02173 2654 233
Marko Richter, Geschäftsführer safeXcon – Ihr externer Brandschutzbeauftragter
Marko Richter · Ihr persönlicher Ansprechpartner
DGUV Information 205-003

Externer Brandschutzbeauftragter

Schriftlich bestellt nach DGUV Information 205-003, inklusive Begehungen und prüffester Dokumentation.

Wir übernehmen die Verantwortung für Ihren betrieblichen Brandschutz, inklusive aller gesetzlichen Pflichten nach DGUV. Damit Sie sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.

Unverbindliches Angebot, Antwort innerhalb von 24 Stunden.

Vertrauen führender Unternehmen:
Cylib Leber GmbH Aristotech Cayago GILOG

Wann braucht ein Unternehmen einen Brandschutzbeauftragten?

Eine deutschlandweit einheitliche gesetzliche Pflicht gibt es nicht. Die Bestellung ergibt sich in der Praxis aus der Baugenehmigung, einem Brandschutzkonzept, einer Auflage der Bauaufsicht, den Vorgaben des Versicherers oder aus der Gefährdungsbeurteilung nach Arbeitsschutzgesetz. Aufgaben und Fachkunde beschreibt die DGUV Information 205-003. Die externe Bestellung ist nach § 10 ArbSchG zulässig. safeXcon übernimmt die Funktion deutschlandweit ab 948 € pro Jahr (79 € im Monat), in der Regel innerhalb von 7 Tagen.

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
...gerichtsfest!

Fehlende oder mangelhafte Schutzmaßnahmen können im Schadensfall zum Erlöschen Ihrer Gebäude- und Betriebsversicherung führen — zusätzlich drohen persönliche Haftung des Geschäftsführers, Bußgelder bis zu 50.000 € und strafrechtliche Konsequenzen. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.

Persönliche Haftung Bußgelder bis 50.000 € Strafrechtliche Folgen

„Seit Tag 1 sehr gut aufgehoben, ein extrem fachkundiger Partner an unserer Seite.“

„Wir können die safeXcon GmbH nur jedem empfehlen. Toller Service und ein extrem fachkundiger Partner an unserer Seite. Wir haben uns seit Tag 1 sehr gut aufgehoben gefühlt und freuen uns schon jetzt auf die zukünftige Zusammenarbeit!“

Julian Gross solago GmbH

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Regulatorische Anforderungen werden komplexer – Wir machen sie einfach. Als Ihr externer Partner übernehmen wir die volle Verantwortung.

Rechtsgrundlagen: ArbSchG, ASR A2.2, DGUV Vorschrift 1

Rechtssicherheit

Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind – und schützen Sie als Geschäftsführer vor persönlicher Haftung und empfindlichen Bußgeldern.

100% vollständige Regelkonformität

Praxisnahe Umsetzung

Pragmatische und realistische Analyse aller Arbeitsplätze und Abläufe – inklusive konkreter Maßnahmenvorschläge, die sich im Alltag umsetzen lassen.

50+ betreute Unternehmen

Digitales Reporting

Alle Nachweise, Protokolle und Dokumentationen per Klick verfügbar. Transparente Übersicht über alle durchgeführten Maßnahmen und anstehende Termine.

700+ durchgeführte Unterweisungen

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Begehung vor Ort und Bestandsaufnahme aller relevanten Bereiche

2

Konzept

Erstellung eines maßgeschneiderten Maßnahmenplans nach DGUV

3

Umsetzung

Unterweisung der Mitarbeiter und vollständige Dokumentation

4

Wartung

Regelmäßige Audits und kontinuierliche Betreuung

Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?

Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in folgenden Fällen vorgeschrieben.

Ab 5.000 m² Grundfläche

Regelfall: Unternehmen mit mindestens 5.000 m² Grundfläche müssen einen Brandschutzbeauftragten bestellen.

Chemie & Gefahrstoffe

Pflicht bereits unter der 5.000-m²-Grenze, sobald mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird.

Erhöhtes Brandrisiko

Unabhängig von Fläche und Mitarbeiterzahl, wenn die Gefährdungsbeurteilung ein erhöhtes Brandrisiko ergibt.

Was anfällt Eigenen Mitarbeiter ausbilden safeXcon als externer Beauftragter
Ausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten, marktüblich 1.500 bis 3.500 € im Jahrespreis enthalten
Abwesenheit für den Lehrgang 8 bis 10 Seminartage keine
Fortbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten in drei Jahren, sonst erlischt die Qualifikation im Jahrespreis enthalten
Laufende Aufgaben Begehungen, Brandschutzordnung, Unterweisungen, Dokumentation im Jahrespreis enthalten
Urlaub, Krankheit, Kündigung die Bestellung muss neu geregelt werden Vertretung ist vertraglich gesichert
Stellung im Betrieb der eigene Mitarbeiter ist gegenüber der Geschäftsführung weisungsgebunden externe Stellung, Mängel werden unabhängig von internen Hierarchien benannt
Kosten im ersten Jahr 1.500 bis 3.500 € zuzüglich der Seminartage ab 948 €, das sind 79 € im Monat


Lehrgangs- und Fortbildungsumfang nach DGUV Information 205-003 und vfdb-Richtlinie 12-09/01. Lehrgangspreise sind Marktpreise verschiedener Anbieter, Stand September 2026, netto.

