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Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in Dresden

Unser Büro Ost am Altmarkt 10B betreut Unternehmen in Dresden und ganz Sachsen mit einer extern bestellten Fachkraft für Arbeitssicherheit. Wir übernehmen die sicherheitstechnische Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2, von der ersten Gefährdungsbeurteilung bis zur laufenden Begehung vor Ort. Geschäftsführer Marko Richter bringt 15 Jahre Erfahrung mit, davor unter anderem als Head of Dangerous Goods bei DB Schenker in Leipzig.

Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)

Jeder Arbeitgeber ist nach § 5 ASiG verpflichtet, eine Fachkraft für Arbeitssicherheit zu bestellen — unabhängig von der Betriebsgröße. Wie viel Betreuungszeit dabei anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über die sogenannten Betreuungsgruppen: Je nach Branche und Gefährdungspotenzial unterscheidet sich der Aufwand pro Mitarbeiter deutlich. Die Bestellung kann intern oder extern erfolgen. In kleineren Betrieben ist unter bestimmten Voraussetzungen auch das Unternehmermodell nach DGUV Vorschrift 2 möglich: Dabei übernimmt der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung nach einer Schulung durch die zuständige Berufsgenossenschaft selbst. Ob das für Ihren Betrieb infrage kommt, klären wir im Erstgespräch.

Wie sich die Betreuungszeit berechnet

Die Gesamtbetreuung nach DGUV Vorschrift 2 setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Die Grundbetreuung ist über drei Betreuungsgruppen fest hinterlegt: Gruppe I (höheres Gefährdungspotenzial, etwa Produktionsbetriebe) mit 2,5 Stunden, Gruppe II mit 1,5 Stunden und Gruppe III (geringeres Gefährdungspotenzial, etwa reine Bürobetriebe) mit 0,5 Stunden pro Mitarbeiter und Jahr — als gemeinsamer Wert für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit zusammen. Hinzu kommt der betriebsspezifische Teil: Er richtet sich nicht nach starren Kennzahlen, sondern nach den tatsächlichen Gefährdungen im Betrieb, etwa bei besonderen Arbeitsverfahren, neuen Anlagen oder nach einem Unfall.

Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt außerdem der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG ins Spiel: ein vierteljährliches Gremium aus Arbeitgeber, Betriebsrat, Fachkraft für Arbeitssicherheit, Betriebsarzt und Sicherheitsbeauftragten. Auch die Teilnahme an diesen Sitzungen gehört zur Betreuung, die wir für Sie übernehmen.

Sifa-Betreuung für Sachsens Industrie

Dresden ist mit Silicon Saxony einer der bekanntesten Standorte für Mikroelektronik und Halbleiterfertigung Europas. Reinräume, die Versorgung mit Prozessgasen und eigene Fluchtwegkonzepte stellen dort andere Anforderungen an die Gefährdungsbeurteilung als ein klassischer Büro- oder Handwerksbetrieb. Wir richten die Betreuung an der jeweiligen Produktionsumgebung aus.

Auch Automobil- und Batteriezulieferer in Sachsen sowie der Maschinenbau in Chemnitz und Zwickau gehören zu unserem Zielkundenkreis in der Region, ebenso die Logistikbranche rund um das Frachtdrehkreuz Leipzig/Halle mit eigenen Anforderungen an Lagerlogistik und Schichtbetrieb. Über unser Büro Ost am Altmarkt sind wir vor Ort und können kurzfristig zu Begehungen anreisen.

Einzugsgebiet

  • Dresden
  • Radebeul
  • Freital
  • Pirna
  • Meißen
  • Sächsische Schweiz
  • Bautzen
  • Chemnitz
  • Leipzig
  • Sachsen
  • Mitteldeutschland

Häufige Fragen

Nach § 5 ASiG besteht die Pflicht grundsätzlich ab dem ersten Beschäftigten, unabhängig von der Unternehmensgröße. Wie viel Betreuungszeit dabei tatsächlich anfällt, richtet sich nach der Betreuungsgruppe gemäß DGUV Vorschrift 2. Für kleinere Betriebe gibt es zudem das Unternehmermodell: Je nach Berufsgenossenschaft und Mitarbeiterzahl kann der Unternehmer die sicherheitstechnische Betreuung nach einer Schulung selbst übernehmen. Ob das für Ihren Betrieb infrage kommt, klären wir im Erstgespräch.

Eine externe Bestellung ist ausdrücklich zulässig und für die meisten mittelständischen Betriebe die wirtschaftlichere Lösung, besonders wenn der Betreuungsumfang laut DGUV Vorschrift 2 nur wenige Stunden im Jahr beträgt.

Das hängt von der Betreuungsgruppe nach DGUV Vorschrift 2 und der Gefährdungsbeurteilung im Betrieb ab. Ein Produktionsbetrieb mit höherem Gefährdungspotenzial braucht mehr Präsenz vor Ort als ein reiner Verwaltungsbetrieb. Den Betreuungsumfang legen wir gemeinsam fest und passen ihn an, sobald sich im Betrieb etwas ändert.

In Reinräumen und bei der Halbleiterfertigung kommen Themen wie Gasversorgung, ESD-Schutz und eigene Fluchtwegkonzepte hinzu. Bei der Gefährdungsbeurteilung richten wir uns nach der jeweiligen Produktionsumgebung und den dort geltenden Vorschriften. Die konkreten Anforderungen für Ihren Betrieb besprechen wir im Erstgespräch.

Die DGUV Vorschrift 2 teilt Betriebe nach ihrem Gefährdungspotenzial in drei Gruppen ein: Gruppe I mit 2,5 Stunden, Gruppe II mit 1,5 Stunden und Gruppe III mit 0,5 Stunden Grundbetreuung pro Mitarbeiter und Jahr, gemeinsam für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit. Ein Produktionsbetrieb mit Maschineneinsatz landet meist in Gruppe I oder II, ein reiner Verwaltungsbetrieb in Gruppe III. Dazu kommt der betriebsspezifische Teil, der sich nach den tatsächlichen Gefährdungen bei Ihnen richtet, nicht nach der Gruppe allein.

Der Preis hängt von Mitarbeiterzahl, Branche und Gefährdungspotenzial ab. Unser Basis-Tarif liegt ab 890 €/Jahr, der Premium-Tarif ab 990 €/Jahr. Den für Ihren Betrieb passenden Tarif legen wir im kostenlosen Erstgespräch fest.