safeXcon in Dresden
Externer Brandschutzbeauftragter für Dresden und Sachsen
Ob Reinraum in der Halbleiterfertigung, Batteriezellwerk oder Hochregallager an der Logistikachse Leipzig/Halle: Der Raum Dresden bringt Betriebstypen mit, bei denen Brandschutz kein Nebenthema ist. safeXcon übernimmt die externe Bestellung zum Brandschutzbeauftragten und betreut Ihren Standort mit regelmäßigen Begehungen vor Ort. Unser Büro Ost am Altmarkt 10B in Dresden ist dafür der direkte Ansprechpartner in Sachsen.
Wann Sie einen Brandschutzbeauftragten bestellen müssen
§10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber grundsätzlich dazu, Maßnahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung zu treffen. Die DGUV Information 205-003 konkretisiert diese Pflicht als anerkannte Regel der Technik und nennt als Orientierung eine Bestellung ab 5.000 m² Grundfläche. Sie greift auch unterhalb dieser Fläche, sobald mit gefährlichen Stoffen gearbeitet wird, und unabhängig von Fläche oder Mitarbeiterzahl bei erhöhtem Brandrisiko. Bei Verstößen gegen die Brandschutzpflichten kann es im Rahmen behördlicher Anordnungen zu Bußgeldern kommen. Die externe Bestellung ist nach §10 ArbSchG ausdrücklich zulässig — diesen Weg wählen die meisten unserer Mandanten in Sachsen.
Was ein Brandschutzbeauftragter konkret macht
Nach DGUV Information 205-003 berät und unterstützt der Brandschutzbeauftragte die Geschäftsführung in allen Brandschutzfragen, überwacht die Einhaltung der Brandschutzvorschriften und bewertet die Brandgefährdung im Betrieb. Dazu gehört die Erstellung und Fortschreibung der Brandschutzordnung nach DIN 14096: Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude (Verhalten im Brandfall), Teil B an Beschäftigte mit besonderen Brandschutzaufgaben, Teil C an Personen mit speziellen Aufgaben wie Räumung oder Erste Löschhilfe. Regelmäßige Begehungen, die Koordination von Räumungsübungen und die Meldung an die zuständige Genehmigungsbehörde bei bestimmten Anlagen gehören ebenfalls dazu.
Bei Reinräumen, Prozessgaslagern oder Batteriefertigung — wie sie in Dresden häufig vorkommen — können zusätzlich Anforderungen aus der Betriebssicherheitsverordnung und dem Explosionsschutz (ATEX) hinzukommen. Ob und in welchem Umfang das bei Ihnen zutrifft, prüfen wir gemeinsam bei der ersten Begehung.
Brandschutz für Reinräume, Batteriefertigung und Logistik
Dresden ist als Standort von Silicon Saxony geprägt: Mikroelektronik- und Halbleiterfertigung mit Reinräumen und Spezialgaslagern stellen andere Anforderungen an Brandschutzkonzepte als ein klassischer Gewerbebau. Parallel wächst die Automotive- und Batteriezellfertigung in der Region, wo Lithium-Ionen-Speicher ein eigenes Risiko mitbringen und eigene Löschkonzepte erfordern.
Dazu kommen Chemie- und Werkstoffbetriebe mit brennbaren Gefahrstoffen im Lager, der Maschinenbau im Raum Chemnitz und Zwickau sowie die Logistik- und Luftfrachtdrehscheibe Leipzig/Halle mit ihren Hochregallagern. Auf diese Betriebstypen legen wir bei Begehung und Gefährdungsbeurteilung gezielt Wert — Details zur konkreten Anlagentechnik klären wir im persönlichen Gespräch vor Ort.
Einzugsgebiet
- Dresden
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- Mitteldeutschland
Häufige Fragen
§10 Arbeitsschutzgesetz verpflichtet jeden Arbeitgeber grundsätzlich zu Maßnahmen der Brandbekämpfung und Evakuierung. Konkretisiert wird diese Pflicht durch die DGUV Information 205-003, die eine Bestellung ab 5.000 m² Grundfläche nennt. Bei Arbeit mit gefährlichen Stoffen gilt das auch unterhalb dieser Fläche, bei erhöhtem Brandrisiko unabhängig von Betriebsgröße oder Mitarbeiterzahl. Für Betriebe im Raum Dresden mit Reinräumen, Gasflaschenlagern oder Batteriefertigung ist meist die dritte Fallgruppe der relevante Punkt.
§10 ArbSchG erlaubt die externe Bestellung ausdrücklich. Für viele Mittelständler in Sachsen ist das günstiger als eine interne Vollzeitstelle. Wir übernehmen die Bestellung inklusive der laufenden Begehungen vor Ort in Dresden und Umgebung.
Die Pauschalen starten ab 45 €/Monat, der genaue Preis richtet sich nach Unternehmensgröße, Branche und Aufwand vor Ort. Reinraumumgebungen oder Lager mit Gefahrstoffen bringen naturgemäß mehr Prüfaufwand mit als ein klassisches Bürogebäude. Den finalen Tarif legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest.
Die Bestandsaufnahme vor Ort beginnt innerhalb von zwei Wochen nach Beauftragung. Danach übernehmen wir die regelmäßigen Begehungen mindestens quartalsweise, dokumentieren Mängel und stimmen Maßnahmen mit Ihrer Geschäftsführung ab.
Ja, darauf ist unser Beratungsangebot für die Region ausgerichtet. Silicon Saxony und die Batteriezellfertigung im Automotive-Umfeld bringen Betriebstypen mit, die brandschutztechnisch anders zu bewerten sind als ein klassisches Produktionsgebäude. Auf solche Anlagentypen legen wir bei Begehung und Gefährdungsbeurteilung gezielt Wert und stimmen die konkreten Maßnahmen mit Ihnen und ggf. Ihrem Anlagenbauer ab.
Die Brandschutzordnung nach DIN 14096 ist dreigeteilt. Teil A richtet sich an alle Personen im Gebäude und regelt das Verhalten im Brandfall, etwa Notrufnummern und Fluchtwege. Teil B gilt für Beschäftigte mit erweiterten Pflichten, etwa im Umgang mit Feuerlöschern. Teil C richtet sich an Personen mit besonderen Aufgaben wie der Räumung von Gebäudeteilen oder der Ersten Löschhilfe, zum Beispiel Etagen- oder Räumungshelfer. Wir erstellen und pflegen alle drei Teile passend zu Ihrem Standort.