Merkmal Brandschutzbeauftragter Brandschutzhelfer
Rechtsgrundlage DGUV Information 205-003, Bauordnungsrecht, behördliche Auflagen ASR A2.2 auf Grundlage des Arbeitsschutzgesetzes
Anzahl im Betrieb in der Regel eine Person in der Regel 5 % der Beschäftigten
Ausbildung mindestens 64 Unterrichtseinheiten Unterweisung mit praktischer Löschübung, üblicherweise ein halber Tag
Aufgabe organisiert den betrieblichen Brandschutz und berät die Geschäftsführung bekämpft Entstehungsbrände und unterstützt bei der Räumung
Fortbildung mindestens 16 Unterrichtseinheiten in drei Jahren Auffrischung empfohlen, üblich alle drei bis fünf Jahre
Extern möglich ja, die Bestellung darf extern erfolgen nein, Brandschutzhelfer müssen im Betrieb anwesend sein


Beide Funktionen ersetzen einander nicht. Ein Betrieb mit Brandschutzbeauftragtem braucht trotzdem Brandschutzhelfer.

„Die Zusammenarbeit mit der safeXcon GmbH im Bereich Arbeitssicherheit und Gefahrgut/Brandschutz ist einfach vorbildlich.“
Turgay Toplu Google-Bewertung
„In den Bereichen Gefahrstoffe, Gefahrgut und Brandschutz fühlen wir uns sehr gut aufgehoben und sorgen so gemeinsam für die Compliance in den genannten Bereichen.“
Jens-Erik Wegner Google-Bewertung
„Prima Zusammenarbeit. Jederzeit erreichbar und super kompetent!“
Thomas Stiller Google-Bewertung

Häufig gestellte Fragen zum Brandschutz

Ja, die externe Bestellung ist nach § 10 ArbSchG ausdrücklich erlaubt und in vielen Fällen sogar sinnvoll. Der Brandschutzbeauftragte muss lediglich die erforderliche Fachkunde nachweisen – unabhängig davon, ob er intern oder extern bestellt wird.

Abschnitt 3 der DGUV Information 205-003 führt 26 Aufgaben auf; Anhang 1 übernimmt sie als Liste für das Bestellungsschreiben. Dazu zählen das Erstellen und Fortschreiben der Brandschutzordnung, die Mitwirkung an Gefährdungsbeurteilungen und Betriebsanweisungen, die Kontrolle von Flucht- und Rettungswegen samt Kennzeichnung, Brandschutzbegehungen und Räumungsübungen, die Ausbildung von Brandschutzhelfern, die Organisation von Prüfung und Wartung brandschutztechnischer Einrichtungen sowie der Kontakt zu Behörden, Feuerwehr und Versicherer. Welche Aufgaben übertragen werden, legt das Bestellungsschreiben fest — Abschnitt 2.2 regelt dabei ausdrücklich den externen Brandschutzbeauftragten.

Ab 948 € pro Jahr, das sind 79 € im Monat. Der genaue Betrag hängt von der Gebäudegröße, der Nutzungsart und der Zahl der Standorte ab. Nach dem kostenlosen Erstgespräch erhalten Sie ein Festpreisangebot. Alle Preise netto, zzgl. USt.

Ein festes Intervall schreibt keine Vorschrift vor. Brandschutzbegehungen gehören nach Abschnitt 3 der DGUV Information 205-003 zu den Aufgaben des Brandschutzbeauftragten; wie oft sie nötig sind, ergibt sich aus der Gefährdungsbeurteilung. Im Grundpaket ist mindestens eine Begehung im Jahr mit Protokoll enthalten. Bei erhöhtem Gefährdungspotenzial, mehreren Standorten oder auf Wunsch vereinbaren wir zusätzliche Begehungen und rechnen sie im Angebot mit ein.

Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 in allen drei Teilen: Teil A als Aushang für alle Personen im Gebäude einschließlich Besucher, Teil B für alle Beschäftigten, Teil C für Personen mit besonderen Brandschutzaufgaben. DIN 14096 verlangt, dass Überprüfung und Aktualisierung durch eine fachkundige Person erfolgen — das übernehmen wir. Dazu kommen Begehungsprotokolle, Unterweisungsnachweise, Mängellisten mit Maßnahmenplan sowie die Dokumentation der eigenen Tätigkeit, die Abschnitt 3 der DGUV Information 205-003 dem Brandschutzbeauftragten ausdrücklich zuweist. Alles digital und jederzeit abrufbar.

