Professioneller externer Gefahrgutbeauftragter: Ihr Vorteile bei uns!
Als qualifizierter externer Gefahrgutbeauftragter bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung bei allen Verkehrsträgern über die neusten nationalen und internationalen Richtlinien und Methoden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind und sicher mit gefährlichen Gütern umgehen können.
Professioneller externer Gefahrgutbeauftragter: Ihr Vorteile bei uns!
Als qualifizierter externer Gefahrgutbeauftragter bieten wir Ihnen eine umfassende Beratung bei allen Verkehrsträgern über die neusten nationalen und internationalen Richtlinien und Methoden. Wir sorgen dafür, dass Ihre Mitarbeiter stets auf dem neuesten Stand der Gesetzgebung sind und sicher mit gefährlichen Gütern umgehen können.
Safety Expert ConsultingSafety Expert Consulting
Unsere Leistungen im Überblick
Bei safeXcon stehen wir Ihnen mit langjähriger Expertise zur Seite, um Ihr Unternehmen in allen Belangen des Gefahrguttransportes zu unterstützen. Unsere Gefahrgutbeauftragten sorgen mit Ihnen gemeinsam für eine sichere Zukunft.
Welche Verkehrsträger deckt safeXcon ab?

Bei Ihnen vor Ort, wir sind da wo Sie sind!
Als externer Gefahrgutbeauftragter sind wir nicht nur in Deutschland präsent, sondern bieten unsere Services ebenso in Österreich und der Schweiz an.
Unsere fortschrittlichen, digitalen Dienstleistungen ermöglichen es uns, Sie von unseren Standorten in Monheim am Rhein und Dresden aus in der DACH-Region zu betreuen.
Unabhängig von Ihrem Standort in Deutschland zahlen Sie immer die gleichen Preise für die beste Beratung. Dies zählt für Berlin, Dortmund, Hamburg, München ebenso für Stuttgart.
Damit sichern wir eine zügige und unkomplizierte Abwicklung zu jeder Zeit. Ihr direkter Ansprechpartner ist stets für Sie erreichbar.
Unternehmen, die keinen Gefahrgutbeauftragten benennen, obwohl dies aufgrund ihrer Tätigkeiten mit gefährlichen Stoffen erforderlich ist, müssen mit deutlichen rechtlichen Konsequenzen rechnen. Dazu gehören Bußgelder, behördliche Auflagen und im Falle eines Unfalls auch strafrechtliche Folgen, insbesondere bei grober Fahrlässigkeit. Verstöße gegen die Gefahrgutvorschriften (ADR, GGVSEB) sowie die Pflicht zur Bestellung eines fachkundigen Beauftragten können zudem zu Einschränkungen bei Versicherungsleistungen führen. Verantwortliche Personen im Unternehmen können persönlich haftbar gemacht werden. Ein externer Gefahrgutbeauftragter stellt sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden und Risiken zuverlässig minimiert werden.
Ob ein Unternehmen einen externen Gefahrgutbeauftragten benötigt, hängt von mehreren Faktoren ab, die in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eindeutig geregelt sind. Grundsätzlich muss jedes Unternehmen, das gefährliche Güter auf der Straße, der Schiene, auf Binnengewässern oder auf See befördert, verlädt, verpackt, befüllt oder entlädt, einen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Eine Pflicht besteht sogar dann, wenn das Unternehmen nur an Teilprozessen beteiligt ist – beispielsweise beim Verpacken, Abfüllen oder der Übergabe an einen Spediteur.
Zusätzlich beeinflussen die Menge des Gefahrguts, die Beförderungskategorie sowie die Art der Tätigkeit (z. B. Versand, Umschlag oder Befüllung von Tanks) den genauen Bedarf. Besonders bei regelmäßigen oder umfangreichen Gefahrgutaktivitäten ist die Bestellung eines fachkundigen, externen Gefahrgutbeauftragten sinnvoll, um alle gesetzlichen Vorgaben nach ADR, RID, ADN und GbV sicher einzuhalten.
Im Zweifel gilt: Lieber rechtssicher handeln. Kontaktieren Sie uns – wir unterstützen Sie zuverlässig bei allen Pflichten.
Ja, für Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie den internationalen Vorschriften wie ADR, RID und ADN. Ein Gefahrgutbeauftragter muss bestellt werden, sobald ein Unternehmen gefährliche Güter befördert, verlädt, verpackt, befüllt, empfängt oder an der Beförderung beteiligt ist – selbst wenn dies nur gelegentlich erfolgt.
Unternehmen können entweder einen internen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten benennen. Eine Befreiung von der Pflicht ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei sehr geringen Jahresmengen oder speziellen Ausnahmetatbeständen.
Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ist häufig die Unterstützung eines externen Gefahrgutbeauftragten die beste und sicherste Lösung.
Ein Gefahrgutbeauftragter übernimmt eine zentrale Rolle im Unternehmen, um einen rechtssicheren und sicheren Umgang mit gefährlichen Gütern zu gewährleisten. Zu seinen Aufgaben gehört die Überwachung der Einhaltung aller gesetzlichen Vorschriften nach ADR, RID, ADN und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV). Dazu prüft und aktualisiert er Sicherheitsdatenblätter, führt Risiko- und Gefährdungsbewertungen durch und berät Unternehmen bei der Lagerung, Verpackung, Kennzeichnung und Handhabung von Gefahrgut.
Weitere Aufgaben sind die Organisation und Durchführung von Mitarbeiterschulungen, die Begleitung von internen Audits sowie die Unterstützung bei Notfall- und Sicherheitsmaßnahmen. Ein wesentlicher Bestandteil seiner Tätigkeit ist zudem die Erstellung des gesetzlich vorgeschriebenen Jahresberichtes über alle Gefahrgutprozesse im Unternehmen.
Unternehmen profitieren besonders, wenn ein externer Gefahrgutbeauftragter eingesetzt wird, da dieser umfassende Fachkunde und Erfahrung mitbringt.
Ein Gefahrgutbeauftragter ist eine speziell ausgebildete Fachperson, die Unternehmen beim sicheren und rechtskonformen Umgang mit Gefahrgut unterstützt. Er überwacht, dass alle Vorschriften nach ADR, RID, ADN und der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) eingehalten werden und berät die Verantwortlichen im Unternehmen. Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Prüfung von Abläufen rund um Verpackung, Kennzeichnung, Verladung und Transport, die Auswertung von Vorfällen sowie die Schulung der Mitarbeitenden.
Viele Betriebe setzen einen externen Gefahrgutbeauftragten ein, um von aktueller Fachkunde und Erfahrung zu profitieren. Eine grundlegende Einordnung der Stoffe bietet unsere Übersicht der Gefahrgutklassen.



