02173 2654 233

safeXcon für Stuttgart

Gefahrgutbeauftragter Stuttgart – extern bestellt nach GbV

safeXcon übernimmt die externe Bestellung zum Gefahrgutbeauftragten für Unternehmen in Stuttgart und der Region, nach GbV für Straßentransport (ADR), Schienenverkehr (RID) und Binnenschifffahrt (ADN). Die Bestellung ist an keinen Firmensitz gebunden: Überwachung, Berichtswesen und Dokumentenprüfung laufen ortsunabhängig, Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine bei Ihnen im Betrieb statt. Geschäftsführer Marko Richter ist seit rund 15 Jahren als Gefahrgut- und Gefahrstoffbeauftragter bestellbar, zuvor war er Head of Dangerous Goods bei DB Schenker. Über 700 Beratungen deutschlandweit, jede Bestellung schriftlich mit Urkunde, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.

Wann Stuttgarter Betriebe einen Gefahrgutbeauftragten brauchen

Maßgeblich ist §3 der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV): Wer gefährliche Güter auf Straße, Schiene oder Binnenschiff befördert oder als Verpacker, Verlader, Befüller oder Entlader an der Beförderung beteiligt ist, bestellt mindestens einen Gefahrgutbeauftragten in Textform. Ausnahmen regelt §2 GbV – etwa für Betriebe, die als Auftraggeber des Absenders oder Entlader höchstens 50 Tonnen Gefahrgut netto im Jahr bewegen, oder für Beförderungen unterhalb der Freigrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR. Die Funktion darf nach §3 Abs. 2 GbV ausdrücklich eine externe Person mit gültigem Schulungsnachweis nach Unterabschnitt 1.8.3.4 ADR/RID/ADN übernehmen. Ob Ihr Betrieb unter die Bestellpflicht fällt oder eine Ausnahme greift, klären wir im kostenlosen Erstgespräch anhand Ihrer tatsächlichen Mengen.

Das übernimmt Ihr externer Gefahrgutbeauftragter

Der Aufgabenkatalog folgt aus §8 GbV und Kapitel 1.8.3.3 ADR/RID/ADN: Überwachung der Gefahrgutvorschriften im Betrieb, Beratung der Geschäftsleitung, Kontrolle der Schulungen des beteiligten Personals und Dokumentation der Transportvorgänge. Nach einem gefahrgutrelevanten Unfall oder schweren Verstoß erstellt der Beauftragte den Unfallbericht nach Unterabschnitt 1.8.3.6. Einmal jährlich – binnen sechs Monaten nach Geschäftsjahresende – geht der Jahresbericht an die Unternehmensleitung; die Unterlagen bewahren wir mindestens fünf Jahre auf.

Gefahrgut in der dichtesten Zulieferlandschaft Deutschlands

Die Region Stuttgart ist geprägt von Fahrzeugbau, Maschinenbau und einer außergewöhnlich dichten Zulieferkette. Entlang von A8 und A81 sowie über den Rangierbahnhof Kornwestheim läuft ein erheblicher Güterverkehr, und der Hafen Stuttgart am Neckar bringt die Binnenschifffahrt nach ADN ins Spiel – ein Verkehrsträger, den viele Betriebe der Region bei der Bestellpflicht übersehen. Wer gefährliche Güter befördert, verpackt, verlädt, befüllt oder entlädt, ist Beförderungsbeteiligter im Sinne der GbV.

Im Fahrzeugbau und bei seinen Zulieferern gehören Lacke, Lösemittel, Klebstoffe, Druckgaspackungen und Altöl zum Alltag. Mit der Elektrifizierung sind Lithium-Ionen-Batterien der Klasse 9 (UN 3480/3481) hinzugekommen, und zwar in allen Zuständen: neu aus der Produktion, als Prüfmuster aus der Entwicklung, als Austauschakku im Ersatzteilversand und als beschädigte Zelle aus Werkstatt oder Prüfstand. Für kritisch defekte Zellen gilt seit ADR 2025 die Sondervorschrift 677: Beförderungskategorie 0, keine Freistellung nach 1.1.3.6, Vermerk im Beförderungspapier.