Abschnitt 2.2 der DGUV Information 205-003 regelt den externen Brandschutzbeauftragten ausdrücklich; bei der Bestellung kann je nach Fall die Zustimmung der zuständigen Behörde erforderlich sein. Entscheidend ist in beiden Fällen die Dokumentation: Das Bestellungsschreiben nach Anhang 1 legt Zuständigkeitsbereich, Aufgaben und Rahmenbedingungen fest, und Abschnitt 3 weist die Dokumentation der eigenen Tätigkeit ausdrücklich dem Brandschutzbeauftragten zu. Genau diese Nachweise halten wir vor. Bei Prüfungen begleiten wir Sie auf Wunsch persönlich vor Ort.

Nach einem kostenlosen Erstgespräch starten wir in der Regel innerhalb von 7 Tagen mit der Bestandsaufnahme. Bei dringendem Bedarf finden wir auch kurzfristigere Lösungen.

Eine deutschlandweit einheitliche Pflicht gibt es nicht. Die Bestellung ergibt sich aus der Landesbauordnung und den Sonderbauvorschriften, etwa der Industriebaurichtlinie ab 5.000 m² Fläche, aus der Baugenehmigung oder dem Brandschutzkonzept, aus behördlichen Auflagen, aus der Gefährdungsbeurteilung bei erhöhter Brandgefährdung nach ASR A2.2 oder aus Verträgen mit Ihrem Versicherer. Wir prüfen im Erstgespräch, was für Ihren Betrieb gilt.

Der Brandschutzbeauftragte organisiert den betrieblichen Brandschutz und berät die Geschäftsführung; seine Ausbildung umfasst mindestens 64 Unterrichtseinheiten. Brandschutzhelfer bekämpfen Entstehungsbrände und unterstützen die Räumung; nach ASR A2.2 genügt bei normaler Brandgefährdung ein Anteil von 5 Prozent der Beschäftigten. Die Funktionen ersetzen einander nicht: Wer einen Brandschutzbeauftragten bestellt hat, braucht trotzdem Brandschutzhelfer.

Ja, jederzeit. Wir sichten die Brandschutzordnung, die Begehungsprotokolle und die Unterweisungsnachweise, schließen Lücken und bestellen neu. Dabei prüfen wir auch die Qualifikation: Nach Abschnitt 6 der DGUV Information 205-003 sind innerhalb von drei Jahren Fortbildungsveranstaltungen mit mindestens 16 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten zu besuchen, und die Teilnahme ist zu dokumentieren. Fehlt dieser Nachweis, ist das im Schadensfall ein Angriffspunkt. Laufende Verträge prüfen wir auf Kündigungsfristen, damit für Sie keine Doppelkosten entstehen.

Ja. Jeder Standort wird einzeln begangen und dokumentiert, die Unterlagen führen wir zentral zusammen. Das Bestellschreiben legt dabei den Zuständigkeitsbereich fest – das Musterschreiben in Anhang 1 der DGUV Information 205-003 unterscheidet ausdrücklich zwischen Unternehmen, Niederlassung, Werk und Betriebsteil. Für Objekte mit mehreren Nutzungen oder Betrieben, etwa Industrieparks, empfiehlt Abschnitt 1.2 zusätzlich einen koordinierenden Brandschutzbeauftragten. Den Begehungsplan stimmen wir über das Jahr ab, damit kein Standort durchfällt. Die Abrechnung erfolgt je Standort.

In der Regel die schriftliche Bestellungsurkunde, den Qualifikationsnachweis nach DGUV Information 205-003 samt gültigem Fortbildungsnachweis, die aktuelle Brandschutzordnung und die Protokolle der Begehungen. Diese Unterlagen halten wir für Sie vollständig vor und übergeben sie auf Anforderung direkt.

Ja. Wer die Fachkraft für Arbeitssicherheit und den Brandschutzbeauftragten zusammen bestellt, zahlt für die zweite Funktion 35 Prozent weniger: ab 1.500 € pro Jahr statt 1.838 € einzeln, das sind 125 € im Monat. Der Grund ist der geringere Aufwand — eine Anfahrt, ein Begehungstermin, eine Dokumentationsstrecke statt zweier. Dieselbe Regel gilt für die Kombination aus Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragtem: ab 1.590 € pro Jahr statt 1.830 €.

safeXcon Siegel

Bereit für mehr Sicherheit?
Sprechen Sie mit uns.

Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können.

Wobei können wir helfen?

Wählen Sie einen oder mehrere Bereiche.

Wie groß ist Ihr Unternehmen?

Wählen Sie die Anzahl Ihrer Mitarbeiter.

Wie erreichen wir Sie?

Bitte geben Sie Ihre Kontaktdaten ein.

Vielen Dank!

Wir haben Ihre Anfrage erhalten und melden uns innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen.