Ob ein Gefahrstoffbeauftragter gesetzlich vorgeschrieben ist, hängt von den Tätigkeiten eines Unternehmens mit Gefahrstoffen ab. Die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) verlangt, dass Betriebe mit besonderen Gefährdungen eine fachkundige Person benennen, die die Umsetzung der Schutzmaßnahmen überwacht. Diese Aufgabe kann intern oder extern übernommen werden. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter bietet sich besonders an, wenn im Unternehmen keine ausreichend qualifizierte Person vorhanden ist. So werden rechtliche Pflichten eingehalten und Risiken wirksam reduziert.


