Unternehmen, die keinen Gefahrstoffbeauftragten benennen, obwohl dies aufgrund ihrer Tätigkeiten mit Gefahrstoffen erforderlich wäre, müssen mit erheblichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Bußgelder, Anordnungen der Aufsichtsbehörden und im Ernstfall auch strafrechtliche Folgen bei grober Fahrlässigkeit. Verstöße gegen die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) können zudem dazu führen, dass Verantwortliche persönlich haftbar gemacht werden. Auch Versicherungsleistungen können im Schadensfall eingeschränkt werden. Ein externer Gefahrstoffbeauftragter hilft Unternehmen dabei, Pflichten rechtssicher zu erfüllen und Risiken zu vermeiden.


