Wann ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht? 5 wichtige Aufgaben
Ein Gefahrstoffbeauftragter ist eine qualifizierte Person, die in einem Unternehmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zuständig ist. Grundsätzlich ist ein Gefahrstoffbeauftragter dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in einem Unternehmen eingehalten werden. Zu den Aufgaben gehören die Überprüfung und Aktualisierung von vorhandenen Sicherheitsdatenblättern, die Durchführung von Risikobewertungen, die Beratung bei der Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen, die Schulung der Mitarbeiter und die Sicherstellung und dass das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält.
Im Bereich der Lagerung von Gefahrstoffen, gehört zu seinen Aufgaben die Erstellung und Pflege eines Gefahrstoffkataster, Prüfung vorhandener Lagerklasse (LGK) auf eventuelle Zusammenlagerverbote. Zusätzlich müssen die vorhandene Wassergefährdungsklassen (WGK) geprüft werden. Das bedeutet die Mengen müssen anhand eines Systems (oder Excel) jederzeit ausgewerten werden um zu kontrollieren ob eventuelle Mengen der Wassergefährdungsklassen überschritten werden.
Der Gefahrstoffbeauftragte hat also die Pflicht, diese Dinge immer im Blick zu haben und die entsprechenden Verantwortlichen Personen auf eventuelle maximale Lagermengen hinzuweisen.
Wann ist ein Gefahrstoffbeauftragter gesetzlich Pflicht?
Unternehmen sind unter gewissen Auflagen dazu verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten zu engagieren. Dies kann eine externe oder interne Person sein. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) muss jedes betroffene Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten benennen. Dies kann jedoch auch der Geschäftsführer selbst sein, wenn er die fachlichen Kenntnisse zu diesem Themen selbst aufbringen kann. Eine rechtliche Grundlage für die bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten gibt es somit nicht.
Verfügt ein Unternehmen nicht über ausreichend qualifiziertes Personal, um die gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen intern zu erfüllen, kann hierfür ein externer Gefahrstoffbeauftragter bestellt werden.
Was steht in der Gefahrstoffverordnung?
Die aktuelle Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) regelt den Schutz von Arbeitnehmern und der Umwelt vor Gefahren durch Gefahrstoffe. Sie setzt EU-Richtlinien zum Chemikalienrecht um und konkretisiert das Arbeitsschutzgesetz.
Wichtige Punkte der Verordnung sind:
- Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung: Gefahrstoffe müssen korrekt eingestuft und gekennzeichnet werden, inklusive der Verwendung von Piktogrammen und Sicherheitshinweisen.
- Risikobewertung: Arbeitgeber sind verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, um Risiken im Umgang mit Gefahrstoffen zu minimieren.
- Schutzmaßnahmen: Es gibt eine Hierarchie von Schutzmaßnahmen (z. B. Substitution, technische, organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen).
- Besondere Regelungen: Für besonders gefährliche Stoffe, wie krebserregende oder erbgutverändernde Stoffe, gelten strengere Vorschriften.
Ziel des Gefahrstoffrecht ist es, Gesundheitsgefahren am Arbeitsplatz zu verringern und Umweltschäden zu vermeiden.
Welche Aufgaben hat ein Gefahrstoffbeauftragter?
Der Gefahrstoffbeauftragte hat die Aufgabe, der Überprüfung und Aktualisierung von vorhandenen Sicherheitsdatenblättern, die Durchführung von Risikobewertungen, die Beratung bei der Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen, die Schulung der Mitarbeiter und die Sicherstellung und dass das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält.
Welche Voraussetzungen muss ein Gefahrstoffbeauftragter erfüllen?
Voraussetzung für den Gefahrstoffbeauftragten kann eine passende Ausbildung sein, z. B. in einem technischen oder naturwissenschaftlichen Bereich, sowie das absolvieren spezieller Schulungen und Lehrgänge. Diese vermitteln das notwendige Basiswissen für Gefahrstoffen, wie deren Einstufung, Kennzeichnung, sichere Handhabung und Lagerung. Die Fachkunde des Beauftragten basiert auf fundierter Ausbildung, praktischen Erfahrungen und regelmäßigen Fortbildungen, um stets auf dem aktuellen Stand der rechtlichen und technischen Entwicklungen zu bleiben.
Wie geht ein Gefahrstoffbeauftragter vor?
Der Gefahrstoffe sollte zu erst immer eine Begehung durchführen um einen ersten Überblick, über den aktuellen IST-Zustand des Unternehmen zu erhalten. Hierzu zählt auch die Prüfung von Sicherheitsdatenblättern und des Gefahrstoffkatasters. Anhand der Informationen aus den Sicherheitsdatenblättern und/oder dem Kataster kann der Gefahrstoffbeauftragte sowie die Fachkraft für Arbeitssicherheit eventuelle Schutzmaßnahmen ableiten und sollte diese bei nicht vorhanden sein einführen. Die Erfassung von neuen Gefahrstoffen und pflege des Gefahrstoffkataster anhand neuer Sicherheitsdatenblätter müssen durchgeführt werden.
Im Laufe seiner Tätigkeit ist auch eine jährliche Substitutionprüfung aller Gefahrstoffe durchzuführen um so die Mitarbeiter weiter vor Gefahren zu schützen.
Worauf sollte ein guter Gefahrstoffbeauftragter achten?
Je nach größe des Unternehmens oder der vorhandenen Sicherheitsvorkehrung, sind regelmäßige Begehung durchführen. Denn ein guter Gefahrstoffbeauftragter hat immer den Überlick über vorhanden Gefahrstoffe, wo diese Lagern und welche Bereiche mit welchen Gefahrstoffen umgehen. Durch die Überwachung und Kontrolle der Gefahrstoffe im Unternehmen trägt der Gefahrstoffbeauftragte maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.
Welche Konsequenzen drohen, wenn ein Unternehmen keinen Gefahrstoffbeauftragten hat?
Unternehmen müssen unter anderem mit hohen Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich eines Gefahrstoffbeauftragten nicht erfüllen.
Wann ist ein externer Gefahrstoffbeauftragter sinnvoll?
Ein Gefahrstoffbeauftragter ist sinnvoll, wenn im Unternehmen nicht genügend Fachwissen vorhanden ist, um die Anforderungen im Umgang mit Gefahrstoffen und deren Lagerung zu erfüllen.
Ich bin seit über 15 Jahren als Gefahrstoffbeauftragter deutschlandweit aktiv und berate Sie bei Fragen gern jederzeit.
Hierbei spielt es keine Rolle, ob es um eine Frage zur Anfoderungen die Lagerung geht oder die Auswahl des richtigen Gefahrstoffschrankes.
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Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH