Ob ein Unternehmen einen externen Gefahrgutbeauftragten benötigt, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eindeutig geregelt sind. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter auf der Straße, der Schiene, auf Binnengewässern oder auf See befördert, verlädt, verpackt, befüllt oder entlädt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Eine Pflicht besteht sogar dann, wenn das Unternehmen nur an Teilprozessen beteiligt ist – beispielsweise beim Verpacken, Abfüllen oder der Übergabe an einen Spediteur.

Zusätzlich beeinflussen die Menge des Gefahrguts, die Beförderungskategorie sowie die Art der Tätigkeit (z. B. Versand, Umschlag oder Befüllung von Tanks) den genauen Bedarf. Besonders bei regelmäßigen oder umfangreichen Gefahrgutaktivitäten ist die Bestellung eines fachkundigen, externen Gefahrgutbeauftragten sinnvoll, um alle gesetzlichen Vorgaben nach ADR, RID, ADN und GbV sicher einzuhalten.

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