Typische Beispiele für die neun Gefahrgutklassen sind klar definiert. Zu Klasse 1 gehören etwa Dynamit oder Feuerwerkskörper. Klasse 2 umfasst Gase wie Propan oder Stickstoff. Entzündbare Flüssigkeiten wie Benzin zählen zu Klasse 3, während Metalle wie Magnesium der Klasse 4 zugeordnet werden. Oxidierende Stoffe wie Wasserstoffperoxid gehören zu Klasse 5. Giftige oder infektiöse Stoffe befinden sich in Klasse 6, radioaktive Stoffe in Klasse 7. Ätzende Chemikalien wie Schwefelsäure gehören zu Klasse 8. Klasse 9 umfasst unter anderem Lithium-Batterien.


