
Externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa)
Ihre gesetzliche Pflicht, ohne Personalaufwand erfüllt
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit – auch SiFa oder FaSi genannt – gehört zu den wichtigsten Säulen des betrieblichen Arbeitsschutzes. Nach dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 ist jeder Arbeitgeber in Deutschland verpflichtet, eine Sicherheitsfachkraft zu bestellen, und das unabhängig von der Unternehmensgröße. Auch Betriebe unter 10 Mitarbeitern benötigen eine sicherheitstechnische Betreuung.
Als erfahrener Dienstleister für Arbeitssicherheit übernimmt safeXcon diese Pflicht für Ihr Unternehmen: Unsere qualifizierten Fachkräfte betreuen Sie als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit rechtssicher, branchenspezifisch und ohne den Aufwand einer internen Bestellung. So erfüllen Sie Ihre gesetzlichen Vorgaben und schützen gleichzeitig Ihre Mitarbeiter vor Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
Aufgaben der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Eine externe SiFa übernimmt exakt die gleichen Aufgaben wie eine intern angestellte Fachkraft für Arbeitssicherheit. Die Aufgaben sind in § 6 ASiG gesetzlich definiert und umfassen die Beratung und Unterstützung des Arbeitgebers in allen Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitsschutzes.
Wir beraten Sie zu allen Aspekten der Arbeitssicherheit. Von der Einhaltung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG) über die Anforderungen der DGUV Vorschrift 2 bis hin zu branchenspezifischen Vorschriften Ihrer Berufsgenossenschaft (z. B. BG BAU, BGHM, BGW, VBG oder BG ETEM). Die Gefährdungsbeurteilung ist dabei das zentrale Instrument des Arbeitsschutzes. Unsere Sicherheitsfachkräfte identifizieren systematisch Gefährdungen an Ihren Arbeitsplätzen, bewerten Risiken und entwickeln individuelle Schutzmaßnahmen, für jeden Arbeitsbereich und jede Tätigkeit.
Auf Basis der Gefährdungsbeurteilung entwickeln wir wirksame Strategien zur Risikobewertung und Unfallprävention, um Arbeitsunfälle zu vermeiden und die Gesundheit Ihrer Beschäftigten langfristig zu schützen. Dabei berücksichtigen wir sowohl technische als auch organisatorische und persönliche Schutzmaßnahmen. Begehungen und Arbeitsplatzanalysen vor Ort gehören zu den Kernaufgaben jeder SiFa. Wir prüfen Arbeitsmittel, Arbeitsabläufe und Arbeitsumgebungen auf Konformität mit den geltenden Vorschriften.
Wir unterstützen Sie bei der Planung und Durchführung von Unterweisungen und sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem aktuellen Stand der arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften sind.
Bestehende Arbeitsschutzmaßnahmen und Sicherheitskonzepte werden regelmäßig auf ihre Wirksamkeit überprüft und bei Bedarf angepasst.
Im Fall eines Arbeitsunfalls analysieren wir Ursachen, dokumentieren den Vorgang und erarbeiten Maßnahmen, damit sich vergleichbare Vorfälle nicht wiederholen.
Von Flucht- und Rettungsplänen bis hin zu Brandschutzkonzepten entwickeln wir Notfallstrategien, die exakt auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind.
Mitwirkung im Arbeitsschutzausschuss (ASA)
In Betrieben ab 20 Beschäftigten ist ein ASA-Sitzung mindestens vierteljährlich vorgeschrieben. Als Ihre externe Fachkraft nehmen wir daran teil und bringen unsere Expertise ein.
Erstellung von Gefährdungsbeurteilungen
Wir erstellen, dokumentieren und aktualisieren Ihre Gefährdungsbeurteilungen gemäß den Anforderungen des Arbeitsschutzgesetzes und der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
Wir sorgen schließlich dafür, dass Ihre Mitarbeiterunterweisungen stets auf dem neuesten Stand der arbeitssicherheitsrechtlichen Vorschriften sind – und dass Ihre Mitarbeiter die relevanten Schutzmaßnahmen kennen und anwenden.
Ist eine Fachkraft für Arbeitssicherheit gesetzliche Pflicht?
