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Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Brandschutzhelfer-Ausbildung für Unternehmen

Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.

Nach § 10 ArbSchG und ASR A2.2 sind Sie verpflichtet, mindestens 5% Ihrer Beschäftigten als Brandschutzhelfer auszubilden — ab dem ersten Mitarbeiter. Wir führen die Ausbildung inklusive Löschübung direkt bei Ihnen im Betrieb durch. Zertifiziert nach DGUV Information 205-023.

15 Jahre Erfahrung
100% Rechtssichere Dokumentation
Kundenbewertung
Vertrauen führender Unternehmen:

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?

Fehlen ausgebildete Brandschutzhelfer im Betrieb, verstoßen Sie gegen § 10 ArbSchG und ASR A2.2 — mit direkten Konsequenzen: persönliche Haftung des Geschäftsführers, Bußgelder der Aufsichtsbehörde und im Schadensfall Erlöschen des Versicherungsschutzes. Nach einem Brand sind 69% der betroffenen Unternehmen insolvent.

Persönliche Haftung Versicherungsschutz erlischt Bußgelder & Auflagen

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Wir organisieren die Brandschutzhelfer-Ausbildung direkt bei Ihnen — zertifiziert, praxisnah und ohne organisatorischen Aufwand für Sie.

Zertifizierte Ausbildung

Theorie und Praxis in einer Schulung — inklusive realer Feuerlöschübung. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeitenden ein offiziell anerkanntes Zertifikat nach DGUV Information 205-023 und ASR A2.2.

Inhouse — direkt bei Ihnen

Wir kommen zu Ihnen und bilden Ihre Mitarbeitenden in ihrer realen Arbeitsumgebung aus — mit betriebsspezifischen Szenarien, ohne Anfahrtszeiten für Ihr Team. Max. 15 Teilnehmer pro Kurs für optimale Lernqualität.

Auffrischung & Fristmanagement

Die Ausbildung muss alle 2 bis 5 Jahre wiederholt werden — abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung (ASR A2.2, Mai 2025). Wir behalten die Fristen im Blick und organisieren die Auffrischung rechtzeitig, auch bei Änderungen im Betrieb.

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Analyse Ihres Betriebs. Mitarbeiterzahl,Brandgefährdung und erforderliche Brandschutzhelfer-Quote nach ASR A2.2 und Gefährdungsbeurteilung

2

Konzept

Planung der Kurstermine direkt bei Ihnen vor Ort. Erstausbildung oder Auffrischung, abgestimmt auf Schichtbetrieb und Abwesenheiten

3

Umsetzung

Durchführung der Ausbildung mit Theorie, Brandschutzorganisation und praktischer Feuerlöschübung durch zertifizierte Ausbilder

4

Wartung

Aushändigung der Zertifikate, Dokumentation und Fristmanagement für die nächste Auffrischung

Wie viele Brandschutzhelfer braucht Ihr Betrieb?

Die Pflicht ergibt sich aus § 10 ArbSchG i.V.m. ASR A2.2. Ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von Betriebsgröße oder Branche.

Mindestens 5% der Belegschaft

In Betrieben mit normaler Brandgefährdung (z.B. Büro, Handel) müssen mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet sein. Wichtig: Die Quote muss auch bei Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb jederzeit erfüllt sein. Puffer einplanen.

Erhöhte Quote bei Risikobetrieben

Bei erhöhter Brandgefährdung (z.B. Chemie, Produktion, Werkstätten), vielen Besuchern oder Personen mit eingeschränkter Mobilität ist eine deutlich höhere Quote erforderlich. Die genaue Anzahl ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung.

Auffrischung alle 2 bis 5 Jahre

Gemäß ASR A2.2 (aktualisiert Mai 2025) muss die Ausbildung alle 2 bis 5 Jahre wiederholt werden. Eine frühere Auffrischung ist erforderlich bei Änderungen der Brandschutzordnung, Brandereignissen, Umstrukturierungen oder neuen Produktionsverfahren.

Häufige Fragen rund um Brandschutzhelfer

Mindestens 5% der anwesenden Beschäftigten nach ASR A2.2. Da die Quote jederzeit — also auch bei Urlaub, Krankheit und Schichtbetrieb. Erfüllt sein muss, empfiehlt sich in der Praxis ein Puffer von 10 bis 15%. Die genaue Anzahl ergibt sich aus Ihrer Gefährdungsbeurteilung.

Alle 2 bis 5 Jahre, abhängig von Ihrer Gefährdungsbeurteilung (ASR A2.2, Stand Mai 2025). Eine frühere Wiederholung ist erforderlich bei Änderungen der Brandschutzordnung, Brandereignissen im Betrieb, Umstrukturierungen oder neuen Produktionsverfahren mit veränderter Brandgefährdung.

Ja. Wir kommen zu Ihnen und führen die Ausbildung inhouse durch, inklusive praktischer Feuerlöschübung in Ihrer realen Arbeitsumgebung. Max. 15 Teilnehmer pro Kurs. Kein externer Aufwand, keine Anfahrtszeiten für Ihre Mitarbeitenden.

Sie verstoßen gegen § 10 ArbSchG und ASR A2.2. Im Schadensfall drohen persönliche Haftung des Geschäftsführers, Bußgelder der Aufsichtsbehörde und — besonders kritisch — das Erlöschen des Versicherungsschutzes. Statistisch sind 69% der Unternehmen nach einem Brand insolvent.

Theorie zu Brandschutzgrundlagen, betrieblicher Brandschutzorganisation und Verhalten im Brandfall — plus praktische Feuerlöschübung mit echten Löschmitteln. Nach erfolgreicher Teilnahme erhalten Ihre Mitarbeitenden ein Zertifikat nach DGUV Information 205-023, gültig als Nachweis gegenüber Behörden und Versicherungen.

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