Lithiumbatterien sind Gefahrgut der Klasse 9. Ob Transport, Lagerung, Rücksendung oder Entsorgung: die Anforderungen unterscheiden sich je Fall deutlich, und beschädigte Zellen fallen aus jeder Freistellung heraus. Dieser Leitfaden führt durch die vier Situationen, die Betriebe am häufigsten betreffen.

Inhalt dieses Leitfadens

Batterietypen und ihre Gefahren

Lithium-Batterien, welche gibt es und was muss ich beachten.

Unser heutiger Beitrag soll einen ersten Einblick in das Thema der Lithium Batterien geben. Lithium-Batterien sind in vielen elektronischen Geräten zu finden und werden auch im gewerblichen Bereich häufig genutzt. Doch beim Transport müssen bestimmte Anforderungen beachtet werden, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Vorschriften und Regelungen es beim Transport von Lithium-Batterien zu beachten gibt.

Was sind Lithium Batterien?

Lithium-Batterien sind wiederaufladbare oder nicht-wiederaufladbare Batterien, die Lithium als elektrochemisches Material verwenden. Sie sind in vielen Größen und Formen erhältlich und werden in einer Vielzahl von Geräten eingesetzt, wie zum Beispiel in Mobiltelefonen, Laptops, Kameras, Elektrofahrzeugen und medizinischen Geräten.

Welche Arten von Lithium-Batterien gibt es?

• Lithium-Ionen-Batterien

Dies sind die am häufigsten verwendeten Lithium-Batterien in elektronischen Geräten wie. Sie haben eine hohe Energiedichte, sind leicht und können viele Male wiederaufgeladen werden.

• Lithium-Polymer-Batterien

Diese Art von Lithium-Batterien hat eine flache, flexible Form und wird häufig in Geräten wie Tablets und tragbaren Spielkonsolen verwendet. Sie haben eine ähnliche Energiedichte wie Lithium-Ionen-Batterien, sind jedoch leichter und dünner.

• Lithium-Eisenphosphat-Batterien

Werden auch in Elektrofahrzeugen und Solaranlagen eingesetzt. Sie haben eine höhere Lebensdauer und sind sicherer als Lithium-Ionen-Batterien.

• Lithium-Mangan-Batterien

z.B. in Kameras, Rauchmeldern und medizinischen Geräten verwendet. Sie haben eine hohe Energiedichte und eine lange Lebensdauer.

• Lithium-Titanat-Batterien

Diese Lithium-Batterien haben eine hohe Leistung und sind ebenso für Elektrofahrzeugen und Energiespeichern konzipiert. Sie haben eine sehr lange Lebensdauer und können schnell aufgeladen werden.

Welche Gefahren gehen von Lithium-Batterien aus?

Lithium-Batterien können bei Beschädigung oder unsachgemäßer Handhabung Brände und Explosionen verursachen. Das liegt daran, dass sie eine hohe Energiedichte haben und bei Kontakt mit Wasser oder Luft reagieren können. Außerdem können sie bei Überhitzung oder Überladung instabil werden und sich selbst entzünden.

Anforderungen beim Transport von Lithium-Batterien

Um die Gefahren beim Transport von Lithium-Batterien zu minimieren, gibt es spezielle Vorschriften und Regelungen. Hier sind die wichtigsten Anforderungen im Überblick:

• Kennzeichnung:

Lithium-Batterien müssen auf der Verpackung oder dem Gerät deutlich als solche gekennzeichnet sein. Für Lithium-Ionen-Batterien über 100Wh ist die z.B. der Gefahrzettel 9A

• Verpackung:

Die Batterien müssen sicher in einer Verpackung untergebracht sein, die sie vor Beschädigungen schützt und eine ausreichende Polsterung und Absorbierung von Erschütterungen gewährleistet. Hierzu zählt auch das Sichern gegen Kurzschluss

• Dokumentation:

Für den Transport von großen Lithium-Batterien müssen Beförderungspapiere erstellt werden.

• Schulung:

Personen, die mit dem Transport von Lithium-Batterien betraut sind, müssen über die besonderen Gefahren und Anforderungen informiert und unterwiesen sein.

