
Gefährdungsbeurteilung erstellen: Schritt-für-Schritt-Anleitung für Unternehmen
Die Gefährdungsbeurteilung ist das Fundament des modernen Arbeitsschutzes in jedem Unternehmen.
Sie ist nicht nur eine gesetzliche Pflicht aus dem Arbeitsschutzgesetz (§ 5 ArbSchG), sondern auch ein
unverzichtbares Instrument, um Unfälle, Gesundheitsgefahren und organisatorische Risiken nachhaltig
zu reduzieren. Dennoch kämpfen viele Unternehmen damit, die Gefährdungsbeurteilung strukturiert,
vollständig und rechtskonform zu erstellen.
In diesem umfassenden Leitfaden erfahren Sie, wie Sie eine professionelle Gefährdungsbeurteilung
schrittweise aufbauen, welche Anforderungen die DGUV stellt und wie eine externe
Fachkraft für Arbeitssicherheit
Sie dabei unterstützen kann.
Warum ist eine Gefährdungsbeurteilung notwendig?
Die Gefährdungsbeurteilung dient dazu, mögliche Gefahren systematisch zu erkennen, Risiken zu bewerten
und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Sie ist nicht optional, sondern gesetzlich vorgeschrieben –
unabhängig von der Anzahl der Mitarbeitenden oder der Branche. Durchgeführt werden muss sie vor Aufnahme
einer Tätigkeit, bei Veränderungen, nach Unfällen oder regelmäßig zur Aktualisierung.
- Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen (ArbSchG, DGUV Vorschrift 1)
- Vermeidung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten
- Schutz der Beschäftigten und der Unternehmenswerte
- Verbesserung von Arbeitsabläufen und Effizienz
- Rechtssicherheit bei behördlichen Kontrollen
Schritt 1: Arbeitsbereiche definieren
Bevor Gefährdungen ermittelt werden können, müssen zunächst die Arbeitsbereiche klar abgegrenzt werden.
Diese Struktur erleichtert die spätere Dokumentation und Bewertung.
Mögliche Arbeitsbereiche:
- Büro & Verwaltung
- Produktion & Fertigung
- Werkstatt oder Logistik
- Lagerbereiche
- Außendienst / Kundenservice
- IT & Serverräume
Schritt 2: Gefährdungen systematisch ermitteln
Die Gefährdungsermittlung ist das Herzstück beim Gefährdungsbeurteilung erstellen. Dabei gilt:
Eine Gefährdung ist nicht nur ein physisches Risiko, sondern jede Bedingung, die zu einem Unfall oder
einer gesundheitlichen Beeinträchtigung führen kann.
Typische Gefährdungskategorien:
- Mechanische Gefährdungen: Quetschen, Schneiden, Stürze
- Elektrische Gefährdungen: defekte Kabel, Überlastung
- Gefahrstoffe: Gefahrstoffexposition laut TRGS 510
- Brand- und Explosionsgefahren: entzündbare Stoffe, defekte Geräte
- Ergonomische Belastungen: falsche Hebetechnik, unpassende Arbeitsplätze
- Psychische Belastungen: Stress, Schichtarbeit, Überlastung
- Biologische Gefährdungen: Schimmel, Bakterien, Viren
- Umgebungsbedingungen: Hitze, Kälte, Lärm
Schritt 3: Risiko bewerten
Nachdem Gefährdungen identifiziert wurden, erfolgt die Risikoanalyse. Hierbei wird bewertet,
wie wahrscheinlich ein Schaden eintreten kann und wie schwerwiegend die Folgen sind.
Bewertungskriterien:
- Eintrittswahrscheinlichkeit (selten / gelegentlich / häufig)
- Schadensschwere (leicht / mittel / schwer / tödlich)
- Risikopriorität (niedrig / mittel / hoch)
Schritt 4: Schutzmaßnahmen festlegen
Nach der Bewertung müssen geeignete Schutzmaßnahmen ausgewählt und umgesetzt werden.
Die Reihenfolge richtet sich nach dem sogenannten STOP-Prinzip:
STOP-Prinzip:
- S – Substitution: gefährliche Stoffe oder Verfahren ersetzen
- T – Technische Maßnahmen: Absaugungen, Schutzeinrichtungen, Trennungen
- O – Organisatorische Maßnahmen: Arbeitsanweisungen, Pausenregelungen, Rotationssysteme
- P – Persönliche Schutzausrüstung: Handschuhe, Schutzbrille, Atemschutz
Schritt 5: Maßnahmen dokumentieren
Die Gefährdungsbeurteilung muss vollständig dokumentiert werden. Dazu gehört:
- Beschreibung des Arbeitsbereichs
- Erkannte Gefährdungen
- Bewertung der Risiken
- Festgelegte Schutzmaßnahmen
- Zuständigkeiten
- Fristen für Umsetzung
- Datum der nächsten Überprüfung
Eine lückenhafte Dokumentation kann im Ernstfall zu rechtlichen Konsequenzen führen.
Schritt 6: Unterweisungen durchführen
Alle Beschäftigten müssen über die Gefährdungen und die daraus resultierenden Maßnahmen informiert
und unterwiesen werden. Die Unterweisung muss jährlich durchgeführt und dokumentiert werden.
Unser Tipp: Nutzen Sie die online Unterweisungen von safeXcon.
Schritt 7: Wirksamkeit prüfen
Die Gefährdungsbeurteilung ist kein statisches Dokument. Sie muss regelmäßig auf Aktualität und
Wirksamkeit überprüft werden – spätestens alle 12 Monate oder bei Änderungen.
Beispiel aus der Praxis: Büroarbeitsplatz
Auch scheinbar „ungefährliche“ Arbeitsplätze wie Büros müssen beurteilt werden. Typische Gefährdungen:
- Ergonomische Fehlbelastungen
- Bildschirmarbeitsplatzprobleme
- Psycho-soziale Belastungen
- Brandrisiken durch defekte Geräte
Schutzmaßnahmen können sein:
- ergonomisch angepasster Stuhl
- höhenverstellbarer Schreibtisch
- Beleuchtung optimieren
- Entfluchtungswege prüfen
Gefährdungsbeurteilung erstellen bei Gefahrstoffen
Bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen gelten zusätzliche Anforderungen nach GefStoffV und TRGS 400.
Hier müssen insbesondere Expositionen, Lagerklassen und Betriebsanweisungen berücksichtigt werden.
Mehr dazu in unserem Ratgeber:
Externer Gefahrstoffbeauftragter.
Vorteile einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Gerade kleine und mittlere Unternehmen profitieren von einer externen Betreuung. Eine externe
Fachkraft übernimmt:
- komplette Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen
- Betriebsbegehungen
- Unterweisungen
- Dokumentation und Aktualisierung
- Beratung im Brandschutz
Fazit
Die Gefährdungsbeurteilung erstellen ist die Grundlage eines funktionierenden Arbeitsschutzsystems.
Sie schützt Beschäftigte, verhindert Unfälle und schafft Rechtssicherheit. Wer strukturiert vorgeht
oder Unterstützung nutzt, profitiert langfristig von einem sicheren und modernen Betrieb.
Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung können Sie rund um die Uhr >>hier<< buchen.
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH




