
Lagerung von Gefahrstoffen in IBC:
Sicherheitsaspekte und Best Practices
Was sind IBC?
Rechtlicher Rahmen und technische Vorschriften
– Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
– Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), v. a. TRGS 510
– Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
– BetrSichV, AwSV, und ggf. Chemikalienverbotsverordnung
Sicherheitsaspekte bei der Lagerung in IBC
- Auswahl des passenden IBC:
Der IBC muss für den jeweiligen Stoff zugelassen und beständig sein. Achten Sie auf UN-Zulassung, Werkstoffverträglichkeit und Temperaturbeständigkeit. - Aufstellort:
Gefahrstoff-IBC sind auf ebenen, standsicheren und belüfteten Flächen zu lagern. In Innenräumen ist auf ausreichende Luftwechselrate zu achten, im Freien auf Witterungsschutz. - Auffangvorrichtungen:
Bei flüssigen Gefahrstoffen sind Auffangwannen gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen mindestens das Volumen des größten IBC aufnehmen können. - Brandschutz:
IBC-Container aus Kunststoff schmelzen bei Hitze schnell – es droht unkontrollierter Produktaustritt. Deshalb sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie Trennwände, Sprinkleranlagen oder feuerbeständige Einhausungen erforderlich. - Kennzeichnung:
Jeder IBC muss klar und dauerhaft mit Gefahrstoffsymbolen, GHS-Kennzeichnung, UN-Nummer und Sicherheitsdatenblatt versehen sein. Fehlende oder verblasste Etiketten sind zu ersetzen. - Flucht- und Rettungswege:
IBC dürfen keine Fluchtwege versperren oder Arbeitsbereiche blockieren. Eine strukturierte Lagerordnung und gute Beschilderung sind Pflicht. - Temperaturkontrolle:
Einige Gefahrstoffe reagieren empfindlich auf Wärme oder Kälte. Bei empfindlichen Stoffen ist ggf. eine temperierte Lagerung nötig. - Lagergruppen beachten:
In der TRGS 510 sind Lagergruppen definiert, die bestimmte Stoffe voneinander trennen – z. B. Säuren und Basen. Diese Regeln gelten auch bei IBC-Lagerung. - Schutz vor mechanischen Einflüssen:
Schützen Sie IBC vor Umkippen, Anfahren durch Flurförderzeuge oder Herabfallen von oben. Besonders wichtig bei Hochregallagern. - Wartung und Prüfung:
IBC müssen regelmäßig auf Dichtigkeit und Beschädigungen überprüft werden. Wiederverwendbare IBC sind nach ADR alle 2,5 Jahre einer Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen.
Best Practices für den betrieblichen Alltag
- Nutzung farblicher Markierungen für Gefahrstoffarten
- QR-Codes auf IBC für direkten Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter
- Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoff-IBC
- Dokumentierte Lagerkontrollen und Prüfprotokolle
- Digitale Lagerverwaltung zur Kontrolle von Lagerzeiten und Stoffmengen
- Separate Brandschutzabschnitte für kritische Stoffgruppen oder Stoffe die den Zusammenlagerverboten unterliegen
Fazit: IBC sicher nutzen – mit System
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Marko Richter
Gefahrstoffbeauftragter
safeXcon GmbH
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