• Beschränkungen:

Es gibt bestimmte Beschränkungen bezüglich der Anzahl und Art von Lithium-Batterien, die transportiert werden dürfen, sowie der Art des Transportmittels.

• Gefahrenhinweise:

Auf der Verpackung muss bei sogenannten kleinen Lithium Batterien der Gefahrenhinweise nach Sondervorschrift 188 angebracht sein, die über die besonderen Gefahren von Lithium-Batterien informieren. Der Transport von Lithium-Batterien erfordert spezielle Vorschriften und Regelungen, um die Sicherheit von Mensch und Umwelt zu gewährleisten. Unternehmen, die Lithium-Batterien transportieren, müssen sich über die Anforderungen informieren und sicherstellen, dass sie diese erfüllen. Eine gute Schulung der beteiligten Personen ist hier besonders wichtig. Bei uns erhalten Ihre Mitarbeiter die entsprechende Gefahrgutunterweisung mit dem Schwerpunkt Lithium-Batterien. Wenn Sie jedoch mehr als 333kg an Lithium Batterien versenden, denken Sie an Ihren Gefahrgutbeauftragten.

UN-Nummern und Verpackungsanweisungen im Überblick

Welche Vorschriften greifen, hängt an zwei Fragen: um welchen Batterietyp es sich handelt und in welchem Zustand die Batterie ist. Die folgende Tabelle ordnet die gängigen Fälle zu.

UN-NummerWas darunter fälltVerpackungsanweisung
UN 3480Lithium-Ionen-Batterien, einzeln versandtP903
UN 3481Lithium-Ionen-Batterien in Ausrüstung oder mit Ausrüstung verpacktP903
UN 3090Lithium-Metall-Batterien, einzeln versandtP903
UN 3091Lithium-Metall-Batterien in oder mit AusrüstungP903
UN 3536Lithiumbatterien, eingebaut in Beförderungseinheiten–
UN 3480 / 3090beschädigte oder defekte Zellen und BatterienP908 bzw. LP904
UN 3480 / 3090Batterien zur Entsorgung oder zum RecyclingP909

Sondervorschrift 188: die Freistellung für Kleinmengen

Unterhalb bestimmter Energiewerte gilt die Beförderung nach Sondervorschrift 188 als freigestellt, sofern Verpackung, Kennzeichnung und Prüfnachweis stimmen. Die Grenzen liegen bei Lithium-Ionen-Zellen bei 20 Wh und bei Lithium-Ionen-Batterien bei 100 Wh; bei Lithium-Metall-Zellen bei 1 g Lithiumgehalt und bei Batterien bei 2 g. Für jeden Typ muss ein Prüfnachweis nach dem UN-Handbuch Teil III Unterabschnitt 38.3 vorliegen.

Wichtig für die Praxis: Beschädigte und defekte Batterien sind von dieser Freistellung ausgenommen. Sie fallen unter Sondervorschrift 376 und müssen nach P908 oder LP904 verpackt werden, also einzeln, nicht leitfähig und in einem Behälter, der eine thermische Reaktion beherrscht.

Lagerung von Lithiumbatterien im Betrieb

Für die Lagerung gelten eigene Regeln: das VdS-Merkblatt 3103, die DGUV Information 205-041 und – analog angewendet – die TRGS 510 mit Lagerklasse 11. Kern sind mindestens 2,5 Meter Abstand zu brennbarem Material oder eine Löschanlage, die getrennte Lagerung defekter Akkus und zusätzliche Maßnahmen ab etwa 7 m³ Lagervolumen.

Alle Details dazu – Leistungsklassen, Mengenschwellen, Brandschutz, Ladebereiche und eine Checkliste – stehen im eigenen Beitrag Lithium-Ionen-Akkus lagern.

Rücksendungen von Lithiumbatterien

Jedes Jahr werden mehr Lithium Batterien verkauft und versendet. Ebenso steigt die Zahl der versendeten Lithium Batterien, zurück zum Händler oder dem Hersteller. Worauf Hersteller und Händler zu achten haben und welche Pflichten sie dabei haben, darüber habe ich in der „gefährlichen Ladung“ einen Fachbeitrag geschrieben.

