Sicherungsplan

Sicherungsplan: So sichern Sie Ihr Gefahrgut gemäß ADR!

Was ist ein Sicherungsplan und warum ist er wichtig?

Ein Sicherungsplan gemäß ADR (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße) ist ein zentrales Instrument zur Gewährleistung der Transportsicherheit. Er dient dazu, Risiken wie Diebstahl oder Missbrauch gefährlicher Güter zu minimieren, die erhebliche Gefahren für Menschen, Güter oder die Umwelt darstellen können.

Für welche Stoffe und Transportarten gilt die ADR-Richtlinie?

Die ADR-Richtlinie verpflichtet alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen, entsprechende Sicherungsmaßnahmen zu ergreifen. Dies betrifft insbesondere gefährliche Stoffe und Güter, die potenziell missbraucht werden könnten, um schwere Schäden zu verursachen. Solche Stoffe, die unter eine spezielle Sicherheitsregelung fallen, werden nach ihrer Gefährlichkeit in verschiedene Klassen eingeteilt, wobei jede Klasse spezifische Risiken mit sich bringt. Je nach Menge und Art der beförderten Gefahrgüter sind unterschiedliche Sicherheitsmaßnahmen erforderlich.

Liste der gefährlichen Güter mit hohem Gefahrenpotential

Klasse Unter-
klasse
Stoff oder Gegenstand Menge
Tank
(Liter)c
lose Schüttung
(kg)d
Versandstück
(kg)
1 1.1 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff a) a) 0
1.2 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff a) a) 0
1.3 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der Verträglichkeitsgruppe C a) a) 0
1.4 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff der UN-Nummern 0104, 0237, 0255, 0267, 0289, 0361, 0365, 0366, 0440, 0441, 0455, 0456, 0500, 0512 und 0513 a) a) 0
1.5 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff 0 a) 0
1.6 explosive Stoffe und Gegenstände mit Explosivstoff a) a) 0
2 entzündbare, nicht giftige Gase (Klassifizierungscodes, die nur den/die Buchstaben F oder FC enthalten) 3000 a) b)
giftige Gase (Klassifizierungscodes, die den/die Buchstaben T, TF, TC, TO, TFC oder TOC enthalten) mit Ausnahme von Druckgaspackungen 0 a) 0
3 entzündbare flüssige Stoffe der Verpackungsgruppen I und II 3000 a) b)
desensibilisierte explosive flüssige Stoffe 0 a) 0
4.1 desensibilisierte explosive Stoffe a) a) 0
4.2 Stoffe der Verpackungsgruppe I 3000 a) b)
4.3 Stoffe der Verpackungsgruppe I 3000 a) b)
5.1 entzündend (oxidierend) wirkende flüssige Stoffe der Verpackungsgruppe I 3000 a) b)
Perchlorate, Ammoniumnitrat, ammoniumnitrathaltige Düngemittel und Ammoniumnitrat-Emulsionen oder -Suspensionen oder -Gele 3000 3000 b)
6.1 giftige Stoffe der Verpackungsgruppe I 0 a) 0
6.2 ansteckungsgefährliche Stoffe der Kategorie A (UN-Nummern 2814 und 2900 mit Ausnahme von tierischen Stoffen) und medizinische Abfälle der Kategorie A (UN-Nummer 3549) a) 0 0
8 ätzende Stoffe der Verpackungsgruppe I 3000 a) b)
a) gegenstandslos
b) Unabhängig von der Menge gelten die Vorschriften des Abschnitts 1.10.3 nicht
c) Ein in dieser Spalte angegebener Wert gilt nur, wenn die Beförderung in Tanks gemäß Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 oder 12 zugelassen ist. Für Stoffe, die nicht zur Beförderung in Tanks zugelassen sind, ist die Angabe in dieser Spalte gegenstandslos.
d) Ein in dieser Spalte angegebener Wert gilt nur, wenn die Beförderung in loser Schüttung gemäß Kapitel 3.2 Tabelle A Spalte 10 oder 17 zugelassen ist. Für Stoffe, die nicht zur Beförderung in loser Schüttung zugelassen sind, ist die Angabe in dieser Spalte gegenstandslos.

Bei gefährlichen Gütern der Klasse 7 sind radioaktive Stoffe mit hohem Gefahrenpotenzial solche mit einer Aktivität, die je Versandstück mindestens so hoch ist wie der Grenzwert für die Beförderungssicherung von 3.000 A2.

Eine detaillierte Übersicht findet sich in Kapitel 1.10 der ADR, welches die einzelnen Mengen und Schwellenwerte beschreibt, ab denen ein Sicherungsplan erstellt werden muss. Auch in Bezug auf ADN (Europäisches Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen) gelten ähnliche Regelungen.

Welche gesetzlichen Anforderungen gelten für einen Sicherungsplan?

Gemäß den gesetzlichen Vorschriften müssen Unternehmen, die gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotenzial befördern, einen Sicherungsplan erstellen und umsetzen. Die Regelungen sind in der GGVSEB (Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt) sowie in den entsprechenden Absätzen und Kapiteln des ADR dokumentiert. Diese Anforderungen müssen zwingend eingehalten werden. Sie beinhalten unter anderem spezifische Verantwortlichkeiten, die Risikoanalyse und den Schutz vor sicherheitsrelevanten Vorfällen. Die Einhaltung der Vorschriften wird regelmäßig durch die zuständigen Behörden kontrolliert. Unternehmen müssen sicherstellen, dass alle Aspekte der Sicherheit detailliert im Sicherungsplan erfasst sind, um den gesetzlichen Rahmen vollständig zu erfüllen.

