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safeXcon für Dortmund und das östliche Ruhrgebiet

Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Dortmund

safeXcon stellt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe in Dortmund und im östlichen Ruhrgebiet, bestellt nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und betreut nach DGUV Vorschrift 2. Unser Hauptsitz liegt in Monheim am Rhein, rund 70 Kilometer südwestlich: Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine, in der Regel mit kurzem Vorlauf, die Bestellung selbst in der Regel innerhalb von 7 Tagen. Geschäftsführer Marko Richter bringt rund 15 Jahre Erfahrung in der Compliance-Beratung mit. Über 700 Beratungen deutschlandweit, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.

Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße — die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuungszeit anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über Grund- und betriebsspezifische Betreuung, gestaffelt nach Betreuungsgruppen. Die Bestellung darf ausdrücklich extern erfolgen; der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die fachliche Aufgabe übernimmt die bestellte Fachkraft. Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG hinzu, der vierteljährlich zusammentritt. Ob für Ihren Betrieb die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell günstiger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.

Das übernimmt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit

Der Aufgabenkatalog folgt § 6 ASiG: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, regelmäßige Begehungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unterweisung der Beschäftigten und Hinwirken darauf, dass alle Beteiligten die Vorschriften einhalten. Dazu kommt die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und die Dokumentation, die bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorliegen muss.

Arbeitsschutz zwischen Logistik, Maschinenbau und Technologie

Dortmund und das östliche Ruhrgebiet haben den Strukturwandel am deutlichsten vollzogen: Neben Maschinenbau und Metallverarbeitung sitzen hier heute große Logistikzentren, Technologieunternehmen und ein breiter industrienaher Mittelstand. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG trifft sie alle, der Betreuungsaufwand nach DGUV Vorschrift 2 fällt aber sehr unterschiedlich aus.

Die Logistik ist der auffälligste Schwerpunkt. Rund um Dortmund, Unna und Hamm liegen große Verteilzentren an den Achsen A1, A2 und A45. Dort bestimmen Flurförderzeuge, Regalprüfungen nach DGUV Regel 108-007, Ladungssicherung, Rampenverkehr und die Trennung von Personen- und Fahrwegen das Risiko. Hohe Personalfluktuation und Saisonkräfte machen die Unterweisung zur Daueraufgabe, nicht zur Jahrespflicht.

Im Maschinenbau und in der Metallverarbeitung stehen Maschinensicherheit, Lärmbereiche, Schweißrauche und Instandhaltung im Mittelpunkt. Wer Anlagen beim Kunden montiert oder wartet, braucht zusätzlich eine Beurteilung für wechselnde Einsatzorte und die Koordination nach § 8 ArbSchG.

Dazu kommt die Bauwirtschaft, die im Revier durch Sanierung, Flächenumbau und Infrastrukturprojekte stark vertreten ist: Höhenarbeit, Absturzsicherung, Baustellenverkehr und mehrere Gewerke auf einer Fläche. Bei Arbeiten im Bestand kommen Gefahrstoffe aus der Altbausubstanz hinzu — Asbest und alte Mineralwolle sind nach TRGS 519 und 521 eigene Verfahren mit Qualifikationspflicht.

Zur Arbeitsweise: Der größere Teil der Betreuung ist ortsunabhängig. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung entstehen unabhängig vom Sitz. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb; von Monheim aus ist Dortmund in etwa einer Stunde erreicht. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Typische Anwendungsfälle im östlichen Ruhrgebiet

Logistik und Verteilzentren

Flurförderzeuge, Regalprüfungen nach DGUV Regel 108-007, Ladungssicherung, Rampenverkehr und die Trennung von Personen- und Fahrwegen bestimmen das Risiko. Bei hoher Fluktuation ist die Unterweisung eine Daueraufgabe — wir richten sie so ein, dass neue Kräfte sie vor dem ersten Einsatz erhalten.

Maschinenbau und Metallverarbeitung

Maschinensicherheit, Lärmbereiche, Schweißrauche und Instandhaltung bestimmen die Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen Schutzeinrichtungen und Absaugung im laufenden Betrieb und schreiben die Beurteilung fort, wenn sich Anlagen ändern.

