safeXcon für Hamburg
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Hamburg
safeXcon stellt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe in Hamburg und Umgebung, bestellt nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und betreut nach DGUV Vorschrift 2. Die Bestellung ist an keinen Firmensitz gebunden: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Beratung laufen ortsunabhängig, Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine bei Ihnen im Betrieb statt. Geschäftsführer Marko Richter bringt rund 15 Jahre Erfahrung mit, zuvor war er Head of Dangerous Goods bei DB Schenker — Hafen- und Speditionsabläufe sind ihm aus der Praxis vertraut. Über 700 Beratungen deutschlandweit, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.
Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße — die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuungszeit anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über Grund- und betriebsspezifische Betreuung, gestaffelt nach Betreuungsgruppen. Die Bestellung darf ausdrücklich extern erfolgen; der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die fachliche Aufgabe übernimmt die bestellte Fachkraft. Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG hinzu, der vierteljährlich zusammentritt. Ob für Ihren Betrieb die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell günstiger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Das übernimmt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Aufgabenkatalog folgt § 6 ASiG: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, regelmäßige Begehungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unterweisung der Beschäftigten und Hinwirken darauf, dass alle Beteiligten die Vorschriften einhalten. Dazu kommt die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und die Dokumentation, die bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorliegen muss.
Arbeitsschutz zwischen Hafen, Werft und Industrie
Hamburg ist durch den Hafen geprägt, aber die Wirtschaft reicht weit darüber hinaus: Luftfahrt, Metallverarbeitung, Mineralöl, Lebensmittelveredelung und Windenergie sitzen hier dicht beieinander. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG trifft sie alle, der Betreuungsaufwand nach DGUV Vorschrift 2 fällt jedoch sehr unterschiedlich aus.
Im Hafen und in der Hafenlogistik liegt das Risiko im Umschlag: Ladungssicherung, Verkehrswege zwischen Flurförderzeugen und Personen, Arbeiten auf Ladeflächen und Rampen, Containerhandling. Wer dabei zusätzlich Gefahrgut bewegt — und im Seehafenvorlauf ist das die Regel — bedient zwei Regelwerke gleichzeitig: Arbeitsschutz und IMDG-Code beziehungsweise ADR. safeXcon ist für beide bestellbar, was doppelte Begehungen erspart.
In Werft und Metallverarbeitung bestimmen Heißarbeiten, Arbeiten in engen Räumen, Lärm, Schweißrauche und Höhenarbeit die Gefährdungsbeurteilung. Diese Betriebe liegen in der Betreuungsgruppe mit dem höchsten Grundbetreuungsanteil, und Freigabeverfahren für Heißarbeiten oder Behältereinstiege gehören dort zum Pflichtprogramm.
Luftfahrt und Zulieferer bringen eigene Themen mit: Arbeiten an Verbundwerkstoffen, Dichtstoffe und Lösemittel, Höhenarbeit an Rumpf und Tragfläche, dazu Qualitätsdokumentation, die mit dem Arbeitsschutz verzahnt werden muss. In der Lebensmittelveredelung — Kaffee, Gewürze, Kakao — stehen Staubexposition, Reinigungsarbeiten mit Chemikalien und Maschinensicherheit im Mittelpunkt.
Zur Arbeitsweise: Der größere Teil der Betreuung ist ortsunabhängig. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung entstehen unabhängig davon, wo safeXcon sitzt. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Typische Anwendungsfälle im Raum Hamburg
Hafenumschlag und Lagerlogistik
Ladungssicherung, Rampenverkehr, Flurförderzeuge, Regalprüfungen und Containerhandling sind die wiederkehrenden Themen. Wo zusätzlich Gefahrgut bewegt wird, greifen Arbeitsschutz und IMDG-Code oder ADR gleichzeitig — safeXcon ist für beides bestellbar und bündelt Begehungen und Unterweisungen.
Werft und Metallverarbeitung
Heißarbeiten, Behältereinstiege, Lärm, Schweißrauche und Höhenarbeit verlangen Freigabeverfahren und eine belastbare Gefährdungsbeurteilung. Wir richten die Verfahren ein und schulen die Beschäftigten, die sie anwenden müssen.
Luftfahrt und Zulieferer
Verbundwerkstoffe, Dichtstoffe und Lösemittel, Höhenarbeit an Rumpf und Tragfläche: Hier verzahnt sich Arbeitsschutz mit einer anspruchsvollen Qualitätsdokumentation. Wir arbeiten so, dass beide Nachweise zusammenpassen.