Welche Inhalte muss ein Sicherungsplan gemäß ADR umfassen?

Ein umfassender Sicherungsplan sollte mindestens folgende Inhalte umfassen, um den Anforderungen der ADR zu entsprechen:

  • Zuweisung von Verantwortlichkeiten: Die Benennung eines Gefahrgutbeauftragten ist essenziell. Diese Person trägt die Verantwortung für die Umsetzung und Überwachung der Sicherheitsmaßnahmen.
  • Verzeichnis der betroffenen gefährlichen Güter: Eine Tabelle mit den beförderten Stoffen, ihren Gefahrenklassen und Mengen, ist notwendig. Die Darstellung der gefährlichen Stoffe muss klar und präzise sein, um Risiken besser bewerten zu können.
  • Bewertung der üblichen Vorgänge: Die Risikoanalyse umfasst alle Phasen der Beförderung, vom Transport über den Umschlag bis zur Lagerung. Jedes potenzielle Risiko sollte detailliert beschrieben werden.
  • Maßnahmen zur Risikominimierung: Es müssen präzise Maßnahmen definiert werden, wie die Mitarbeiter geschult, die Betriebsverfahren optimiert und geeignete Sicherheitsausrüstungen verwendet werden. Dabei spielt auch die regelmäßige Überprüfung der Maßnahmen eine entscheidende Rolle.
  • Meldesysteme und Schutz sensibler Informationen: Ein wirksames Meldesystem für Vorfälle und der Schutz sicherheitsrelevanter Daten sind Pflicht.
  • Überprüfung und Aktualisierung: Der Sicherungsplan muss regelmäßig Bewertung und Anpassung des Sicherungsplans.
  • Schutz sensibler Informationen: Es müssen Maßnahmen ergriffen werden zur Sicherung und begrenzten Verbreitung sicherheitsrelevanter Daten.
  • Was bedeutet die Sicherung in der Praxis?
    Sicherung im Sinne des ADR ist die Maßnahme oder Vorkehrung, die zu treffen ist, um den Diebstahl oder den Missbrauch gefährlicher Güter zu minimieren, durch den Personen, Güter oder die Umwelt gefährdet werden können.
    Alle an der Beförderung gefährlicher Güter beteiligten Personen müssen entsprechend ihren Verantwortlichkeiten die aufgeführten Vorschriften für die Sicherung beachten.
    Gefährliche Güter dürfen nur Beförderern zur Beförderung übergeben werden, deren Identität in geeigneter Weise festgestellt wurde. Arbeitgeber müssen gewährleisten, dass alle Mitarbeiter bei Ihrer 1.3 Unterweisung nach 1.10 unterwiesen werden. Diese Unterweisung muss vor Aufnahme der Tätigkeit so wie regelmäßig aufgefrischt werden. Den Nachweis darüber hat der Arbeitgeber entsprechend aufzubewahren und den Behörden vorzulegen.
    Bereiche innerhalb von Terminals, Fahrzeugdepots, Liegeplätzen und Rangierbahnhöfen, die für das zeitweilige Abstellen während der Beförderung gefährlicher Güter verwendet werden, müssen ordnungsgemäß gesichert, gut beleuchtet und, soweit möglich und angemessen, für die Öffentlichkeit unzugänglich sein.

Wie kann ein Sicherungsplan effektiv erstellt werden?

Die Erstellung eines effektiven Sicherungsplans erfordert eine systematische Vorgehensweise. Zunächst müssen alle relevanten Daten erfasst und analysiert werden. Ein Leitfaden zur Umsetzung der Sicherheitsmaßnahmen kann dabei helfen, die Prozesse zu strukturieren. Die Zusammenarbeit mit Experten wie einem Gefahrgutbeauftragten wie bei safeXcon ist unverzichtbar, um Risiken frühzeitig zu identifizieren und geeignete Schutzmaßnahmen zu implementieren. Gerne bieten wir Ihnen unsere Unterstützung an und gehen dabei individuell auf Sie ein. Darüber hinaus bietet der Verband der Chemischen Industrie (VCI) hilfreiche Ressourcen und Unterstützung.

Wichtig ist es, alle Sicherheitsmaßnahmen regelmäßig zu überprüfen und den Plan an veränderte Bedingungen anzupassen. Dies umfasst auch die Erfüllung der Anforderungen gemäß den aktuellen Vorschriften sowie die laufende Schulung der Mitarbeiter. Dafür sind wir gern an Ihrer Seite.

Hierbei gibt es jedoch Ausnahmen. Sollte Klasse auf Sie zutreffen, so melden Sie sich gern bei uns. Wir beraten Sie individuell zu diesem Thema. Buchen Sie direkt einen Beratungstermin.

Sofern dies geeignet ist und die notwendigen Ausrüstungen bereits vorhanden sind, sollten Telemetriesysteme oder andere Methoden oder Vorrichtungen, die eine Transportverfolgung von gefährlichen Gütern mit hohem Gefahrenpotenzial ermöglichen, eingesetzt werden.

Sie möchte mehr Informationen über ihren Sicherungsplan und die Vorschriften für die Sicherung erhalten, buchen Sie jetzt eine KOSTENLOSE und unverbindliche Erstberatung.
In nur 30 min, besprechen wir mit Ihnen alle offenen Fragen.

Hier finden Sie zudem alle Informationen zu unseren „Gefahrgutbeauftragten„, wenn Sie nach einem neuen Gefahrgutbeauftragten suchen.

Marko Richter
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH

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