Professioneller externer Gefahrgutbeauftragter: Ihr Vorteile bei uns!
Als qualifizierter externer Gefahrgutbeauftragter in der Hauptstadt Berlin bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zu den aktuellsten nationalen und internationalen Richtlinien und Methoden. So sind Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und können sicher mit gefährlichen Gütern umgehen.
Professioneller externer Gefahrgutbeauftragter: Ihr Vorteile bei uns!
Als qualifizierter externer Gefahrgutbeauftragter in der Hauptstadt Berlin bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung zu den aktuellsten nationalen und internationalen Richtlinien und Methoden. So sind Ihre Mitarbeiter immer auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung und können sicher mit gefährlichen Gütern umgehen.
Safety Expert ConsultingSafety Expert Consulting
Unsere Leistungen im Überblick
Bei safeXcon unterstützen wir Sie mit jahrelanger Expertise in allen Aspekten der Gefahrgutsicherheit. Unsere Gefahrgutbeauftragten arbeiten eng mit Ihnen zusammen, um eine sichere Zukunft zu gestalten.

Bei Ihnen vor Ort in Berlin
Wir sind nicht nur in Berlin tätig, sondern bieten unsere Dienstleistungen auch deutschlandweit an, zum Beispiel in München, Leipzig, Düsseldorf, Stuttgart und Hamburg.
Mit unseren modernen, digitalen Lösungen betreuen wir Sie aus unseren Standorten Monheim am Rhein und Dresden und gewährleisten so eine nationale Präsenz.
Egal, wo Sie in Deutschland ansässig sind, Sie zahlen immer die gleichen Preise für die beste Beratung.
Damit garantieren wir eine zügige und reibungslose Abwicklung zu jeder Zeit. Ihr direkter Ansprechpartner ist jederzeit für Sie erreichbar.
Drei Gründe, warum Kunden langfristig bei uns bleiben
Und deshalb sind unsere Kunden sehr zufrieden:
- “Wir sind sehr zufrieden mit der Zusammenarbeit mit Hr. Richter. Er ist sehr kompetent und bei Fragen ist er jederzeit erreichbar.”
- “Der Kontakt ist geprägt von Respekt und Fachkompetenz. Beratung erfolgt zeitnah und sehr zufriedenstellend.”
Ihr Ansprechpartner
Ich bin Marko Richter, Geschäftsführer der safeXcon GmbH. Seit 15 Jahren bin ich bereits Gefahrgutbeauftragter für die Verkehrsträger ADR, IMDG-Code, ADN und RID. Zusätzlich bin ich in derselben Zeit als Gefahrstoffbeauftragter tätig.
In dieser Zeit habe ich alle Branche betreut, die mit diesen Themen in Berührung kommen. Hierzu zählen z.b. die Automobil, Chemie, Erneuerbare Energien, Transport und Logistik Branche. Die Firmen dieser Branchen habe ich Deutschlandweit und International betreut.
Mit der safeXcon GmbH erhalten Sie einen Experten mit Weitsicht und jahrelanger Praxis Erfahrung. So vermitteln wir unser Wissen, aus der Praxis für die Praxis in Verbindung mit zeitgemäßer Digitalisierung, damit Sie Zeit und Kosten sparen.

Safety Expert Consulting
Unser Blog
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit in unseren aktuellen Blogbeiträgen der safeXcon.
Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten benennen, obwohl dies aufgrund ihrer Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen erforderlich ist, müssen mit deutlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Bußgelder, behördliche Auflagen und im Falle eines Unfalls auch strafrechtliche Folgen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit. Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften (ADR, GGVSEB) sowie die Pflicht zur Bestellung eines fachkundigen Beauftragten können zudem zu Einschränkungen bei Versicherungsleistungen führen. Verantwortliche Personen im Unternehmen können persönlich haftbar gemacht werden. Ein externer Gefahrgutbeauftragter stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Risiken zuverlässig minimiert werden.
Ob ein Unternehmen einen externen Gefahrgutbeauftragten benötigt, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eindeutig geregelt sind. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter auf der Straße, der Schiene, auf Binnengewässern oder auf See befördert, verlädt, verpackt, befüllt oder entlädt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Eine Pflicht besteht sogar dann, wenn das Unternehmen nur an Teilprozessen beteiligt ist – beispielsweise beim Verpacken, Abfüllen oder der Übergabe an einen Spediteur.
Zusätzlich beeinflussen die Menge des Gefahrguts, die Beförderungskategorie sowie die Art der Tätigkeit (z. B. Versand, Umschlag oder Befüllung von Tanks) den genauen Bedarf. Besonders bei regelmäßigen oder umfangreichen Gefahrgutaktivitäten ist die Bestellung eines fachkundigen, externen Gefahrgutbeauftragten sinnvoll, um alle gesetzlichen Vorgaben nach ADR, RID, ADN und GbV sicher einzuhalten.
Im Zweifel gilt: Lieber rechtssicher handeln. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Pflichten.
Ja, für Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie den internationalen Vorschriften wie ADR, RID und ADN. Ein Gefahrgutbeauftragter muss bestellt werden, sobald ein Unternehmen gefährliche Güter befördert, verlädt, verpackt, befüllt, empfängt oder an der Beförderung beteiligt ist – selbst wenn dies nur gelegentlich erfolgt.
Unternehmen können entweder einen internen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten benennen. Eine Befreiung von der Pflicht ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei sehr geringen Jahresmengen oder speziellen Ausnahmetatbeständen.
Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ist häufig die Unterstützung eines externen Gefahrgutbeauftragten die beste und sicherste Lösung.
Ein Gefahrgutbeauftragter übernimmt eine zentrale Rolle im Unternehmen, um einen rechtssicheren und sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern zu gewährleisten. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften nach ADR, RID, ADN und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Dazu prüft und aktualisiert er Sicherheitsdatenblätter, führt Risiko- und Gefährdungsbewertungen durch und berät Unternehmen bei der Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung und Handhabung von Gefahrgut.
Weitere Aufgaben sind die Organisation und Durchführung von Mitarbeiterschulungen, die Begleitung von internen Audits sowie die Unterstützung bei Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit ist zudem die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichtes über alle Gefahrgutprozesse im Unternehmen.
Unternehmen profitieren besonders, wenn ein externer Gefahrgutbeauftragter eingesetzt wird, da dieser umfassende Fachkunde und Erfahrung mitbringt.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Fachperson, die Unternehmen beim sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gefahrgut unterstützt. Er überwacht, dass alle Vorschriften nach ADR, RID, ADN und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eingehalten werden und berät die Verantwortlichen im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Prüfung von Abläufen rund um Verpackung, Kennzeichnung, Verladung und Transport, die Auswertung von Vorfällen sowie die Schulung der Mitarbeitenden.
Viele Betriebe setzen einen externen Gefahrgutbeauftragten ein, um von aktueller Fachkunde und Erfahrung zu profitieren. Eine grundlegende Einordnung der Stoffe bietet unsere Übersicht der Gefahrgutklassen.






