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safeXcon für München

Gefahrgutbeauftragter München – extern bestellt nach GbV

safeXcon übernimmt die externe Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für Unternehmen in München und Oberbayern, nach GbV für Straßentransport (ADR), Schienenverkehr (RID) und Binnenschifffahrt (ADN). Die Bestellung ist an keinen Firmensitz gebunden: Überwachung, Berichtswesen und Dokumentenprüfung laufen ortsunabhängig, Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine bei Ihnen im Betrieb statt. Geschäftsführer Marko Richter ist seit rund 15 Jahren als Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragter bestellbar, zuvor war er Head of Dangerous Goods bei DB Schenker. Über 700 Beratungen deutschlandweit, jede Bestellung schriftlich mit Urkunde, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.

Wann Münchner Betriebe einen Gefahrgutbeauftragten brauchen

Maßgeblich ist §3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV): Wer gefährliche Güter auf Straße, Schiene oder Binnenschiff befördert oder als Verpacker, Verlader, Befüller oder Entlader an der Beförderung beteiligt ist, bestellt mindestens einen Gefahrgutbeauftragten in Textform. Ausnahmen regelt §2 GbV – etwa für Betriebe, die als Auftraggeber des Absenders oder Entlader höchstens 50 Tonnen Gefahrgut netto im Jahr bewegen, oder für Beförderungen unterhalb der Freigrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR. Die Funktion darf nach §3 Abs. 2 GbV ausdrücklich eine externe Person mit gültigem Schulungsnachweis nach Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR/RID/ADN übernehmen. Ob Ihr Betrieb unter die Bestellpflicht fällt oder eine Ausnahme greift, klären wir im kostenlosen Erstgespräch anhand Ihrer tatsächlichen Mengen.

Das übernimmt Ihr externer Gefahrgutbeauftragter

Der Aufgabenkatalog folgt aus §8 GbV und Kapitel 1.8.3.3 ADR/RID/ADN: Überwachung der Gefahrgutvorschriften im Betrieb, Beratung der Geschäftsleitung, Kontrolle der Schulungen des beteiligten Personals und Dokumentation der Transportvorgänge. Nach einem gefahrgutrelevanten Unfall oder schweren Verstoß erstellt der Beauftragte den Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6. Einmal jährlich – binnen sechs Monaten nach Geschäftsjahresende – geht der Jahresbericht an die Unternehmensleitung; die Unterlagen bewahren wir mindestens fünf Jahre auf.

Gefahrgut zwischen Automobilbau, Chemiedreieck und Frachtflughafen

Der Wirtschaftsraum München verbindet Fahrzeug- und Maschinenbau mit Elektronik, Pharma und einer dichten Logistiklandschaft. Entlang der A8, A9, A92, A94 und A96 läuft ein erheblicher Teil des süddeutschen Straßengüterverkehrs, und über den Rangierbahnhof München-Nord sowie die Strecken Richtung Brennerkorridor kommt der Schienenverkehr nach RID hinzu. Wer hier gefährliche Güter befördert, verpackt, verlädt, befüllt oder entlädt, ist Beförderungsbeteiligter im Sinne der GbV und braucht in vielen Fällen einen bestellten Gefahrgutbeauftragten.

Prägend ist der Fahrzeugbau mit seiner Zulieferkette. Mit der Umstellung auf Elektroantriebe sind Lithium-Ionen-Batterien der Klasse 9 (UN 3480/3481) für viele Betriebe zum Versandalltag geworden – vom Prototypenakku aus der Entwicklung bis zur beschädigten Zelle aus Prüfstand oder Werkstatt. Für kritisch defekte Zellen gilt seit ADR 2025 die Sondervorschrift 677: Sie fallen in Beförderungskategorie 0, damit entfällt die Freistellung nach 1.1.3.6, und das Beförderungspapier braucht einen entsprechenden Vermerk.

Rund 90 Kilometer östlich schließt das bayerische Chemiedreieck um Burghausen, Gendorf und Trostberg an. Bestellpflichtig wird dort wie überall oft die zweite Reihe: Zulieferer, Entsorger und Industriedienstleister, die Stoffe anliefern, umfüllen oder abholen, auch ohne eigene Fahrzeugflotte. Dazu kommen Pharma- und Laborbetriebe im Münchner Norden und im Raum Penzberg, bei denen Kühlmittel, Lösemittel und Diagnostikproben eigene Anforderungen mitbringen.

