Externer Brandschutzbeauftragter
Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.
Wir übernehmen die Verantwortung für Ihren betrieblichen Brandschutz, inklusive aller gesetzlichen Pflichten nach DGUV. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
...gerichtsfest!
Fehlende oder mangelhafte Schutzmaßnahmen können im Schadensfall zum Erlöschen Ihrer Gebäude- und Betriebsversicherung führen — zusätzlich drohen persönliche Haftung des Geschäftsführers, Bußgelder bis zu 50.000 € und strafrechtliche Konsequenzen. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.
Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.
Regulatorische Anforderungen werden komplexer – Wir machen sie einfach. Als Ihr externer Partner übernehmen wir die volle Verantwortung.
Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1
Rechtssicherheit
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – und schützen Sie als Geschäftsführer vor persönlicher Haftung und empfindlichen Bußgeldern.
Praxisnahe Umsetzung
Pragmatische und realistische Analyse aller Arbeitsplätze und Abläufe – inklusive konkreter Maßnahmenvorschläge, die sich im Alltag umsetzen lassen.
Digitales Reporting
Alle Nachweise, Protokolle und Dokumentationen per Klick verfügbar. Transparente Übersicht über alle durchgeführten Maßnahmen und anstehende Termine.
Ihr Weg zur Compliance
In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.
Analyse
Begehung vor Ort und Bestandsaufnahme aller relevanten Bereiche
Konzept
Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans nach DGUV
Umsetzung
Unterweisung der Mitarbeiter und vollständige Dokumentation
Wartung
Regelmäßige Audits und kontinuierliche Betreuung
Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in folgenden Fällen vorgeschrieben.
Ab 5.000 m² Grundfläche
Regelfall: Unternehmen mit mindestens 5.000 m² Grundfläche müssen einen Brandschutzbeauftragten bestellen.
Chemie & Gefahrstoffe
Pflicht bereits unter der 5.000-m²-Grenze, sobald mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.
Erhöhtes Brandrisiko
Unabhängig von Fläche und Mitarbeiterzahl, wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko ergibt.
Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz
Ja, die externe Bestellung ist nach § 10 ArbSchG ausdrücklich erlaubt und in vielen Fällen sogar sinnvoll. Der Brandschutzbeauftragte muss lediglich die erforderliche Fachkunde nachweisen – unabhängig davon, ob er intern oder extern bestellt wird.
Ein externer Brandschutzbeauftragter übernimmt die Erstellung und Aktualisierung Ihrer Brandschutzordnung, führt regelmäßige Begehungen durch und überprüft dabei Brandschutzeinrichtungen auf Mängel. Er schult Ihre Mitarbeiter, koordiniert Brandschutzübungen und berät Sie bei baulichen oder organisatorischen Veränderungen. Alle Maßnahmen werden revisionssicher dokumentiert.
Ab 45 € / Monat, je nach Unternehmensgröße.
Die Häufigkeit richtet sich nach Ihrer Betriebsgröße und Gefährdungslage. In der Regel führen wir mindestens quartalsweise Begehungen durch. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial oder auf Wunsch auch häufiger.
Sie erhalten vollständige, rechtssichere Dokumentation: Brandschutzordnung (Teile A, B, C), Begehungsprotokolle, Unterweisungsnachweise, Mängellisten mit Maßnahmenplan und alle behördlich relevanten Nachweise – digital und jederzeit abrufbar.
Wir stehen Ihnen als kompetenter Ansprechpartner zur Seite. Alle Dokumentationen sind so aufbereitet, dass sie behördlichen Anforderungen standhalten. Bei Prüfungen begleiten wir Sie auf Wunsch persönlich vor Ort.
Nach einem kostenlosen Erstgespräch können wir in der Regel innerhalb von 2 Wochen mit der Bestandsaufnahme beginnen. Bei dringendem Bedarf finden wir auch kurzfristigere Lösungen.
Bereit für mehr Sicherheit?
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Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können.