Den Fachbeitrag stellen wir Ihnen auf Anfrage gern als PDF zur Verfügung. Schreiben Sie uns kurz, dann senden wir ihn Ihnen zu.

Bei Rücksendungen aus dem Handel ist der Zustand der Batterie in der Regel unbekannt. Sobald ein Verdacht auf Beschädigung besteht, greift die Freistellung nach Sondervorschrift 188 nicht mehr: dann gilt Sondervorschrift 376 mit Verpackung nach P908 oder LP904. Wer Retouren annimmt, braucht deshalb eine Eingangsprüfung mit klaren Kriterien und geschultes Personal an der Warenannahme.

Entsorgung und Recycling von Altbatterien

Besonders betroffen sind Betriebe, die Altbatterien von Kunden zurücknehmen: Supermärkte, Discounter, Elektrofachhandel und Werkstätten mit Sammelbehältern im Eingangsbereich. Wer eine solche Sammelstelle betreibt und die Batterien weitergibt, ist gefahrgutrechtlich Absender, Verpacker und Verlader in einer Person, mit allen Pflichten aus der GGVSEB. Der offene Pappkarton neben der Kasse erfüllt diese Anforderungen nicht.

In unserer modernen Welt sind Batterien in vielen Bereichen des täglichen Lebens unverzichtbar geworden. Ob in Handys, Laptops, Spielzeug oder anderen elektronischen Geräten – Batterien versorgen uns mit der Energie, die wir benötigen, um Warum unsere Geräte am Laufen zu halten. Allerdings ist es wichtig zu beachten, dass Batterien Gefahrgut darstellen können und daher eine korrekte Entsorgung erforderlich ist.

In diesem Blog-Beitrag werden wir uns mit dem Thema befassen, warum es gefährlich ist, Altbatterien in Pappkartons zu sammeln, zu entsorgen und welche Pflichten Sie haben.

Was sind Altbatterien?

Altbatterien sind Batterien, die nicht mehr verwendet werden können und somit entsorgt werden müssen. Altbatterien können aus verschiedenen Materialien hergestellt sein, einschließlich Lithium, Blei und Nickel. Die meisten Altbatterien enthalten auch Chemikalien, die bei unsachgemäßer Entsorgung gefährlich sein können.

Warum sind Altbatterien Gefahrgut?

Die Entsorgung von Altbatterien kann gefährlich sein, da sie Chemikalien enthalten, die bei unsachgemäßer Entsorgung die Umwelt und die Gesundheit beeinträchtigen können. Beispielsweise können Bleiakkumulatoren Schwermetalle enthalten, die bei der Freisetzung in die Umwelt zu Kontamination von Boden und Wasser führen können. Lithium-Ionen-Batterien können sich selbst entzünden und dadurch Feuer oder Explosionen verursachen, wenn sie falsch behandelt oder entsorgt werden.

Warum sollten Altbatterien nicht in Pappkartons abgegeben werden?

Altbatterien sollten niemals in Pappkartons abgegeben werden. Es gibt mehrere Gründe dafür:

  • Pappkartons bieten keinen ausreichenden Schutz: Gegen Schäden oder Leckagen von Altbatterien. Die Säure oder andere Chemikalien in der Batterie können den Karton durchdringen und sich auf andere Materialien ausbreiten, was zu Umweltverschmutzung oder sogar Verletzungen führen kann.
  • Pappkartons erhöhen das Risiko von Feuer oder Explosionen: Wenn Altbatterien in Pappkartons gestapelt werden, besteht ein höheres Risiko von Feuer oder Explosionen. Dies liegt daran, dass Altbatterien bei Beschädigung oder Überhitzung entflammbar sein können und so das Feuerrisiko erhöhen.
 

Wie können Altbatterien richtig entsorgt werden?

Die Entsorgung von  Altbatterien sollte immer in geeigneten Behältern entsorgt werden, die speziell für den Transport von Gefahrgut konzipiert sind. Dies gewährleistet den Schutz vor Schäden oder Leckagen während des Transports. Bei Lithium-Ionen-Batterien sollten Sie sicherstellen, dass sie vollständig entladen sind, um das Risiko von Feuer oder Explosionen zu minimieren.

