02173 2654 233

Gefahrgut: Vorschriften und Praxis

Gefahrgut ist das Rechtsgebiet, in dem sich die meisten Betriebe überschätzen. Wer gefährliche Güter versendet, verpackt, verlädt oder befördert, fällt unter die GGVSEB und damit unter das ADR – auch dann, wenn die Ware nur gelegentlich das Haus verlässt und der eigene Transporter sie fährt.

Das ADR wird alle zwei Jahre fortgeschrieben. Es regelt die Einstufung nach UN-Nummer und Klasse, die zulässigen Verpackungen, die Kennzeichnung von Versandstücken und Fahrzeugen, das Beförderungspapier nach Kapitel 5.4.1 und die Ausrüstung der Beförderungseinheit. Hinzu kommen die Tunnelbeschränkungscodes, die bestimmen, welche Strecke ein Transport überhaupt nehmen darf.

Ebenso wichtig sind die Erleichterungen, denn sie entscheiden über den Aufwand: die 1000-Punkte-Regel nach 1.1.3.6, begrenzte Mengen nach Kapitel 3.4 und freigestellte Mengen nach Kapitel 3.5. Wer sie richtig anwendet, spart sich den ADR-Schein und die orangefarbene Tafel – wer sich verrechnet, steht bei der Kontrolle ohne Rechtfertigung da.

Einen Gefahrgutbeauftragten verlangt die GbV, sobald das Unternehmen an der Beförderung beteiligt ist; eng begrenzte Ausnahmen gibt es. Unabhängig davon ist jede beteiligte Person nach ADR 1.3 zu unterweisen, bevor sie tätig wird.

Die Beiträge hier gehen einzelne dieser Punkte durch. Für die Bestellung übernehmen wir den externen Gefahrgutbeauftragten deutschlandweit.

Gefahrgut

GGKontrollV – Gefahrgutkontrollverordnung einfach erklärt

Die Gefahrgutkontrollverordnung (GGKontrollV) regelt die Kontrollen von Gefahrguttransporten auf der Straße und in den Unternehmen. Ziel ist es, die Einhaltung der Vorschriften für die Beförderung …

· Marko Richter

Gefahrgut

Tunnelbeschränkungscodes gemäß ADR

So finden Sie den richtigen Tunnelcode / Tunnelbeschränkungscode für Ihre Gefahrgut Der Transport gefährlicher Güter birgt immer ein gewisses Risiko. Um dieses zu minimieren, sind …

· Marko Richter

Gefahrgut

Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV): Wer muss bestellen?

Die Gefahrgutbeauftragtenverordnung entscheidet darüber, ob Ihr Betrieb einen Gefahrgutbeauftragten bestellen muss. Sie ist kurz, sie hat zehn inhaltliche Paragraphen, und sie wird trotzdem regelmäßig falsch …

· Marko Richter

Gefahrgut

Beförderungskategorie BK 0–4 im Gefahrgut

Die Beförderungskategorie (BK 0–4) bestimmt, welche Höchstmenge eines Gefahrguts ohne volle ADR-Pflichten transportiert werden darf. BK 0 = höchstes Gefahrenpotential, keine Erleichterung möglich. BK 4 …

· Marko Richter

Gefahrgut

1000-Punkte-Rechner nach ADR 1.1.3.6

Die 1000-Punkte-Regel ist eine Freistellung nach ADR 1.1.3.6, die den Straßentransport begrenzter Gefahrgutmengen unter erleichterten Bedingungen erlaubt. Bleibt die Summe aus Menge mal Beförderungskategorie-Faktor unter …

· Marko Richter

Gefahrgut

GGVSEB – die nationale Gefahrgutverordnung

GGVSEB Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt Was ist die GGVSEB? Warum gibt es Sie? Wir geben einen kurzen Einblick! Diese nationale Verordnung regelt die innerstaatliche …

· Marko Richter

Gefahrgut

Gefahrgut in Werkstätten: Vorschriften & Pflichten

Gefahrgut in Werkstätten richtig handhaben: Vorschriften, Pflichten & Sicherheit Inhaltsverzeichnis Was zählt in Werkstätten als Gefahrgut? Welche Vorschriften gelten? Schulungen & Unterweisungen Pflichten & Haftung …

· Marko Richter