Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen.

Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.