Lagerung von Gefahrstoffen in IBC

Lagerung von Gefahrstoffen in IBC:

Sicherheitsaspekte und Best Practices

IBC oder auch Intermediate Bulk Container haben sich in der industriellen Praxis als Standardbehälter für flüssige und pastöse Gefahrstoffe etabliert. Sie bieten eine hohe Lagerkapazität bei gleichzeitig platzsparendem Design – ideal für Lager, Produktion und Transport. Doch die Lagerung von Gefahrstoffen in IBC-Containern bringt spezifische Anforderungen und Risiken mit sich. Dieser Beitrag beleuchtet die relevanten Sicherheitsaspekte und zeigt bewährte Best Practices für Unternehmen auf, die Gefahrstoffe einsetzen.

Was sind IBC?

IBC (Intermediate Bulk Container) sind stapelbare, kubische Großgebinde mit einem Fassungsvermögen von meist 600 bis 1.000 Litern. Sie bestehen in der Regel aus einem Kunststoffbehälter (HDPE), der von einem Gitterrahmen umschlossen ist und auf einer Palette ruht. Sie lassen sich gut transportieren, befüllen, entleeren und lagern – auch in größeren Mengen.

IBC

Doch: Sobald Gefahrstoffe in diesen Behältern lagern, greifen umfangreiche Sicherheits- und Umweltvorschriften.

Rechtlicher Rahmen und technische Vorschriften

Die Lagerung von Gefahrstoffen in IBC unterliegt verschiedenen Gesetzen und Regelwerken:

– Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
– Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS), v. a. TRGS 510
– Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
– BetrSichV, AwSV, und ggf. Chemikalienverbotsverordnung
– Bundesimmissionsschutzgesetz – BImSchG

 

Die TRGS 510 regelt konkret die Lagerung in ortsbeweglichen Behältern, also auch IBC. Entscheidend sind hier u. a. die Stoffeigenschaften, Lagermengen, Lagertemperatur, Brand- und Explosionsgefahren sowie die Lagerorganisation.

Sicherheitsaspekte bei der Lagerung in IBC

  1. Auswahl des passenden IBC:
    Der IBC muss für den jeweiligen Stoff zugelassen und beständig sein. Achten Sie auf UN-Zulassung, Werkstoffverträglichkeit und Temperaturbeständigkeit.
  2. Aufstellort:
    Gefahrstoff-IBC sind auf ebenen, standsicheren und belüfteten Flächen zu lagern. In Innenräumen ist auf ausreichende Luftwechselrate zu achten, im Freien auf Witterungsschutz.
  3. Auffangvorrichtungen:
    Bei flüssigen Gefahrstoffen sind Auffangwannen gesetzlich vorgeschrieben. Diese müssen mindestens das Volumen des größten IBC aufnehmen können.
  4. Brandschutz:
    IBC-Container aus Kunststoff schmelzen bei Hitze schnell – es droht unkontrollierter Produktaustritt. Deshalb sind zusätzliche Brandschutzmaßnahmen wie Trennwände, Sprinkleranlagen oder feuerbeständige Einhausungen erforderlich.
  5. Kennzeichnung:
    Jeder IBC muss klar und dauerhaft mit Gefahrstoffsymbolen, GHS-Kennzeichnung, UN-Nummer und Sicherheitsdatenblatt versehen sein. Fehlende oder verblasste Etiketten sind zu ersetzen.
  6. Flucht- und Rettungswege:
    IBC dürfen keine Fluchtwege versperren oder Arbeitsbereiche blockieren. Eine strukturierte Lagerordnung und gute Beschilderung sind Pflicht.
  7. Temperaturkontrolle:
    Einige Gefahrstoffe reagieren empfindlich auf Wärme oder Kälte. Bei empfindlichen Stoffen ist ggf. eine temperierte Lagerung nötig.
  8. Lagergruppen beachten:
    In der TRGS 510 sind Lagergruppen definiert, die bestimmte Stoffe voneinander trennen – z. B. Säuren und Basen. Diese Regeln gelten auch bei IBC-Lagerung.
  9. Schutz vor mechanischen Einflüssen:
    Schützen Sie IBC vor Umkippen, Anfahren durch Flurförderzeuge oder Herabfallen von oben. Besonders wichtig bei Hochregallagern.
  10. Wartung und Prüfung:
    IBC müssen regelmäßig auf Dichtigkeit und Beschädigungen überprüft werden. Wiederverwendbare IBC sind nach ADR alle 2,5 Jahre einer Dichtigkeitsprüfung zu unterziehen.

Best Practices für den betrieblichen Alltag

  • Nutzung farblicher Markierungen für Gefahrstoffarten 
  • QR-Codes auf IBC für direkten Zugriff auf Sicherheitsdatenblätter 
  • Schulung der Mitarbeitenden im Umgang mit Gefahrstoff-IBC 
  • Dokumentierte Lagerkontrollen und Prüfprotokolle 
  • Digitale Lagerverwaltung zur Kontrolle von Lagerzeiten und Stoffmengen 
  • Separate Brandschutzabschnitte für kritische Stoffgruppen oder Stoffe die den Zusammenlagerverboten unterliegen

Fazit: IBC sicher nutzen – mit System

Die Lagerung von Gefahrstoffen in IBC ist praktisch, effizient – aber auch mit Pflichten verbunden. Wer Risiken früh erkennt und seine Lagerstruktur konsequent an die geltenden Vorschriften anpasst, schützt nicht nur Menschen und Umwelt, sondern vermeidet auch kostspielige Bußgelder oder Betriebsunterbrechungen.

 

Durch klare Prozesse, regelmäßige Schulungen und geeignete technische Einrichtungen lässt sich der sichere Umgang mit IBC-Containern langfristig etablieren.

 

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Marko Richter
Marko Richter
Gefahrstoffbeauftragter
safeXcon GmbH

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