Lebensmittelveredelung
Staubexposition bei Kaffee, Gewürzen und Kakao, Reinigungsarbeiten mit Chemikalien, Maschinensicherheit an Abfüll- und Verpackungslinien. Wir prüfen Absaugung, Schutzeinrichtungen und Unterweisungen und schreiben die Beurteilung fort.
Spedition und Transport
Ladungssicherung, Arbeitszeit, Fahrzeugkontrollen und der Umgang mit Gefahrgut gehören zusammen. Wir verbinden die Bestellung als Fachkraft für Arbeitssicherheit mit der Gefahrgutbetreuung, wenn beides anfällt.
So läuft die Bestellung ab
- Kostenloses Erstgespräch Wir klären Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und rechnen die Betreuungszeit nach DGUV Vorschrift 2 aus. Regelbetreuung und Unternehmermodell vergleichen wir dabei, damit Sie den günstigeren Weg kennen. Das Gespräch findet per Telefon oder Videokonferenz statt.
- Bestandsaufnahme Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und vorhandene Dokumentation nehmen wir auf — je nach Umfang vorab anhand Ihrer Unterlagen und im anschließenden Vor-Ort-Termin.
- Schriftliche Bestellung Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung nach § 5 ASiG schriftlich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
- Laufende Betreuung Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Arbeitsschutzausschuss laufen durchgehend. Begehungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, gebündelt und mit Vorlauf.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Hamburg?
Die Basisbetreuung beginnt ab 74 € im Monat je Standort (890 € pro Jahr). Enthalten sind die Bestellung nach § 5 ASiG, die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Begehungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Der konkrete Preis richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.
Einzugsgebiet
- Hamburg
- Norderstedt
- Pinneberg
- Ahrensburg
- Reinbek
- Wedel
- Buxtehude
- Lüneburg
- Stade
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- Seevetal
- Winsen (Luhe)
- Geesthacht
- Quickborn
- Henstedt-Ulzburg
- Glinde
- Schenefeld
- Uetersen
- Tornesch
- Rellingen
Die Leistung im Detail
Weitere Standorte
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in München
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Stuttgart
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Essen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dortmund
- Gefahrgutbeauftragter in München
- Gefahrgutbeauftragter in Stuttgart
- Gefahrgutbeauftragter in Hamburg
- safeXcon in NRW
Häufige Fragen
Alle. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Branche. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 staffelt die Betreuungszeit nach Betreuungsgruppen, und ein Werft- oder Umschlagbetrieb liegt dort deutlich höher als ein Büroarbeitsplatz. Welche Gruppe für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Ja. Die Bestellung nach § 5 ASiG ist an keinen Firmensitz gebunden, und der größere Teil der Aufgaben ist ortsunabhängig: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung laufen unabhängig von der Entfernung. Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine in Ihrem Betrieb statt, gebündelt und mit Vorlauf abgestimmt. Wenn Sie kurzfristige Vor-Ort-Präsenz im Tagesrhythmus brauchen, sagen wir das offen im Erstgespräch.
Ja, und im Hamburger Hafenumfeld ist das der Regelfall. safeXcon ist für die Fachkraft für Arbeitssicherheit nach § 5 ASiG und für den Gefahrgutbeauftragten nach § 3 GbV bestellbar, einschließlich IMDG-Code für den Seeverkehr. Gebündelt vermeiden Sie doppelte Begehungen, doppelte Unterweisungen und widersprüchliche Dokumentation.
Für beide Tätigkeiten braucht es ein Freigabeverfahren: schriftliche Erlaubnis, Prüfung der Atmosphäre bei Behältereinstiegen, Sicherungsposten, Brandwache und Nachkontrolle bei Heißarbeiten. Das muss in der Gefährdungsbeurteilung stehen und die Beschäftigten müssen darauf unterwiesen sein. Wir richten die Verfahren ein und prüfen sie bei den Begehungen.
Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und fällt bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde auf. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es fehlen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise oder die Bestellung, steht die Geschäftsleitung persönlich in der Verantwortung.
Unkompliziert. Wir sichten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung aus, so entsteht keine Lücke. Lücken in der vorhandenen Dokumentation benennen wir offen, statt sie fortzuschreiben.