Besonders häufig unterschätzt wird die Bestellpflicht bei Lohnbeschichtern, Galvanikbetrieben und Oberflächentechnik. Dort werden Chemikalien angeliefert, umgefüllt und als Abfall abgeholt – damit ist der Betrieb Beförderungsbeteiligter, auch ohne einen eigenen Lkw. Dasselbe gilt für Werkstätten, Autohäuser und Händler, bei denen schon der Versand einzelner Ersatzakkus unter die Vorschriften fällt.

Dazu kommt der Maschinen- und Anlagenbau mit Exportsendungen: Sobald Maschinen mit Restmengen an Öl, Kühlmittel oder Batterien verschickt werden, berührt das Gefahrgutrecht, bei Seefracht zusätzlich den IMDG-Code. Auch dafür ist safeXcon bestellbar.

Zur Arbeitsweise: Der größere Teil der Bestellung ist ortsunabhängig. Überwachung, Dokumentenprüfung, Schulungskontrolle und der Jahresbericht nach §8 GbV entstehen unabhängig davon, wo safeXcon sitzt. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.

Typische Anwendungsfälle in der Region Stuttgart

Automobilzulieferer

Lacke, Lösemittel, Klebstoffe, Druckgaspackungen und Altöl machen Versand und Entsorgung zum Gefahrgut, oft ohne dass es im Alltag auffällt. Wir prüfen, ob Ihre Mengen über den Freigrenzen nach 1.1.3.6 ADR liegen, und übernehmen die Bestellung, sobald die Pflicht greift.

Oberflächentechnik und Galvanik

Säuren, Laugen und Prozesschemikalien werden angeliefert, umgefüllt und als Abfall abgeholt. Wer verpackt, verlädt, befüllt oder entlädt, ist Beförderungsbeteiligter nach GbV, auch ohne eigene Fahrzeuge. Genau diese Konstellation führt am häufigsten zu einer übersehenen Bestellpflicht.

Werkstätten, Autohäuser und E-Mobility

Lithium-Ionen-Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9 (UN 3480/3481), vom neuen Ersatzakku bis zur beschädigten Zelle aus der Reparatur. Bei kritisch defekten Zellen greift seit ADR 2025 die Sondervorschrift 677 mit Beförderungskategorie 0. Wir unterstützen bei Einstufung, Verpackung und Versand.

Maschinen- und Anlagenbau im Export

Maschinen mit Restmengen an Öl, Kühlmittel, Batterien oder Druckgasen berühren das Gefahrgutrecht, bei Seefracht zusätzlich den IMDG-Code. Wir klären, was als Gefahrgut gilt, wie zu kennzeichnen ist und welche Papiere die Sendung braucht.

Binnenschifffahrt am Neckar

Der Hafen Stuttgart und die Neckarschiene machen ADN zum Thema – ein Verkehrsträger, der bei der Bestellpflicht regelmäßig vergessen wird. Unsere Bestellung deckt ADR, RID und ADN gemeinsam ab, für die Seestrecke kommt der IMDG-Code hinzu.

So läuft die Bestellung ab

  1. Kostenloses Erstgespräch Wir prüfen anhand Ihrer realen Mengen und Abläufe, ob die Bestellpflicht nach §3 GbV greift oder eine Ausnahme nach §2 GbV. Das Ergebnis bekommen Sie klar begründet, auch wenn es lautet: Sie brauchen keinen Gefahrgutbeauftragten. Das Gespräch findet per Telefon oder Videokonferenz statt.
  2. Bestandsaufnahme Lager, Versandprozesse und Dokumentation nehmen wir auf – je nach Umfang vorab anhand Ihrer Unterlagen und im anschließenden Vor-Ort-Termin. Wir benennen die Punkte, die vor der Bestellung zu klären sind.
  3. Schriftliche Bestellung mit Urkunde Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung in Textform samt Bestellungsurkunde, meist innerhalb von zwei Wochen – die Dokumentation startet ab Tag 1.
  4. Laufende Betreuung Überwachung, Schulungskontrolle, Jahresbericht nach §8 GbV und Erreichbarkeit laufen durchgehend. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, gebündelt und mit Vorlauf.

Was kostet ein externer Gefahrgutbeauftragter in Stuttgart?