Der Flughafen München ist einer der größten Frachtstandorte Deutschlands. Luftfracht folgt mit IATA-DGR und ICAO-TI einem eigenen Regelwerk außerhalb der GbV; hier beraten wir ergänzend zur Bestellung auf Basis der IATA/ICAO-Qualifikation Module A und B + F.

Zur Arbeitsweise: Der größere Teil der Bestellung ist ortsunabhängig. Überwachung, Dokumentenprüfung, Schulungskontrolle und der Jahresbericht nach §8 GbV entstehen unabhängig davon, wo safeXcon sitzt. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Typische Anwendungsfälle im Raum München

Fahrzeugbau und Zulieferer

Lacke, Lösemittel, Druckgaspackungen, Altöl und zunehmend Lithium-Ionen-Batterien machen Versand und Entsorgung zum Gefahrgut. Wir prüfen, ob Ihre Mengen über den Freigrenzen nach 1.1.3.6 ADR liegen, und übernehmen die Bestellung, sobald die Pflicht greift. Verpackung, Kennzeichnung und Beförderungspapiere kommen dabei gleich mit auf den Prüfstand.

Entwicklung, Prüfstand und Batterietechnik

Prototypen- und Prüfmuster von Lithium-Batterien gehören zu den anspruchsvollsten Versandfällen überhaupt, und beschädigte oder kritisch defekte Zellen verschärfen die Lage: Seit ADR 2025 greift Sondervorschrift 677, die Beförderungskategorie 0 vorgibt und die Freistellung nach 1.1.3.6 ausschließt. Wir stufen ein, legen die Verpackung fest und dokumentieren den Versand rechtssicher.

Zulieferer im Chemiedreieck

Rund um Burghausen, Gendorf und Trostberg werden täglich Stoffe angeliefert, umgefüllt und abgeholt. Wer dabei verpackt, verlädt, befüllt oder entlädt, ist Beförderungsbeteiligter nach GbV, auch ohne eigene Fahrzeuge. Genau diese Betriebe der zweiten Reihe übersehen die Bestellpflicht am häufigsten.

Pharma, Labor und Diagnostik

Lösemittel, Trockeneis als Kühlmittel (UN 1845) und Proben nach Klasse 6.2 bringen jeweils eigene Vorschriften mit. Für Labor- und Pharmabetriebe im Münchner Raum klären wir, welche Sendungen unter die GbV fallen, welche unter Freistellungen, und wo die Unterweisungspflicht nach ADR Kapitel 1.3 unabhängig davon bestehen bleibt.

Luftfracht ab München Airport

Für Luftfracht gelten IATA-DGR und ICAO-TI als eigenes Regelwerk außerhalb der GbV. Versender über den Flughafen München beraten wir ergänzend zur Bestellung, Marko Richter ist nach IATA/ICAO Module A und B + F qualifiziert.

So läuft die Bestellung ab

  1. Kostenloses Erstgespräch Wir prüfen anhand Ihrer realen Mengen und Abläufe, ob die Bestellpflicht nach §3 GbV greift oder eine Ausnahme nach §2 GbV. Das Ergebnis bekommen Sie klar begründet, auch wenn es lautet: Sie brauchen keinen Gefahrgutbeauftragten. Das Gespräch findet per Telefon oder Videokonferenz statt.
  2. Bestandsaufnahme Lager, Versandprozesse und Dokumentation nehmen wir auf – je nach Umfang vorab anhand Ihrer Unterlagen und im anschließenden Vor-Ort-Termin. Wir benennen die Punkte, die vor der Bestellung zu klären sind.
  3. Schriftliche Bestellung mit Urkunde Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung in Textform samt Bestellungsurkunde, meist innerhalb von zwei Wochen – die Dokumentation startet ab Tag 1.
  4. Laufende Betreuung Überwachung, Schulungskontrolle, Jahresbericht nach §8 GbV und Erreichbarkeit laufen durchgehend. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, gebündelt und mit Vorlauf.

Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter in München?

Die Basisbetreuung beginnt ab 95 € im Monat je Standort (1.140 € pro Jahr). Enthalten sind die schriftliche Bestellung samt Urkunde, die laufende Überwachung Ihrer Gefahrgutprozesse, die Kontrolle der Schulungen, der Jahresbericht an die Unternehmensleitung und die Aufbewahrung der Unterlagen über mindestens fünf Jahre. Der konkrete Preis hängt von Mitarbeiterzahl, Gefahrgutklassen und Versandvolumen ab und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

Einzugsgebiet

  • München
  • Oberbayern
  • Garching
  • Freising
  • Erding
  • Dachau
  • Augsburg
  • Ingolstadt
  • Landshut
  • Rosenheim
  • Burghausen
  • Unterschleißheim
  • Germering
  • Fürstenfeldbruck
  • Starnberg
  • Neubiberg
  • Ottobrunn
  • Gilching
  • Olching
  • Penzberg

Die Leistung im Detail

Häufige Fragen

Bestellpflichtig nach §3 GbV ist, wer gefährliche Güter auf Straße, Schiene oder Binnenschiff befördert oder die Verpackung, Verladung, Befüllung beziehungsweise Entladung übernimmt. Im Raum München betrifft das neben Speditionen und Chemikalienhändlern vor allem Fahrzeugbau und Zulieferer, Betriebe mit Lithium-Batterien aus Entwicklung und Werkstatt, Labor- und Pharmaunternehmen sowie Zulieferer der Chemiestandorte im Südosten Bayerns.

Ja, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Bestellung ist nach GbV an keinen Firmensitz gebunden. Der größere Teil der Aufgaben – Überwachung, Dokumentenprüfung, Schulungskontrolle, Jahresbericht – ist ortsunabhängig und läuft unabhängig von der Entfernung. Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine in Ihrem Betrieb statt, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf abgestimmt. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail, Rückmeldung binnen 24 Stunden. Wenn Sie kurzfristige Vor-Ort-Präsenz im Tagesrhythmus brauchen, sagen wir das offen im Erstgespräch.

§2 GbV befreit unter anderem Betriebe, die als Auftraggeber des Absenders oder als Entlader höchstens 50 Tonnen Gefahrgut netto pro Jahr bewegen, sowie Beförderungen unterhalb der Freigrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, der sogenannten 1.000-Punkte-Regel. Ob eine Ausnahme greift, prüfen wir im Erstgespräch anhand Ihrer tatsächlichen Mengen.

Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9 (UN 3480/3481). Prototypen und Vorserienmuster folgen eigenen Regeln, und bei beschädigten oder kritisch defekten Zellen greift seit ADR 2025 die Sondervorschrift 677: Diese Sendungen fallen in Beförderungskategorie 0, die Freistellung nach 1.1.3.6 ADR entfällt damit vollständig und das Beförderungspapier braucht einen entsprechenden Vermerk. Einstufung, Verpackung und Dokumentation klären wir im Einzelfall.

Unsere Bestellung deckt ADR (Straße), RID (Schiene) und ADN (Binnenschifffahrt) ab; die GbV erfasst daneben den Seeverkehr, für den IMDG-Code ist safeXcon ebenfalls bestellbar. Für Luftfracht gilt ein anderes Regelwerk: IATA-DGR und ICAO-TI liegen außerhalb der GbV. Versender über den Flughafen München begleiten wir deshalb beratend; Marko Richter verfügt über die IATA/ICAO-Qualifikation der Module A und B + F.

Unkompliziert. Wir sichten die vorhandene Dokumentation samt Jahresberichten, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung in Textform aus, so entsteht keine Lücke zwischen alter und neuer Bestellung. Ihr Betrieb bleibt während des Wechsels durchgehend handlungsfähig.

Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Gefahrgutrecht und fällt bei Kontrollen auf, etwa durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) oder die Polizei. Dazu kommen Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, wenn es ohne Beauftragten zu einem Zwischenfall kommt. Der Check im Erstgespräch schafft hier schnell Klarheit.