
Transport: Ist Trockeneis wirklich ein Gefahrgut?
Es ist aus vielen Branchen nicht mehr wegzudenken, denn es dient als effektives Kühlmittel, um empfindliche Waren oder Stoffe während des Transports frisch und stabil zu halten. Doch wie verhält es sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen? Ist Trockeneis tatsächlich ein Gefahrgut? Im Folgenden erhalten Sie einen Überblick über die wichtigsten Vorschriften, Kennzeichnungen und Maßnahmen, damit Sie bei der Beförderung stets auf der sicheren Seite sind.
Was macht Trockeneis zum Gefahrgut?
Trockeneis ist festes Kohlendioxid (CO₂), das bei -78,5 °C direkt vom festen in den gasförmigen Zustand übergeht (Sublimation). Wird es als Kühlmittel zur Beförderung bestimmter Güter eingesetzt, kann es – je nach Kontext – als Gefahrgut relevant werden. Der Grund: Beim Sublimieren entsteht CO₂-Gas, das bei unzureichender Belüftung in Fahrzeugen zu kritischen Konzentrationen führen kann. Es ist also kein klassisches Gefahrgut wie viele andere Stoffe, kann aber abhängig von der Transportart und Menge unter spezielle Vorschriften fallen.
Welche Vorschriften gelten im ADR?
Das „Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße“ (ADR) fasst die zentralen Regeln für den Gefahrguttransport zusammen. Es wird im Gefahrgutrecht in der Regel unter der UN-Nummer UN 1845 KOHLENDIOXID, FEST (TROCKENEIS) geführt – insbesondere dann, wenn es als Kühlmittel für andere Güter eingesetzt wird.
Je nach Verkehrsträger und Verpackungsart greifen unterschiedliche Abschnitte des ADR. Wichtig ist unter anderem:
- korrekte Zuordnung zur Gefahrgutklasse,
- Einhaltung der Freistellungen (z. B. begrenzte Mengen bzw. Sondervorschriften),
- Betrachtung der Belüftungssituation im Fahrzeug oder Container.
Verpackung und Kennzeichnung beim Transport von Trockeneis
Eine korrekte Verpackung ist entscheidend, um ein sicheres Versandstück zu gewährleisten. Verwenden Sie robuste, isolierende Verpackungen, die das Trockeneis fest einschließen und gleichzeitig eine kontrollierte Entgasung ermöglichen. Verpackungen müssen so konstruiert sein, dass weder Überdruck noch unkontrolliertes Austreten von CO₂ auftreten.
Darüber hinaus ist die korrekte Kennzeichnung unerlässlich. Versandstücke mit Trockeneis müssen u. a. mit der entsprechenden UN-Nummer und der richtigen Benennung versehen werden. Beim Straßentransport ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug – soweit erforderlich – nach Gefahrgutrecht gekennzeichnet ist, damit Einsatzkräfte und Beteiligte den Inhalt im Notfall schnell erkennen können.
Welche Mengen dürfen transportiert werden und welche Risiken bestehen?
Die zulässigen Mengen im Transport hängen von mehreren Faktoren ab, z. B. von der Art des Fahrzeugs, der Verpackung, der Art der beförderten Güter und den jeweils geltenden ADR-Regelungen. In vielen Fällen greifen Freistellungen oder erleichterte Regelungen, wenn Trockeneis nur als Kühlmittel eingesetzt wird.
Trotzdem sollten die Risiken nicht unterschätzt werden. Zu den wesentlichen Gefahren gehören:
- Erhöhte CO₂-Konzentration in schlecht belüfteten Räumen oder Fahrzeugen,
- Kälteverbrennungen bei direktem Hautkontakt,
- Gefahr von Sauerstoffverdrängung in geschlossenen Räumen.
Es ist ratsam, die zulässigen Transportmengen und eventuelle Freistellungen genau zu prüfen, um Gefahren für Personen und Umwelt zu minimieren.
Lagerung und Beförderung von Trockeneis in der Praxis
Trockeneis sollte stets an gut belüfteten Orten gelagert werden, um eine Anreicherung von CO₂ zu vermeiden. Geschlossene, kleine Räume ohne Belüftung sind unbedingt zu vermeiden. Bei der Beförderung ist darauf zu achten, dass das Fahrzeug oder der Laderaum ausreichend belüftet werden kann. Offene oder getrennte Laderäume, Lüftungsöffnungen und regelmäßige Kontrollen der Ladungssituation tragen wesentlich zur Sicherheit bei.
Neben den rechtlichen Vorschriften gelten einige praktische Grundregeln:
- geeignete Handschuhe und Schutzbrille beim Umgang verwenden,
- Trockeneis nicht in dicht verschlossenen Behältern ohne Entlüftung aufbewahren,
- Personen nicht in unbelüfteten Räumen mit größeren Mengen arbeiten lassen.
Wo finden Sie weitere Informationen und professionelle Unterstützung?
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Marko Richter
Gefahrgutbeauftragter für ADR, RID, ADN, IMDG-Code
safeXcon GmbH
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