safeXcon für München
Externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) in München
safeXcon stellt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit für Betriebe in München und Oberbayern, bestellt nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und betreut nach DGUV Vorschrift 2. Die Bestellung ist an keinen Firmensitz gebunden: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation und Beratung laufen ortsunabhängig, Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine bei Ihnen im Betrieb statt. Geschäftsführer Marko Richter bringt rund 15 Jahre Erfahrung in der Compliance-Beratung mit. Über 700 Beratungen deutschlandweit, abgesichert durch eine Vermögensschaden-Haftpflicht bei HISCOX.
Bestellpflicht nach § 5 Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG)
Jeder Arbeitgeber muss nach § 5 ASiG eine Fachkraft für Arbeitssicherheit bestellen, unabhängig von der Betriebsgröße — die Pflicht greift ab dem ersten Beschäftigten. Wie viel Betreuungszeit anfällt, regelt die DGUV Vorschrift 2 über Grund- und betriebsspezifische Betreuung, gestaffelt nach Betreuungsgruppen. Die Bestellung darf ausdrücklich extern erfolgen; der Arbeitgeber bleibt verantwortlich, die fachliche Aufgabe übernimmt die bestellte Fachkraft. Ab in der Regel mehr als 20 Beschäftigten kommt der Arbeitsschutzausschuss (ASA) nach § 11 ASiG hinzu, der vierteljährlich zusammentritt. Ob für Ihren Betrieb die Regelbetreuung oder das Unternehmermodell günstiger ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Das übernimmt Ihre externe Fachkraft für Arbeitssicherheit
Der Aufgabenkatalog folgt § 6 ASiG: Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung, Beratung bei der Beschaffung von Arbeitsmitteln und bei der Gestaltung von Arbeitsplätzen, regelmäßige Begehungen, Untersuchung von Arbeitsunfällen, Unterweisung der Beschäftigten und Hinwirken darauf, dass alle Beteiligten die Vorschriften einhalten. Dazu kommt die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss und die Dokumentation, die bei einer Prüfung durch Berufsgenossenschaft oder Aufsichtsbehörde vorliegen muss.
Arbeitsschutz zwischen Fahrzeugbau, Labor und Baustelle
Der Wirtschaftsraum München verbindet Fahrzeug- und Maschinenbau mit Elektronik, Pharma, Biotechnologie und einem der stärksten Baumärkte Deutschlands. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG trifft alle diese Betriebe, der Betreuungsaufwand nach DGUV Vorschrift 2 fällt aber sehr unterschiedlich aus.
Im Fahrzeug- und Maschinenbau bestimmen Maschinensicherheit, Lärmbereiche und innerbetrieblicher Transport die Gefährdungsbeurteilung. Mit der Elektrifizierung kommt ein Thema dazu, das viele unterschätzt: Arbeiten an Hochvoltsystemen verlangen eigene Qualifikationen und Schutzmaßnahmen, und die Lagerung von Lithium-Ionen-Batterien berührt Arbeitsschutz und Brandschutz gleichzeitig.
In Pharma, Biotechnologie und Laboren — stark vertreten im Münchner Norden, in Martinsried und im Raum Penzberg — stehen Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Abzüge und Druckgasflaschen im Mittelpunkt. Hier greifen Gefahrstoffverordnung und Biostoffverordnung neben dem ASiG, und die Gefährdungsbeurteilung muss beides abbilden.
Das Baugewerbe im Großraum München ist überdurchschnittlich stark. Dort liegt das Risiko in Höhenarbeit, Absturzsicherung, Baustellenverkehr und in der Koordination mehrerer Gewerke auf einer Fläche. Wechselnde Einsatzorte machen die Gefährdungsbeurteilung aufwendiger als an einem festen Betriebssitz, und die Baustellenverordnung kommt hinzu.
Zur Arbeitsweise: Der größere Teil der Betreuung ist ortsunabhängig. Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung entstehen unabhängig davon, wo safeXcon sitzt. Begehungen und Unterweisungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, in der Regel gebündelt und mit Vorlauf. Zwischen den Terminen erreichen Sie uns per Telefon und E-Mail mit Rückmeldung binnen 24 Stunden.
Typische Anwendungsfälle im Raum München
Fahrzeug- und Maschinenbau
Maschinensicherheit, Lärm, innerbetrieblicher Transport und Lackierbereiche bestimmen die Gefährdungsbeurteilung. Wir prüfen Schutzeinrichtungen und Verkehrswege im laufenden Betrieb und schreiben die Beurteilung fort, wenn sich Anlagen oder Abläufe ändern.
Hochvolt und Batterietechnik
Arbeiten an Hochvoltsystemen verlangen eigene Qualifikationen, Freischaltregeln und Schutzausrüstung. Die Lagerung und Prüfung von Lithium-Ionen-Batterien berührt Arbeitsschutz und Brandschutz zugleich. Wir bilden beides in der Gefährdungsbeurteilung ab und schulen die Beschäftigten, die damit umgehen.
Labor, Pharma und Biotechnologie
Gefahrstoffe, biologische Arbeitsstoffe, Abzüge und Druckgasflaschen bringen Anforderungen aus Gefahrstoff- und Biostoffverordnung mit. Wir verbinden die Gefährdungsbeurteilung nach ASiG mit diesen Vorgaben, statt sie getrennt zu führen.
