safeXcon für Essen und das westliche Ruhrgebiet
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Essen
safeXcon stellt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe in Essen und im westlichen Ruhrgebiet, bestellt nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und betreut nach DGUV Vorschrift 2. Unser Hauptsitz liegt in Monheim am Rhein, rund 40 Kilometer südlich: Begehungen, Unterweisungen und kurzfristige Termine lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage einrichten, die Bestellung selbst in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Geschäftsführer Marko Richter bringt rund 15 Jahre Erfahrung in der Compliance-Beratung mit. Über 700 Beratungen deutschlandweit, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.
Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße — die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuungszeit anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über Grund- und betriebsspezifische Betreuung, gestaffelt nach Betreuungsgruppen. Die Bestellung darf ausdrücklich extern erfolgen; der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die fachliche Aufgabe übernimmt die bestellte Fachkraft. Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG hinzu, der vierteljährlich zusammentritt. Ob für Ihren Betrieb die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell günstiger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Das übernimmt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Aufgabenkatalog folgt § 6 ASiG: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, regelmäßige Begehungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unterweisung der Beschäftigten und Hinwirken darauf, dass alle Beteiligten die Vorschriften einhalten. Dazu kommt die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und die Dokumentation, die bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorliegen muss.
Arbeitsschutz im Revier: Industrie, Instandhaltung, Logistik
Das westliche Ruhrgebiet ist nach wie vor die dichteste Industrielandschaft Deutschlands, auch wenn sich ihre Zusammensetzung gewandelt hat. Stahl und Chemie prägen Duisburg und Oberhausen, Energie- und Anlagentechnik sitzt in Essen, dazu kommen Logistik, Entsorgungswirtschaft und ein breiter industrienaher Mittelstand. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG trifft jeden dieser Betriebe, der Aufwand nach DGUV Vorschrift 2 unterscheidet sich aber erheblich.
In Stahl, Metallverarbeitung und Gießerei bestimmen Hitzearbeit, Krananlagen, Lärm, Staub und innerbetrieblicher Transport die Gefährdungsbeurteilung. Diese Betriebe liegen in der Betreuungsgruppe mit dem höchsten Grundbetreuungsanteil, und Freigabeverfahren für Heißarbeiten oder Behältereinstiege gehören zum Pflichtprogramm.
Besonders typisch für das Revier ist die Instandhaltung auf fremdem Werksgelände. Wer als Dienstleister in einem Stahl-, Chemie- oder Kraftwerksbetrieb arbeitet, braucht eine eigene Gefährdungsbeurteilung und muss sie mit dem Auftraggeber abstimmen — die Koordinationspflicht nach § 8 ArbSchG. Genau dieser Punkt fällt bei Werksprüfungen regelmäßig auf, und ohne belastbare Dokumentation kommt man auf viele Werksgelände nicht mehr.
Die Entsorgungs- und Recyclingwirtschaft bringt eigene Themen mit: Umgang mit Gefahrstoffen und gefährlichen Abfällen, Sortieranlagen, Schredder, Staubexposition. Wo Lithium-Batterien verarbeitet werden, kommt Brandschutz hinzu. In der Logistik entlang A40, A42 und A2 sowie am Duisburger Hafen stehen Ladungssicherung, Flurförderzeuge, Regalprüfungen und Rampenverkehr im Mittelpunkt.
Der Weg zu Ihnen ist kurz. Von Monheim am Rhein sind Essen, Duisburg, Oberhausen und Mülheim in etwa 40 Minuten erreicht, ein Vor-Ort-Termin ist meist kurzfristig vereinbart. Zwischen den Begehungen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Typische Anwendungsfälle im westlichen Ruhrgebiet
Stahl, Metall und Gießerei
Hitzearbeit, Krananlagen, Lärm- und Staubbereiche, innerbetrieblicher Transport: Diese Betriebe liegen in der höchsten Betreuungsgruppe. Wir richten Freigabeverfahren für Heißarbeiten und Behältereinstiege ein und prüfen sie bei den Begehungen.
Industriedienstleister und Instandhaltung
Arbeiten auf fremdem Werksgelände verlangen die eigene Gefährdungsbeurteilung und die Abstimmung mit dem Auftraggeber nach § 8 ArbSchG. Wir erstellen die Beurteilung so, dass sie einer Werksprüfung standhält — ohne die kommen Sie auf viele Gelände nicht.