Die Basisbetreuung beginnt ab 95 € im Monat je Standort (1.140 € pro Jahr). Enthalten sind die schriftliche Bestellung samt Urkunde, die laufende Überwachung Ihrer Gefahrgutprozesse, die Kontrolle der Schulungen, der Jahresbericht an die Unternehmensleitung und die Aufbewahrung der Unterlagen über mindestens fünf Jahre. Der konkrete Preis hängt von Mitarbeiterzahl, Gefahrgutklassen und Versandvolumen ab und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.

Einzugsgebiet

  • Stuttgart
  • Sindelfingen
  • Böblingen
  • Esslingen
  • Ludwigsburg
  • Waiblingen
  • Göppingen
  • Reutlingen
  • Heilbronn
  • Pforzheim
  • Leinfelden-Echterdingen
  • Fellbach
  • Kornwestheim
  • Bietigheim-Bissingen
  • Nürtingen
  • Kirchheim unter Teck
  • Leonberg
  • Backnang
  • Neckarsulm
  • Schwäbisch Gmünd

Die Leistung im Detail

Häufige Fragen

Bestellpflichtig nach §3 GbV ist, wer gefährliche Güter auf Straße, Schiene oder Binnenschiff befördert oder die Verpackung, Verladung, Befüllung beziehungsweise Entladung übernimmt. In der Region Stuttgart betrifft das vor allem Automobilzulieferer, Oberflächentechnik und Galvanik, Werkstätten und Händler mit Lithium-Batterien, den Maschinenbau im Export sowie Betriebe mit eigenem Gefahrstofflager.

Ja, und zwar aus einem einfachen Grund: Die Bestellung ist nach GbV an keinen Firmensitz gebunden. Der größere Teil der Aufgaben – Überwachung, Dokumentenprüfung, Schulungskontrolle, Jahresbericht – ist ortsunabhängig und läuft unabhängig von der Entfernung. Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine in Ihrem Betrieb statt, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf abgestimmt. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail, Rückmeldung binnen 24 Stunden. Wenn Sie kurzfristige Vor-Ort-Präsenz im Tagesrhythmus brauchen, sagen wir das offen im Erstgespräch.

§2 GbV befreit unter anderem Betriebe, die als Auftraggeber des Absenders oder als Entlader höchstens 50 Tonnen Gefahrgut netto pro Jahr bewegen, sowie Beförderungen unterhalb der Freigrenzen nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR, der sogenannten 1.000-Punkte-Regel. Ob eine Ausnahme greift, prüfen wir im Erstgespräch anhand Ihrer tatsächlichen Mengen.

Möglicherweise ja. Die Bestellpflicht hängt nicht an einer eigenen Fahrzeugflotte, sondern an der Beteiligung an der Beförderung. Wer Chemikalien entgegennimmt, umfüllt, verpackt oder zur Abholung bereitstellt, ist Verpacker, Verlader, Befüller oder Entlader im Sinne der GbV. Gerade Oberflächentechnik und Galvanik übersehen das häufig. Ob §2 GbV eine Ausnahme vorsieht, prüfen wir anhand Ihrer Jahresmengen.

Ja. Lithium-Ionen-Zellen und -Batterien sind Gefahrgut der Klasse 9 (UN 3480/3481) mit eigenen Vorschriften für Verpackung, Kennzeichnung und Dokumentation. Bei beschädigten oder kritisch defekten Zellen greift seit ADR 2025 die Sondervorschrift 677: Beförderungskategorie 0, keine Freistellung nach 1.1.3.6 ADR und ein entsprechender Vermerk im Beförderungspapier. In der Region Stuttgart betrifft das viele Werkstätten, Händler und Zulieferer.

Unkompliziert. Wir sichten die vorhandene Dokumentation samt Jahresberichten, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung in Textform aus, so entsteht keine Lücke zwischen alter und neuer Bestellung. Ihr Betrieb bleibt während des Wechsels durchgehend handlungsfähig.

Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach Gefahrgutrecht und fällt bei Kontrollen auf, etwa durch das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) oder die Polizei. Dazu kommen Haftungsrisiken für die Geschäftsleitung, wenn es ohne Beauftragten zu einem Zwischenfall kommt. Der Check im Erstgespräch schafft hier schnell Klarheit.