Montage und Service beim Kunden

Wer Anlagen beim Kunden aufbaut oder wartet, braucht eine Beurteilung für wechselnde Einsatzorte und die Koordination nach § 8 ArbSchG. Wir richten beides praxisnah ein, damit Ihre Monteure auch auf fremdem Gelände abgesichert sind.

Bau und Sanierung im Bestand

Höhenarbeit, Absturzsicherung und Baustellenverkehr kommen hier mit Gefahrstoffen aus der Altbausubstanz zusammen. Asbest und alte Mineralwolle verlangen Verfahren nach TRGS 519 und 521 samt Qualifikationsnachweis. Wir klären, was Ihre Tätigkeiten erfordern.

Industrienaher Mittelstand

Für kleinere Betriebe ist die Frage nicht ob, sondern wie: Regelbetreuung oder Unternehmermodell. Wir rechnen beide Wege anhand Ihrer Mitarbeiterzahl und Branche durch und sagen offen, welcher günstiger ist.

So läuft die Bestellung ab

  1. Kostenloses Erstgespräch Wir klären Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und rechnen die Betreuungszeit nach DGUV Vorschrift 2 aus. Regelbetreuung und Unternehmermodell vergleichen wir dabei, damit Sie den günstigeren Weg kennen.
  2. Begehung vor Ort Ein Termin in Ihrem Betrieb ist ab Monheim meist mit kurzem Vorlauf machbar. Wir nehmen Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und die vorhandene Dokumentation auf und benennen, was vor der Bestellung zu klären ist.
  3. Schriftliche Bestellung Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung nach § 5 ASiG schriftlich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
  4. Laufende Betreuung Begehungen, Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss laufen im vereinbarten Rhythmus. Bei Prüfungen durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde stehen wir an Ihrer Seite.

Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dortmund?

Die Basisbetreuung beginnt ab 74 € im Monat je Standort (890 € pro Jahr). Enthalten sind die Bestellung nach § 5 ASiG, die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Begehungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Der konkrete Preis richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

Einzugsgebiet

  • Dortmund
  • Bochum
  • Hagen
  • Witten
  • Unna
  • Lünen
  • Hamm
  • Herne
  • Castrop-Rauxel
  • Iserlohn
  • Bergkamen
  • Schwerte
  • Kamen
  • Werne
  • Holzwickede
  • Waltrop
  • Selm
  • Menden
  • Fröndenberg
  • Lüdenscheid

Häufige Fragen

Alle. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Branche. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 staffelt die Betreuungszeit nach Betreuungsgruppen, und ein Logistik- oder Metallbetrieb liegt dort deutlich höher als ein Büroarbeitsplatz. Welche Gruppe für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.

Von unserem Hauptsitz Monheim am Rhein aus ist Dortmund in etwa einer Stunde erreicht. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine, in der Regel mit kurzem Vorlauf. Der größere Teil der Betreuung — Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte — ist ortsunabhängig und läuft ohne Verzögerung. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Die Unterweisung nach § 12 ArbSchG ist nicht nur eine Jahrespflicht: Sie erfolgt vor der ersten Aufnahme der Tätigkeit, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, bei neuen Arbeitsmitteln und nach Unfällen, danach mindestens jährlich. Bei Saison- und Leihkräften heißt das: vor dem ersten Einsatz. Wir richten ein Verfahren ein, das das ohne Mehraufwand abdeckt, und dokumentieren es prüffest.

Für Tätigkeiten mit Asbest gilt TRGS 519, für alte Mineralwolle TRGS 521: Beide verlangen eine Gefährdungsbeurteilung vor Beginn, bestimmte Qualifikationen, Anzeigepflichten gegenüber der Behörde und je nach Umfang ein Fachkundenachweis. Was Ihre konkreten Arbeiten erfordern, klären wir vorab — eine Fehleinschätzung ist hier teuer und arbeitsschutzrechtlich heikel.

Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und fällt bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde auf. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es fehlen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise oder die Bestellung, steht die Geschäftsleitung persönlich in der Verantwortung.

Unkompliziert. Wir sichten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung aus, so entsteht keine Lücke. Lücken in der vorhandenen Dokumentation benennen wir offen, statt sie fortzuschreiben.