Die Entsorgung von Altbatterien erfordert besondere Aufmerksamkeit, da sie Gefahrgut darstellen können. Pappkartons bieten keinen ausreichenden Schutz vor Schäden oder Leckagen von Altbatterien und erhöhen das Risiko von Feuer oder Explosionen.

Insgesamt ist es wichtig, sich bewusst zu sein, dass Altbatterien Gefahrgut darstellen können und eine sachgerechte Entsorgung erfordern.

Unternehmen sollten sich folgendes bewusst sein. Werden Altbatterien (die als Gefahrgut gelten) durch einen Entsorger abgeholt. So fungieren Sie gemäß GGVSEB unter anderem als Verpacker, Verlader, Entlader und Absender.

Hierzu zählen auch alle Discounter, Supermärkte und Elektrofachgeschäft, die in Ihren Eingangsbereichen Pappkartons für Altbatterien aufstellen.

Nehmen Sie in Ihrem Unternehmen Altbatterien an und/oder geben diese an einen Entsorger weiter?

Denken Sie bitte daran, dass alle Mitarbeiter, die in diesen Prozess involviert sind, eine Gefahrgutunterweisung benötigen.

Kontaktieren Sie uns und wir unterstützen Sie auf Ihrem weiteren Weg Ihre Mitarbeiter zu schützen und entstehende Kosten zu senken. Bei uns erhalten Ihre Mitarbeiter die entsprechende Gefahrgutunterweisung.

Lithiumbatterien rechtssicher handhaben

Wer Lithiumbatterien versendet, lagert oder zurücknimmt, ist Beteiligter im Sinne des Gefahrgutrechts und braucht in vielen Fällen einen bestellten Gefahrgutbeauftragten. Als externer Gefahrgutbeauftragter übernehmen wir die Bestellung, prüfen Ihre Verpackungen und Abläufe und unterweisen Ihre Mitarbeiter. Sprechen Sie uns an, das Erstgespräch ist kostenlos.

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Häufige Fragen zu Lithiumbatterien als Gefahrgut

Welche Grenzen gelten für die Freistellung nach Sondervorschrift 188?

Zellen mit Lithium-Metall bis 1 g Lithium, Lithium-Ionen- und Natrium-Ionen-Zellen bis 20 Wh; Batterien bis 2 g Lithium beziehungsweise bis 100 Wh, wobei die Nennenergie in Wattstunden auf dem Außengehäuse angegeben sein muss. Dazu kommen weitere Bedingungen: Schutz gegen Kurzschluss, höchstens 30 kg Bruttomasse je Versandstück und eine bestandene Fallprüfung aus 1,2 m Höhe. Die Freistellung greift erst, wenn alle Bedingungen zusammen erfüllt sind.

Wie groß muss das Lithiumbatterie-Kennzeichen sein?

Das Kennzeichen nach Sondervorschrift 188 ADR ist ein Rechteck oder Quadrat von mindestens 100 × 100 mm; bei kleinen Versandstücken sind 100 × 70 mm zulässig. Es trägt die UN-Nummer mit vorangestelltem UN. Ist es bei einer Umverpackung nicht sichtbar, muss es auf der Umverpackung wiederholt und diese mit dem Wort UMVERPACKUNG in mindestens 12 mm Schriftgröße versehen werden.

Was ist der Prüfbericht nach 38.3 und wer muss ihn liefern?

Jede Zelle und jede Batterie muss einem Typ entsprechen, der die Prüfanforderungen des UN-Handbuchs Prüfungen und Kriterien, Teil III Unterabschnitt 38.3, erfüllt. Hersteller und nachfolgende Vertreiber müssen eine Prüfzusammenfassung zur Verfügung stellen und deren Zugänglichkeit sicherstellen. Zusätzlich müssen die Zellen und Batterien nach einem Qualitätssicherungsprogramm hergestellt sein.

Wer Lithiumbatterien regelmäßig versendet, lagert oder zurücknimmt, braucht dafür einen bestellten Gefahrgutbeauftragten; zur Lagerung siehe Lithium-Ionen-Akkus lagern.