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safeXcon für Köln

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Köln

safeXcon stellt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe in Köln und im Umland, bestellt nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und betreut nach DGUV Vorschrift 2. Unser Hauptsitz liegt in Monheim am Rhein, rund 30 Kilometer nördlich: Begehungen, Unterweisungen und kurzfristige Termine lassen sich in der Regel innerhalb weniger Tage einrichten, die Bestellung selbst in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Geschäftsführer Marko Richter bringt rund 15 Jahre Erfahrung in der Compliance-Beratung mit. Über 700 Beratungen deutschlandweit, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.

Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße — die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuungszeit anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über Grund- und betriebsspezifische Betreuung, gestaffelt nach Betreuungsgruppen. Die Bestellung darf ausdrücklich extern erfolgen; der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die fachliche Aufgabe übernimmt die bestellte Fachkraft. Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG hinzu, der vierteljährlich zusammentritt. Ob für Ihren Betrieb die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell günstiger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Das übernimmt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Aufgabenkatalog folgt § 6 ASiG: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, regelmäßige Begehungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unterweisung der Beschäftigten und Hinwirken darauf, dass alle Beteiligten die Vorschriften einhalten. Dazu kommt die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und die Dokumentation, die bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorliegen muss. Die Betreuung bleibt dabei nicht auf dem Papier: Wir arbeiten die Punkte ab, die im Betrieb tatsächlich anfallen.

Arbeitsschutz zwischen Chemie, Hafen und Fertigung

Köln vereint Großindustrie, Mittelstand und eine breite Dienstleistungslandschaft. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG trifft sie alle, aber der Betreuungsaufwand fällt sehr unterschiedlich aus — und genau darüber entscheidet die Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2.

Prägend ist die Chemie. Mit den Chempark-Standorten Dormagen und Leverkusen grenzt im Norden einer der größten Chemiestandorte Deutschlands an, und im Kölner Süden sitzen Raffinerie- und Chemiebetriebe. Für die Zulieferer, Instandhalter und Industriedienstleister in der zweiten Reihe bedeutet das ein höheres Gefährdungspotenzial: Umgang mit Gefahrstoffen, Arbeiten in engen Räumen, Heißarbeiten, Gerüst- und Höhenarbeit. Diese Betriebe fallen regelmäßig in die Betreuungsgruppe mit dem höchsten Grundbetreuungsanteil.

Im Fahrzeugbau und bei den Zulieferern rund um Niehl kommen Fertigungsrisiken dazu: Pressen und Maschinen mit erforderlicher Schutzeinrichtung, innerbetrieblicher Transport mit Flurförderzeugen, Lärm, Lackierbereiche. Der Kölner Hafen und der Umschlagbahnhof Eifeltor bringen Logistikrisiken mit — Ladungssicherung, Verkehrswege, Arbeiten auf Rampen und Ladeflächen.

Breit aufgestellt ist außerdem die Veranstaltungs- und Messewirtschaft. Dort sind Auf- und Abbau die kritische Phase: temporäre Konstruktionen, Traversen, Arbeiten über Kopf, Fremdfirmen auf derselben Fläche. Wer regelmäßig mit Fremdfirmen arbeitet, braucht außerdem eine saubere Koordination nach § 8 ArbSchG, und die wird bei Prüfungen gern übersehen.

Der Weg zu Ihnen ist kurz. Von Monheim am Rhein ist Köln in etwa einer halben Stunde erreicht, ein Vor-Ort-Termin ist meist kurzfristig vereinbart. Zwischen den Begehungen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Typische Anwendungsfälle im Raum Köln

Zulieferer und Dienstleister im Chempark-Umfeld

Instandhaltung, Reinigung, Montage und Logistik auf fremdem Werksgelände bringen eine doppelte Anforderung mit: die eigene Gefährdungsbeurteilung und die Abstimmung mit dem Auftraggeber. Wir erstellen die Beurteilung, begleiten die Unterweisungen und sorgen dafür, dass Ihre Dokumentation einer Werksprüfung standhält.

Fertigung und Automobilzulieferer

Maschinensicherheit, Lärmbereiche, innerbetrieblicher Transport und Lackierarbeiten bestimmen hier die Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen Schutzeinrichtungen, Verkehrswege und persönliche Schutzausrüstung im laufenden Betrieb und schreiben die Beurteilung fort, wenn sich Anlagen oder Abläufe ändern.

