externer  Gefahrstoffbeauftragter

Ob in der chemischen Industrie, im Handwerk, in Lagern oder im Transport – Gefahrstoffe gehören in zahlreichen Branchen zum Alltag. Um Risiken für Mensch und Umwelt zu minimieren, ist der sichere Umgang mit Gefahrstoffenvon größter Bedeutung. Hier ist die Expertise eines externen Gefahrstoffbeauftragten erforderlich.

Als qualifizierter Gefahrstoffbeauftragter bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung über die neusten nationalen und internationalen Richtlinien und Methoden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind und sicher mit gefährlichen Gütern umgehen können.

Sie wünschen sich eine persönliche Beratung oder möchten einen Termin vereinbaren? Dann nehmen Sie gern Kontakt zu uns auf.

Gefahrstoffbeauftragter

Professioneller Gefahrstoffbeauftragter: Ihre Vorteile bei uns!

Der gesamte Service zur Gefahrstoffbetreuung aus einer Hand

Sie brauchen nur einen Ansprechpartner in allen Belangen.

  1. Kompetente Experten mit über 15 Jahren Praxis. Wir kommunizieren klar und verständlich, damit Sie alle Informationen leicht nachvollziehen können.
  2. Durch optimierte und digitalisierte Abläufe und Unterlagen erhalten sie professionelle Protokolle.
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  4. Für jedes Budget gibt es das passende Paket. Keine versteckten Kosten inkl. aller Anfahrtskosten und Spesen.

Was macht ein externer Gefahrstoffbeauftragter?

Ein Gefahrstoffbeauftragter überwacht und berät das Unternehmen in allen Belangen zum sicheren im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

Zu den Aufgaben eines Gefahrstoffbeauftragten gehören unter anderem:

  • Identifizierung von Gefahrstoffen
  • Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Lagerung von Gefahrstoffen
  • Einhaltung gesetzlicher Vorgaben
  • Schulung von Mitarbeitern
  • Sicherstellung der korrekt gekennzeichneten Gefahrstoffen
  • Erstellung von Gefahrstoffkatastern
  • Prüfung der sachgemäßen Lagerung von Gefahrstoffen

Gefahrstoffbeauftragter – ein notwendiger Aspekt für Ihre Sicherheitsmaßnahmen

Unternehmen tragen die Verantwortung für den sicheren und gesetzeskonformen Umgang ihrer Produkte. Ein Gefahrstoffbeauftragter sorgt dafür, dass die  erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen umgesetzt und eingehalten werden. Dabei haben Sie zwei Optionen, um dies zu realisieren:

  1. einen Mitarbeiter weiterbilden oder
  2. einen Externen beauftragen.

Für viele Betriebe rentiert sich ein interner Gefahrstoffbeauftragter nicht, da die Ausbildung und stetige Weiterbildung sehr kosten- und zeitintensiv sind. Zudem besteht das Risiko der Betriebsblindheit, sodass der interne Gefahrstoffbeauftragte mögliche Gefahren nicht identifizieren oder objektiv bewerten könnte.

Beratung von einem externen Gefahrstoffbeauftragten: Vorteile für Ihr Unternehmen

In vielen Fällen ist es weder praktisch noch wirtschaftlich sinnvoll, einen eigenen Mitarbeiter für diese verantwortungsvolle Aufgabe weiterzubilden – insbesondere für kleinere Unternehmen kann dies eine Herausforderung darstellen. Die optimale Lösung stellt die Bestellung eines externen Gefahrstoffbeauftragten dar.

Wir von safeXcon stehen Ihnen kompetent zur Seite: Von der Beratung zu Gefahrstoffbetriebsunterweisungen bis hin zur Bestellung von einem externen Gefahrstoffbeauftragten. Profitieren Sie von unserer Erfahrung und Expertise.

✓ Flexibilität: Ein externer Gefahrstoffbeauftragter bietet eine hohe Flexibilität, sodass Unternehmen diese Expertise je nach Bedarf und Anforderung hinzuzuziehen können. Dies ist insbesondere für Unternehmen sinnvoll, die nicht ständig mit Gefahrstoffen in Kontakt stehen.

✓ Aktualität: Mit unseren Gefahrstoffbeauftragten wird sichergestellt, dass Mitarbeiter steht auf aktuellem Stand sind.

✓ Zeit- und Kostenersparnis: Ein externer Gefahrstoffbeauftragter verfügt über ein umfangreiches und aktuelles Fachwissen, weshalb keine kontinuierliche Schulung der Mitarbeiter erforderlich ist.

✓ Unabhängigkeit: Als Externer kann der Gefahrstoffbeauftragte sämtliche Betriebsabläufe objektiv bewerten und Optimierungspotenziale aufzeigen.

In diesen Fällen ist ein Gefahrstoffbeauftragter Pflicht und gesetzlich vorgeschrieben

Grundsätzlich besteht keine Pflicht, einen externen Gefahrstoffbeauftragten zu bestellen. Als Arbeitgeber tragen Sie die Verantwortung für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen in Ihrem Betrieb. Daher können Sie sowohl auf einen internen als auch auf einen externen Gefahrstoffbeauftragten zurückgreifen.

Für jedes Unternehmen, das mit Gefahrstoffen hantiert, ist jedoch die Überprüfung der Mitarbeiter hinsichtlich des sicheren Umgangs mit diesen Stoffen verpflichtend. Die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten ergibt sich aus der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV). Ein externer Gefahrstoffbeauftragter gemäß DGUV ist dann sinnvoll, wenn Unternehmen nicht über die notwendigen internen Kapazitäten zur Einhaltung der Gefahrstoffverordnung verfügen.

Die regelmäßige Prüfung der Sicherheitsmaßnahmen ist entscheidend für die Gesundheit und Sicherheit. Der Umgang mit gefährlichen Stoffen hat erhebliche Risiken für die Mitarbeiter und Umwelt, weshalb dieser in bestimmten Abständen überprüft werden sollte. Verstöße können nicht nur finanzielle und rechtliche Konsequenzen haben, sondern auch das Image eines Unternehmens nachhaltig schädigen.

Kosten und Gefahrstoffunterweisungsmöglichkeiten für Ihr Unternehmen

Der verantwortungsbewusste Umgang mit Gefahrstoffen ist nicht nur eine rechtliche Verpflichtung, sondern auch ein wesentlicher Bestandteil des Arbeits- und Umweltschutzes. Um diesen Anforderungen gerecht zu werden, sollten Unternehmen sowohl in Unterweisungen und Sicherheitsmaßnahmen als auch in Gefahrstoffbeauftragte investieren.

Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, wie Unternehmen ihre Mitarbeiter unterweisen können. Die Wahl der richtigen Methode und ein verantwortungsbewusstes Budgeting sind entscheidend, um die erforderliche Sicherheit zu gewährleisten und gleichzeitig wirtschaftlich zu agieren.

Gefahrstoffunterweisungsmöglichkeiten:

  • Schulungen vor Ort
  • Online-Unterweisungen
  • Praktische Übungen
  • Regelmäßige Auffrischungen

Wünschen Sie sich Beratung durch einen externen Gefahrstoffbeauftragten?

Kontaktieren Sie uns, wir stehen Ihnen kompetent für eine persönliche Beratung zur Verfügung.

In nur drei Schritten zum unverbindlichen Angebot

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FAQ – Gefahrstoffbeautragter

  • Was ist ein Gefahrstoffbeauftragter?

    Ein Gefahrstoffbeauftragter ist eine qualifizierte Person, die in einem Unternehmen für den sicheren Umgang mit Gefahrstoffen zuständig ist.

  • Welche Aufgaben übernimmt ein Gefahrstoffbeauftragter?

    Grundsätzlich ist ein Gefahrstoffbeauftragter dafür verantwortlich, dass die erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen in einem Unternehmen eingehalten werden. Zu den Aufgaben gehören die Überprüfung und Aktualisierung von vorhandenen Sicherheitsdatenblättern, die Durchführung von Risikobewertungen, die Beratung bei der Lagerung und Handhabung von Gefahrstoffen, die Schulung der Mitarbeiter und die Sicherstellung, dass das Unternehmen alle gesetzlichen Vorschriften einhält.

  • Ist die Bestellung eines Gefahrstoffbeauftragten gesetzlich Pflicht?

    Unternehmen sind unter gewissen Auflagen dazu verpflichtet, einen Gefahrstoffbeauftragten zu engagieren. Dies kann eine externe oder interne Person sein. Gemäß der Gefahrstoffverordnung (kurz: GefStoffV) muss jedes betroffene Unternehmen einen Gefahrstoffbeauftragten benennen.

  • Wann benötigt ein Unternehmen einen externen Gefahrstoffbeauftragten?

    Ein Unternehmen benötigt einen externen Gefahrstoffbeauftragten, wenn es nicht über ausreichend qualifiziertes Personal verfügt, um die gesetzlichen Pflichten im Zusammenhang mit dem Umgang mit Gefahrstoffen intern zu erfüllen.

  • Welche rechtlichen Konsequenzen können entstehen, wenn ein Unternehmen keinen Gefahrstoffbeauftragten hat?

    Unternehmen müssen unter anderem mit hohen Bußgeldern und weiteren rechtlichen Konsequenzen rechnen, wenn sie die gesetzlichen Anforderungen hinsichtlich eines Gefahrstoffbeauftragten nicht erfüllen.

  • Wie trägt ein Gefahrstoffbeauftragter zur Arbeitssicherheit bei?

    Durch die Überwachung und Kontrolle der Gefahrstoffe im Unternehmen trägt der Gefahrstoffbeauftragte maßgeblich dazu bei, Arbeitsunfälle zu verhindern und die Gesundheit der Mitarbeiter zu schützen.

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