Ja. Die Bestellung einer Fachkraft für Arbeitssicherheit ist in Deutschland für jeden Arbeitgeber gesetzlich vorgeschrieben, und zwar unabhängig von der Betriebsgröße. Die gesetzliche Grundlage bilden das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und die DGUV Vorschrift 2.
Konkret bedeutet das: Sobald Sie auch nur einen Mitarbeiter beschäftigen, sind Sie verpflichtet, eine sicherheitstechnische Betreuung sicherzustellen. Auch Betriebe unter 10 Mitarbeitern benötigen eine SiFa – hier greift in der Regel das sogenannte Unternehmermodell oder die Grundbetreuung nach DGUV Vorschrift 2.
Der Umfang der Betreuung, also die sogenannten Einsatzzeiten, richtet sich nach der Betriebsart, der Mitarbeiterzahl und der Berufsgenossenschaft. Die DGUV Vorschrift 2 unterscheidet dabei zwischen Grundbetreuung und betriebsspezifischer Betreuung. Die Einsatzzeiten werden in Stunden pro Mitarbeiter und Jahr berechnet.
Wichtig: Kommen Sie Ihrer Pflicht zur Bestellung einer SiFa nicht nach, drohen Bußgelder der zuständigen Aufsichtsbehörde und ggf. Regressforderungen der Berufsgenossenschaft im Schadensfall.
5 Gründe, warum Sie sich für safeXcon entscheiden sollten
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz beraten und unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit können wir alle Betriebsprozesse objektiv bewerten und so individuelle Lösungen für die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens erstellen.
Wenn Sie sich für safeXcon entscheiden, entscheiden Sie sich für folgende Vorteile:
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz beraten und unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit können wir alle Betriebsprozesse objektiv bewerten und so individuelle Lösungen für die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens erstellen.
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Unsere Leistungen im Überblick
Sind Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen sicher? Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema, an dem Sie nicht vorbeikommen. Mit unseren umfassenden Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen sowohl die gesetzlichen Vorschriften einhält als auch ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter bietet. Wir arbeiten mit Ihnen und Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin Hand in Hand. Durch diese enge Zusammenarbeit erhalten Sie eine umfassende Unterstützung in sämtlichen Belangen bezüglich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes – denn Prävention ist der beste Schutz!
Unsere Leistungen umfassen:
Unsere Leistungen im Überblick
Sind Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen sicher? Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema, an dem Sie nicht vorbeikommen. Mit unseren umfassenden Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen sowohl die gesetzlichen Vorschriften einhält als auch ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter bietet. Wir arbeiten mit Ihnen und Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin Hand in Hand. Durch diese enge Zusammenarbeit erhalten Sie eine umfassende Unterstützung in sämtlichen Belangen bezüglich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes – denn Prävention ist der beste Schutz!
Unsere Leistungen umfassen:
Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen.
Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.
Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen.
Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet Unternehmen hohe Flexibilität und Kosteneffizienz. Besonders kleinere Betriebe profitieren davon, da sie oft nicht die internen Ressourcen für eine eigene Fachkraft besitzen.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt zudem objektiv und bringt neue Perspektiven ein, was die Betriebssicherheit nachhaltig verbessert. Weitere Vorteile und Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nein, die Bestellung einer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können auch einen internen Mitarbeiter dafür beauftragen. In vielen Fällen ist dies für Unternehmen jedoch aus wirtschaftlichen und betriebsinternen Gründen nicht möglich oder rentabel. Dann stellt eine externe Sicherheitskraft die ideale Wahl dar.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen.
Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.
Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen.
Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet Unternehmen hohe Flexibilität und Kosteneffizienz. Besonders kleinere Betriebe profitieren davon, da sie oft nicht die internen Ressourcen für eine eigene Fachkraft besitzen.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt zudem objektiv und bringt neue Perspektiven ein, was die Betriebssicherheit nachhaltig verbessert. Weitere Vorteile und Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nein, die Bestellung einer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können auch einen internen Mitarbeiter dafür beauftragen. In vielen Fällen ist dies für Unternehmen jedoch aus wirtschaftlichen und betriebsinternen Gründen nicht möglich oder rentabel. Dann stellt eine externe Sicherheitskraft die ideale Wahl dar.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
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