Gefahrgutklassen werden anhand der spezifischen Eigenschaften, chemischen Reaktionen und Gefahren eines Stoffes bestimmt. Grundlage dafür sind die Vorgaben des ADR sowie die UN-Testverfahren, die festlegen, ob ein Stoff beispielsweise entzündbar, explosiv, ätzend oder toxisch ist. Auf Basis dieser Prüfungen wird jedes Gefahrgut eindeutig einer der neun Hauptklassen zugeordnet.
Bei der korrekten Einstufung kann ein externer Gefahrgutbeauftragter unterstützen. Wer sich weiter mit der Kennzeichnung beschäftigen möchte, findet Informationen zu Gefahrgutkennzeichen oder kann direkt eine ADR 1.3 Unterweisung absolvieren.


