Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten.

Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.