Hafen, Spedition und Lagerlogistik

Ladungssicherung, Rampenverkehr, Flurförderzeuge und Regalprüfungen sind die wiederkehrenden Themen. Wir übernehmen die Bestellung, führen die Begehungen durch und schulen das Personal, das täglich mit diesen Risiken umgeht.

Veranstaltungs- und Messebetriebe

Auf- und Abbau sind die kritische Phase: temporäre Konstruktionen, Höhenarbeit, mehrere Fremdfirmen auf einer Fläche. Wir beraten zur Koordination nach § 8 ArbSchG und zur Gefährdungsbeurteilung für wechselnde Einsatzorte, nicht nur für den festen Betriebssitz.

Handwerk und Mittelstand

Für kleinere Betriebe ist die Frage nicht ob, sondern wie: Regelbetreuung oder Unternehmermodell. Wir rechnen beide Wege anhand Ihrer Mitarbeiterzahl und Branche durch und sagen offen, welcher günstiger ist — auch wenn das Ergebnis gegen die laufende Betreuung spricht.

So läuft die Bestellung ab

  1. Kostenloses Erstgespräch Wir klären Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und rechnen die Betreuungszeit nach DGUV Vorschrift 2 aus. Dabei vergleichen wir Regelbetreuung und Unternehmermodell, damit Sie wissen, welcher Weg für Ihren Betrieb günstiger ist.
  2. Begehung vor Ort Ein Termin in Ihrem Betrieb ist ab Monheim meist innerhalb weniger Tage machbar. Wir nehmen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und die vorhandene Dokumentation auf und benennen, was vor der Bestellung zu klären ist.
  3. Schriftliche Bestellung Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung nach § 5 ASiG schriftlich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
  4. Laufende Betreuung Begehungen, Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde stehen wir an Ihrer Seite.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln?

Die Basisbetreuung beginnt ab 74 € im Monat je Standort (890 € pro Jahr). Enthalten sind die Bestellung nach § 5 ASiG, die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Begehungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Der konkrete Preis richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

Einzugsgebiet

  • Köln
  • Leverkusen
  • Dormagen
  • Hürth
  • Frechen
  • Pulheim
  • Bergisch Gladbach
  • Brühl
  • Wesseling
  • Bonn
  • Troisdorf
  • Niederkassel
  • Kerpen
  • Erftstadt
  • Bornheim
  • Bedburg
  • Elsdorf
  • Euskirchen
  • Rösrath
  • Overath

Häufige Fragen

Alle. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Branche. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 staffelt die Betreuungszeit nach Betreuungsgruppen, und ein Chemie-Zulieferer liegt dort deutlich höher als ein Bürobetrieb. Welche Gruppe für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.

Kurzfristig. Von unserem Hauptsitz Monheim am Rhein aus ist Köln in etwa einer halben Stunde erreicht, Begehungen und Unterweisungen lassen sich meist ohne langen Vorlauf einplanen. Die Bestellung selbst erfolgt in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail, Rückmeldung noch am selben Werktag, spätestens binnen 24 Stunden.

Das hängt an Mitarbeiterzahl und Branche. Beim Unternehmermodell übernimmt der Unternehmer nach entsprechender Schulung selbst Aufgaben und zieht die Fachkraft anlassbezogen hinzu; das ist für kleinere Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial oft günstiger. Bei höherem Risiko oder ab einer bestimmten Größe ist die Regelbetreuung der sichere Weg. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.

Dann greift die Koordinationspflicht nach § 8 ArbSchG: Arbeiten mehrere Arbeitgeber am selben Ort, müssen sie sich über die Gefährdungen verständigen und die Schutzmaßnahmen abstimmen, gegebenenfalls über einen bestellten Koordinator. Im Chempark-Umfeld und in der Veranstaltungswirtschaft ist das Alltag und bei Prüfungen ein häufiger Beanstandungspunkt. Wir richten die Abstimmung mit ein.

Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und fällt bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde auf. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es fehlen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise oder die Bestellung, steht die Geschäftsleitung persönlich in der Verantwortung.

Unkompliziert. Wir sichten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung aus, so entsteht keine Lücke. Lücken in der vorhandenen Dokumentation benennen wir offen, statt sie fortzuschreiben.