gefahrstoffbeauftragter

Wann ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht? 5 wichtige Aufgaben

Ein Gefahrstoffbeauftragter ist eine qualifizierte Person, die in einem Unternehmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zuständig ist. Grundsätzlich ist ein Gefahrstoffbeauftragter dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in einem Unternehmen eingehalten werden. Zu den Aufgaben gehören die Überprüfung und Aktualisierung von vorhandenen Sicherheitsdatenblättern, die Durchführung von Risikobewertungen, die Beratung bei der Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen, die Schulung der Mitarbeiter und die Sicherstellung und dass das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält.

Im Bereich der Lagerung von Gefahrstoffen, gehört zu seinen Aufgaben die Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkataster, Prüfung vorhandener Lagerklasse (LGK) auf eventuelle Zusammenlagerverbote. Zusätzlich müssen die vorhandene Wassergefährdungsklassen (WGK) geprüft werden. Das bedeutet die Mengen müssen anhand eines Systems (oder Excel) jederzeit ausgewerten werden um zu kontrollieren ob eventuelle Mengen der Wassergefährdungsklassen überschritten werden.

Der Gefahrstoffbeauftragte hat also die Pflicht, diese Dinge immer im Blick zu haben und die entsprechenden Verantwortlichen Personen auf eventuelle maximale Lagermengen hinzuweisen.

 

Wann ist ein Gefahrstoffbeauftragter gesetzlich Pflicht?

Unternehmen sind unter gewissen Auflagen dazu verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten zu engagieren. Dies kann eine externe oder interne Person sein. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) muss jedes betroffene Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten benennen. Dies kann jedoch auch der Geschäftsführer selbst sein, wenn er die fachlichen Kenntnisse zu diesem Themen selbst aufbringen kann. Eine rechtliche Grundlage für die bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten gibt es somit nicht.

Verfügt ein Unternehmen nicht über ausreichend qualifiziertes Personal, um die gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen intern zu erfüllen, kann hierfür ein externer Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden.

 

Was steht in der Gefahrstoffverordnung?

Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) ist das Herzstück des deutschen Gefahrstoffrechts. Sie regelt den Umgang mit gefährlichen Stoffen, um Beschäftigte und Umwelt vor möglichen Schäden zu schützen. Zu den wesentlichen Inhalten der Verordnung zählen:

  • Die Verpflichtung zur Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen
  • Maßnahmen zum Schutz von Beschäftigten, bei dem Umgang mit Gefahrstoffen
  • Vorschriften zur Lagerung und Kennzeichnung von Gefahrstoffen

Die GefStoffV gibt auch klare Vorgaben dazu, wann ein Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten bestellen muss.

 

Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?

Der Gefahrstoffbeauftragte ist für die Umsetzung eines umfassenden Gefahrstoffmanagements verantwortlich. Seine Kernaufgaben umfassen:

  1. Gefährdungsbeurteilungen erstellen: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragte bewertet die Risiken, die von den verwendeten Gefahrstoffen ausgehen, und leitet daraus Schutzmaßnahmen ab.
  2. Schutzmaßnahmen festlegen: Er definiert und überwacht geeignete Schutzvorkehrungen, um die Sicherheit der Mitarbeiter zu gewährleisten.
  3. Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften sicherstellen: Der Gefahrstoffbeauftragte sorgt dafür, dass alle relevanten Bestimmungen der Gefahrstoffverordnung im Unternehmen umgesetzt werden.
  4. Gefahrstoffregister pflegen und Substitutionsprüfung durchführen: Er erfasst alle verwendeten Gefahrstoffe im Unternehmen und prüft, ob gefährliche Stoffe durch weniger schädliche ersetzt werden können.
  5. Mitarbeiter schulen und sensibilisieren: Die Fachkraft für Arbeitssicherheit und Gefahrstoffbeauftragte sorgt dafür, dass alle Beschäftigten im sicheren Umgang mit Gefahrstoffen geschult sind und regelmäßig über neue Schutzmaßnahmen informiert werden.

 

Welche Voraussetzungen muss ein Gefahrstoffbeauftragter erfüllen?

Damit ein Gefahrstoffbeauftragter seine Aufgaben effektiv wahrnehmen kann, muss er über das notwendige Wissen und die entsprechende Qualifikation verfügen. Hierfür sind verschiedene Ausbildungs-, Schulungs- und Lehrgangsangebote verfügbar. Ein zukünftiger Gefahrstoffbeauftragter benötigt ein umfassendes Basiswissen über Gefahrstoffe sowie fundierte Kenntnisse in den Bereichen Arbeitssicherheit und Gefahrstoffrecht. Er muss zudem als fachkundiger Experte anerkannt sein.

Die Qualifikation wird in der Regel durch spezielle Schulungen und Lehrgänge erworben, in denen praxisnahes Wissen vermittelt wird. Unternehmen sollten darauf achten, dass Ihre Gefahrstoffbeauftragten regelmäßig Fortbildungen besuchen, um stets auf dem aktuellen Stand der Gesetzgebung und Technik zu bleiben.

 

Wie geht ein Gefahrstoffbeauftragter vor?

Die Arbeit eines Gefahrstoffbeauftragten beginnt mit der Erfassung aller im Unternehmen verwendeten Gefahrstoffe. Diese werden in einem Register dokumentiert, das regelmäßig aktualisiert wird. Wichtige Unterlagen, wie das Sicherheitsdatenblatt, dienen als Informationsquelle für den sicheren Umgang mit den Stoffen.

Ein weiterer zentraler Schritt ist die Durchführung einer Substitutionsprüfung. Dabei wird geprüft, ob gefährliche Stoffe durch weniger schädliche Alternativen ersetzt werden können. Falls dies nicht möglich ist, muss der Gefahrstoffbeauftragte geeignete Schutzmaßnahmen definieren und überwachen.

 

Worauf sollte ein guter Gefahrstoffbeauftragter achten?

In der Praxis zeigt sich, dass ein guter Gefahrstoffbeauftragter vor allem auf folgende Punkte achten sollte:

  • Sorgfältiger Umgang mit Gefahrstoffen: Der richtige Umgang mit Gefahrstoffen ist essenziell, um das Unfallrisiko zu minimieren.
  • Einbindung der Mitarbeitenden: Die Schulung und Sensibilisierung der Belegschaft spielt eine zentrale Rolle für die Arbeitssicherheit.
  • Kontinuierliche Überwachung: Gefahrstoffe sollten regelmäßig überprüft und Sicherheitsmaßnahmen auf ihre Wirksamkeit getestet werden.
  • Dokumentation: Eine lückenlose Dokumentation der Aktivitäten ist unerlässlich, um gesetzliche Anforderungen zu erfüllen und im Ernstfall schnell reagieren zu können.

 

Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Unternehmen keinen Gefahrstoffbeauftragten hat?

Verfügt ein Unternehmen nicht über einen Gefahrstoffbeauftragten, obwohl dies gesetzlich vorgeschrieben ist, drohen ernsthafte Konsequenzen. Zum einen kann es zu erheblichen Bußgeldern und Strafen kommen, wenn die zuständigen Behörden Verstöße feststellen. Zum anderen erhöht sich das Risiko von Arbeitsunfällen und Umweltschäden, was neben gesundheitlichen Gefahren auch rechtliche Folgen nach sich ziehen kann.

Unternehmen sollten diese Risiken keinesfalls unterschätzen und dafür sorgen, dass alle gesetzlichen Vorgaben zum Umgang mit Gefahrstoffen eingehalten werden.

 

Wann ist ein externer Gefahrstoffbeauftragter sinnvoll?

In manchen Fällen kann es sinnvoll sein, einen externen Gefahrstoffbeauftragten zu beauftragen. Dies gilt insbesondere für kleinere Unternehmen, die nicht über die internen Kapazitäten oder das notwendige Fachwissen verfügen. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter bringt umfangreiche Erfahrungen und Kenntnisse mit, die er flexibel auf die jeweiligen Bedürfnisse des Unternehmens anpassen kann.

Ein externer Dienstleister wie safeXcon bietet Unternehmen eine professionelle Unterstützung beim Gefahrstoffmanagement und hilft dabei, alle gesetzlichen Anforderungen zu erfüllen.

Ich bin seit über 15 Jahren als Gefahrstoffbeauftragter deutschlandweit aktiv und berate Sie bei Fragen gern jederzeit.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es um eine Frage zur Anfoderungen die Lagerung geht oder die Auswahl des richtigen Gefahrstoffschrankes.

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Marko Richter
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH

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