenen Unfall- und Gesundheitsgefahren, der Zahl und Zusammensetzung der Beschäftigten, der Betriebsorganisation sowie den Arbeitsschutzkenntnissen des Arbeitgebers; die konkreten Einsatzzeiten ergeben sich aus der DGUV Vorschrift 2. Wir stimmen einen Begehungsplan über das Jahr ab, damit jeder Standort abgedeckt ist.

Ja. Nach § 11 ASiG ist in Betrieben mit mehr als zwanzig Beschäftigten ein Arbeitsschutzausschuss zu bilden; Teilzeitkräfte mit bis zu 20 Wochenstunden zählen dabei mit 0,5, mit bis zu 30 Wochenstunden mit 0,75. Der Ausschuss tritt mindestens einmal vierteljährlich zusammen und besteht aus dem Arbeitgeber oder einem von ihm Beauftragten, zwei vom Betriebsrat bestimmten Mitgliedern, Betriebsärzten, Fachkräften für Arbeitssicherheit und Sicherheitsbeauftragten nach § 22 SGB VII. Wir nehmen als Fachkraft für Arbeitssicherheit teil, vor Ort oder online, und übernehmen die Protokollierung. Im Paket Premium ist das enthalten.

Die Bestellung ist eine Pflicht des Arbeitgebers nach § 5 ASiG. Fehlt sie, kann die Aufsichtsbehörde die Bestellung anordnen; Verstöße können als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Schwerer wiegt meist der Schadensfall: Ohne dokumentierte Betreuung und Gefährdungsbeurteilung steht die Geschäftsführung persönlich in der Verantwortung, und der Versicherer prüft seine Leistungspflicht.

Ja. Den Arbeitsschutz extern zu beauftragen ist der gesetzlich vorgesehene Regelfall: § 5 ASiG lässt dem Arbeitgeber ausdrücklich die Wahl zwischen einer eigenen und einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Arbeitssicherheit zu outsourcen ist damit ausdrücklich zulässig und für Betriebe ohne eigene Sicherheitsabteilung der Regelfall. Wer nach einem externen Arbeitsschutzbeauftragten sucht, meint in der Regel diese Funktion – die gesetzliche Bezeichnung lautet Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa), einen Arbeitsschutzbeauftragten kennt das Gesetz nicht. Als Dienstleister für externe Arbeitsschutzbetreuung übernehmen wir die schriftliche Bestellung, die Begehungen, die Mitwirkung an der Gefährdungsbeurteilung, die Unterweisungen und den Arbeitsschutzausschuss. Die Verantwortung des Arbeitgebers bleibt bestehen, Durchführung und Dokumentation liegen bei uns – ab 74 € im Monat, Start in der Regel innerhalb von 7 Tagen, deutschlandweit.

Ja. Wer die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Brandschutzbeauftragten zusammen bestellt, zahlt für die zweite Funktion 35 Prozent weniger: ab 1.500 € pro Jahr statt 1.838 € einzeln, das sind 125 € im Monat. Der Grund ist der geringere Aufwand — eine Anfahrt, ein Begehungstermin, eine Dokumentationsstrecke statt zweier. Dieselbe Regel gilt für die Kombination aus Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragtem: ab 1.590 € pro Jahr statt 1.830 €.

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