Baugewerbe und Handwerk
Höhenarbeit, Absturzsicherung, Baustellenverkehr und wechselnde Einsatzorte machen die Beurteilung aufwendiger als an einem festen Standort. Dazu kommt die Koordination mehrerer Gewerke nach § 8 ArbSchG und der Baustellenverordnung. Wir richten beides praxisnah ein.
Logistik und Lager
Flurförderzeuge, Regalprüfungen, Ladungssicherung und Rampenverkehr sind die wiederkehrenden Themen. Wir übernehmen die Bestellung, führen Begehungen durch und schulen das Personal.
So läuft die Bestellung ab
- Kostenloses Erstgespräch Wir klären Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und rechnen die Betreuungszeit nach DGUV Vorschrift 2 aus. Regelbetreuung und Unternehmermodell vergleichen wir dabei, damit Sie den günstigeren Weg kennen. Das Gespräch findet per Telefon oder Videokonferenz statt.
- Bestandsaufnahme Arbeitsplätze, Arbeitsmittel und vorhandene Dokumentation nehmen wir auf — je nach Umfang vorab anhand Ihrer Unterlagen und im anschließenden Vor-Ort-Termin.
- Schriftliche Bestellung Sie erhalten ein Angebot mit verbindlichem Jahrespreis. Nach Beauftragung erfolgt die Bestellung nach § 5 ASiG schriftlich, in der Regel innerhalb von 7 Tagen.
- Laufende Betreuung Fortschreibung der Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungen, Unfalluntersuchung und Arbeitsschutzausschuss laufen durchgehend. Begehungen planen wir als feste Termine in Ihrem Betrieb, gebündelt und mit Vorlauf.
Was kostet eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in München?
Die Basisbetreuung beginnt ab 74 € im Monat je Standort (890 € pro Jahr). Enthalten sind die Bestellung nach § 5 ASiG, die Betreuung nach DGUV Vorschrift 2, Begehungen, die Unterstützung bei der Gefährdungsbeurteilung und die Teilnahme am Arbeitsschutzausschuss. Der konkrete Preis richtet sich nach Mitarbeiterzahl, Branche und Betreuungsgruppe und wird im kostenlosen Erstgespräch verbindlich festgelegt.
Einzugsgebiet
- München
- Oberbayern
- Garching
- Martinsried
- Freising
- Erding
- Dachau
- Augsburg
- Ingolstadt
- Rosenheim
- Unterschleißheim
- Germering
- Fürstenfeldbruck
- Starnberg
- Neubiberg
- Ottobrunn
- Gilching
- Olching
- Penzberg
- Burghausen
Die Leistung im Detail
Weitere Standorte
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Köln
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Stuttgart
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- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Essen
- Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dortmund
- Gefahrgutbeauftragter in Düsseldorf
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- Gefahrgutbeauftragter in München
- safeXcon in NRW
Häufige Fragen
Alle. Die Bestellpflicht nach § 5 ASiG gilt ab dem ersten Beschäftigten und unabhängig von der Branche. Unterschiedlich ist nur der Umfang: Die DGUV Vorschrift 2 staffelt die Betreuungszeit nach Betreuungsgruppen, und ein Fertigungsbetrieb liegt dort deutlich höher als ein Büroarbeitsplatz. Welche Gruppe für Sie gilt, klären wir im Erstgespräch.
Ja. Die Bestellung nach § 5 ASiG ist an keinen Firmensitz gebunden, und der größere Teil der Aufgaben ist ortsunabhängig: Gefährdungsbeurteilung, Dokumentation, Unterweisungskonzepte und Beratung laufen unabhängig von der Entfernung. Begehungen und Unterweisungen finden als geplante Termine in Ihrem Betrieb statt, gebündelt und mit Vorlauf abgestimmt. Wenn Sie kurzfristige Vor-Ort-Präsenz im Tagesrhythmus brauchen, sagen wir das offen im Erstgespräch.
Das hängt an Mitarbeiterzahl und Branche. Beim Unternehmermodell übernimmt der Unternehmer nach entsprechender Schulung selbst Aufgaben und zieht die Fachkraft anlassbezogen hinzu; das ist für kleinere Betriebe mit geringem Gefährdungspotenzial oft günstiger. Bei höherem Risiko oder ab einer bestimmten Größe ist die Regelbetreuung der sichere Weg. Wir rechnen beide Varianten für Sie durch.
Arbeiten an Hochvoltsystemen setzen eine Qualifikation der Beschäftigten voraus, dazu Freischalt- und Sicherungsregeln, geeignete Schutzausrüstung und eine Gefährdungsbeurteilung, die den Zustand der Fahrzeuge oder Batteriesysteme einbezieht. Beschädigte Zellen sind ein eigener Fall — dort greifen zusätzlich Brandschutz und, beim Versand, Gefahrgutrecht. Wir bilden alle Aspekte zusammen ab.
Die fehlende Bestellung ist eine Ordnungswidrigkeit nach dem Arbeitssicherheitsgesetz und fällt bei Prüfungen durch die Berufsgenossenschaft oder die Arbeitsschutzbehörde auf. Schwerer wiegt die Haftung: Kommt es zu einem Arbeitsunfall und es fehlen Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise oder die Bestellung, steht die Geschäftsleitung persönlich in der Verantwortung.
Unkompliziert. Wir sichten Gefährdungsbeurteilung, Unterweisungsnachweise und Begehungsprotokolle, übernehmen den Stand und stellen die neue Bestellung aus, so entsteht keine Lücke. Lücken in der vorhandenen Dokumentation benennen wir offen, statt sie fortzuschreiben.