Externer Abfallbeauftragter
Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.
Wir übernehmen Ihre gesetzlichen Pflichten nach KrWG und AbfBeauftrV. Vollständig, dokumentiert und ohne internen Personalaufwand. Damit Sie Entsorgungskosten senken und sich auf Ihr Kerngeschäft konzentrieren können.
Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
...gerichtsfest?
Fehlende oder mangelhafte Abfallentsorgung kann im Schadensfall zum Erlöschen Ihres Versicherungsschutzes führen — zusätzlich drohen persönliche Haftung des Geschäftsführers, Bußgelder und strafrechtliche Konsequenzen. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.
Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.
Abfallrechtliche Anforderungen werden komplexer — wir übernehmen die volle Verantwortung als Ihr externer Fachpartner nach KrWG und AbfBeauftrV.
Rechtssicherheit
Wir stellen sicher, dass alle gesetzlichen Anforderungen nach KrWG, AbfBeauftrV und Nachweisverordnung erfüllt und dokumentiert sind, und schützen Sie als Geschäftsführer vor persönlicher Haftung.
Lückenlose Dokumentation
Vollständige elektronische Nachweisführung (eANV), Begleit- und Übernahmescheine, Entsorgungsnachweise. Alle Unterlagen revisionssicher und jederzeit behördenfertig.
Nachhaltigkeit & Kostenoptimierung
Wir identifizieren Wertstoffe, optimieren Entsorgungswege und entwickeln Kreislaufkonzepte. Systematisches Abfallmanagement senkt nachweislich Betriebskosten und verbessert Ihre Umweltbilanz.
Ihr Weg zur Compliance
In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.
Analyse
Bewertung aller Abfallströme und Bestandsaufnahme relevanter Bereiche inkl. gefährlicher Abfälle
Konzept
Erstellung eines maßgeschneiderten Abfallwirtschaftskonzepts nach KrWG und AbfBeauftrV
Umsetzung
Unterweisung der Mitarbeiter und vollständige Dokumentation
Wartung
Umsetzung der Maßnahmen, Schulung der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation
Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?
Die Bestellung eines Brandschutzbeauftragten ist in folgenden Fällen vorgeschrieben.
Gefährliche Abfälle
Unternehmen, die gefährliche oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle erzeugen, lagern, befördern oder entsorgen, sind zur Bestellung eines Abfallbeauftragten verpflichtet
Genehmigungspflichtige Anlagen
Betreiber von Anlagen nach der 4. BImSchV sind verpflichtet, wenn pro Kalenderjahr mehr als 100 Tonnen gefährliche Abfälle anfallen. Gleiches gilt für Entsorgungsfachbetriebe und zertifizierte Entsorger.
Gefahrgut-Schnittstelle
Viele gefährliche Abfälle gelten gleichzeitig als Gefahrgut nach ADR — z. B. Lösemittel, Chemikalien, Lithium-Batterien. Hier greift zusätzlich die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.
Häufige Fragen rund um Abfall und Umweltmanagement
Ein Abfallbeauftragter ist verpflichtend, wenn Ihr Unternehmen gefährliche oder besonders überwachungsbedürftige Abfälle erzeugt, lagert, befördert oder entsorgt, sowie für Entsorgungsfachbetriebe und Betriebe nach der 4. BImSchV ab 100 Tonnen gefährlicher Abfälle pro Jahr. Rechtsgrundlage: KrWG § 60 und AbfBeauftrV.
Er überwacht alle Abfallströme, dokumentiert Art, Menge und Entsorgungswege, führt die elektronische Nachweisführung (eANV) durch, prüft Entsorgungspartner auf Zertifizierung, schult Mitarbeitende und kommuniziert mit Behörden. Teilnahme an Audits und Störfallmeldungen.
Fehlende Begleitscheine, Übernahmescheine oder Entsorgungsnachweise können bei Behördenprüfungen zu Bußgeldern, Betriebsauflagen und persönlicher Haftung des Geschäftsführers führen. Häufige Fehler sind zudem falsche Lagerung, unzulässige Vermischung und nicht zertifizierte Entsorger.
In vielen Fällen ja. Gefährliche Abfälle wie Lösemittel, abgelaufene Chemikalien, Lithium-Batterien oder Druckgasdosen gelten gleichzeitig als Gefahrgut nach ADR. Für Transport, Kennzeichnung und Verpackung greift dann zusätzlich die Pflicht zur Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten.
Nach einer Bestandsaufnahme aller Abfallströme erstellen wir ein maßgeschneidertes Entsorgungskonzept, übernehmen die vollständige digitale Nachweisführung, schulen Ihre Mitarbeitenden und erstellen jährliche Berichte für Behörden und Geschäftsführung, alles aus einer Hand.
Bereit für mehr Sicherheit?
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