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Weiter geht es mit unserer Serie „die TRGS„.

Staffel 1: Folge 2 „510 – Die Bestimmung der Begriffe“ 

In unserer heutigen Folge geht es um die Begriffsbestimmungen der TRGS 510.

Aber was genau bedeuten die Begriffe, die in dieser Regel verwendet werden?
In dieser Folge geht es um die Definitionen wichtiger Begriffe, die in verschiedenen Verordnungen im Zusammenhang mit der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) verwendet werden.

Beginnen wir mit dem Thema Abstände.
In der BetrSichV werden Abstände als Maßnahme definiert, die dazu dient, ein Lager vor äußeren Schadensereignissen wie mechanischer Beschädigung oder Erwärmung durch Brandbelastungen zu schützen. Auch Wechselwirkungen zwischen den gelagerten Gefahrstoffen sollen durch Abstände verhindert werden. Ein weiterer Schutzaspekt besteht darin, die Gefährdung von Mitarbeitern oder anderen Personen durch Undichtigkeiten an ortsbeweglichen Behältern oder durch Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebsablaufs so gering wie möglich zu halten.

Ein weiteres wichtiges Thema sind Aerosolpackungen. Diese werden als nicht nachfüllbare Behälter aus Metall, Glas oder Kunststoff definiert, die verdichtete, verflüssigte oder unter Druck gelöste Gase mit oder ohne Flüssigkeit, Paste oder Pulver enthalten. Sie sind mit einer Entnahmevorrichtung ausgestattet, die es ermöglicht, den Inhalt in Form von in Gas suspendierten festen oder flüssigen Partikeln als Schaum, Paste, Pulver oder in flüssigem oder gasförmigem Zustand auszulassen.

Der Brandschutz ist ein weiterer wichtiger Aspekt in der BetrSichV.
Deshalb sollte man diese Begriffe und Ihre Bedeutung kennen:

  • Brand(bekämpfungs)abschnitt (nach Baurecht): brandschutztechnisch abgegrenzter Raum
  • Brandwände: Feuerwiderstandsklasse REI-M90 und der Baustoffklasse A nach DIN EN 13501
  • Feuerbeständigkeit: Feuerwiderstandsdauer von mindestens 90 min
  • Feuerhemmung: Feuerwiderstandsdauer von mindestens 30 min
  • Nichtbrennbare Baustoffe: Baustoffklasse A nach DIN EN 13501
  • Schwerentflammbare Baustoffe: Baustoffklasse C nach DIN EN 13501

 

Was wird als Brennbar definiert?
Ein Stoff, Gemisch oder Material gilt als brennbar, wenn es bei Entzündung eine exotherme Reaktion mit Luft eingehen kann. Dies umfasst Stoffe und Gemische, die entsprechend der CLP-Verordnung mit GHS01 (explodierende Bombe) oder GHS02 (Flamme) gekennzeichnet. Ebenso werden Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt bis 370°C als Brennbar bezeichnet.

Die TRGS 510 wird für die Lagerung in einem Lager angewendet, doch was wird als Lager bezeichnet?
Gebäude, Bereiche oder Räume in Gebäuden oder Bereiche im Freien, die dazu bestimmt sind, in ihnen Gefahrstoffe zu lagern. Hierzu zählen auch Container oder Schränke.

Hier sei erwähnt das als Lager im Freien ein überdachtes Lager, das mindestens nach zwei Seiten offen ist, definiert ist.

Weitere wichtige Begriffsbestimmungen im Zusammenhang mit einem Lager:

  • Lagerabschnitt: Teil eines Lagers, durch Wände und Decken in Gebäuden, oder im durch Abstände oder Wände, getrennt. (F90 Sicherheitsschränke gelten als Lagerabschnitt)
  • Lagerbereich: Teil eines Lagerabschnitts
  • Lagerklasse (LGK): Klassifizierung von Gefahrstoffen/Lagergütern anhand ihrer gefährlichen Eigenschaften zur Steuerung der Zusammenlagerung
  • Lagermenge: Nettomasse eines gelagerten Gefahrstoffes
  • Löschwasserrückhalteanlagen: Anlagen, die dazu bestimmt sind, das bei einem Brand anfallende verunreinigte Löschwasser bis zur Entsorgung aufzunehmen
  • Rückhalteeinrichtungen: Einrichtungen zur Rückhaltung von Gefahrstoffen, die aus undicht gewordenen Behältern austreten (z.B. Auffangräume, Auffangwannen, Auffangtassen, uvm.)
  • Zusammenlagerung: liegt vor, wenn sich verschiedene Gefahrstoffe in einem Lagerabschnitt oder einer Rückhalteeinrichtung befinden

In der TRGS 510 geht es um die Lagerung von Gefahrstoffen in ortbeweglichen Behältern.
Was sind wird ortsbewegliche Behälter angesehen?

Wir geben Ihnen eine Übersicht:

  1. Verpackungen (z.B. Fässer, Kanister, Flaschen, Säcke)
  2. Großpackmittel (z.B. IBC (Intermediate Bulk Container), Big Bags bzw. FIBC (Flexible Intermediate Bulk Container))
  3. Großverpackungen
  4. Tankcontainer/ortsbewegliche Tanks
  5. Container für Schüttgüter
  6. Druckgasbehälter
  7. Aerosolpackungen oder Druckgaskartuschen
  8. Eisenbahnkesselwagen, Tankfahrzeuge

 

Damit sind wir am Ende unserer zweiten Folge der Serie „die TRGS“.
Wir freuen uns über Ihr Feedback und Anregungen, für den weiteren Verlauf unserer ersten Serie.

 

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Hier finden Sie alle Informationen zu unseren „Gefahrstoffbeauftragten

Marko Richter
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH

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