Entsorgung und Recycling
Gefährliche Abfälle, Sortieranlagen, Schredder und Staubexposition bestimmen das Risiko. Wo Lithium-Batterien verarbeitet werden, kommt der Brandschutz hinzu. safeXcon ist auch als Abfall- und Brandschutzbeauftragter bestellbar und bündelt die Betreuung.
Logistik am Hafen und an den Autobahnen
Ladungssicherung, Flurförderzeuge, Regalprüfungen und Rampenverkehr sind die wiederkehrenden Themen. Wo zusätzlich Gefahrgut bewegt wird, greifen zwei Regelwerke — wir sind für beide bestellbar.
Industrienaher Mittelstand
Für kleinere Betriebe ist die Frage nicht ob, sondern wie: Regelbetreuung oder Unternehmermodell. Wir rechnen beide Wege anhand Ihrer Mitarbeiterzahl und Branche durch und sagen offen, welcher günstiger ist.
So läuft die Bestellung ab
- Kostenloses Erstgespräch Wir klären Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und rechnen die Betreuungszeit nach DGUV Vorschrift 2 aus. Regelbetreuung und Unternehmermodell vergleichen wir dabei, damit Sie den günstigeren Weg kennen.
- Begehung vor Ort Ein Termin in Ihrem Betrieb ist ab Monheim in der Regel innerhalb weniger Tage machbar. Wir nehmen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und die vorhandene Dokumentation auf und benennen, was vor der Bestellung zu klären ist.
- Schriftliche Bestellung Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung nach § 5 ASiG schriftlich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
- Laufende Betreuung Begehungen, Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde stehen wir an Ihrer Seite.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Essen?
Die Basisbetreuung beginnt ab 74 € im Monat je Standort (890 € pro Jahr). Enthalten sind die Bestellung nach § 5 ASiG, die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Begehungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Der konkrete Preis richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.
Einzugsgebiet
- Essen
- Duisburg
- Oberhausen
- Mülheim an der Ruhr
- Gelsenkirchen
- Bottrop
- Velbert
- Ratingen
- Krefeld
- Moers
- Marl
- Herten
- Recklinghausen
- Gladbeck
- Dinslaken
- Voerde
- Wesel
- Dorsten
- Kamp-Lintfort
- Neukirchen-Vluyn
Die Leistung im Detail
Weitere Standorte
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in München
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Stuttgart
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dortmund
- Gefahrgutbeauftragter in Stuttgart
- Gefahrgutbeauftragter in Hamburg
- Brandschutzbeauftragter in Dresden
- safeXcon in NRW
Häufige Fragen
Alle. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Branche. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 staffelt die Betreuungszeit nach Betreuungsgruppen, und ein Metall- oder Entsorgungsbetrieb liegt dort deutlich höher als ein Büroarbeitsplatz. Welche Gruppe für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Kurzfristig. Von unserem Hauptsitz Monheim am Rhein aus sind Essen, Duisburg, Oberhausen und Mülheim in etwa 40 Minuten erreicht, Begehungen und Unterweisungen lassen sich meist ohne langen Vorlauf einplanen. Die Bestellung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Eine eigene Gefährdungsbeurteilung für Ihre Tätigkeiten und die Abstimmung mit dem Auftraggeber nach § 8 ArbSchG. Große Werke verlangen inzwischen den Nachweis vor dem ersten Einsatz: bestellte Fachkraft, Unterweisungsnachweise, Qualifikationen für Heißarbeiten oder Behältereinstiege. Wir bringen die Unterlagen in eine Form, die diese Prüfung besteht.
Das hängt an Mitarbeiterzahl und Branche. Beim Unternehmermodell übernimmt der Unternehmer nach entsprechender Schulung selbst Aufgaben und zieht die Fachkraft anlassbezogen hinzu; das ist für kleinere Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial oft günstiger. Bei höherem Risiko oder ab einer bestimmten Größe ist die Regelbetreuung der sichere Weg. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.
Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und fällt bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde auf. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es fehlen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise oder die Bestellung, steht die Geschäftsleitung persönlich in der Verantwortung.
Unkompliziert. Wir sichten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung aus, so entsteht keine Lücke. Lücken in der vorhandenen Dokumentation benennen wir offen, statt sie fortzuschreiben.