
externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden (SiFa)
Die Arbeitssicherheit spielt in jeder Branche eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Unfällen und berufsbedingten Krankheiten. Ein sicheres Arbeitsumfeld ist für Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine grundlegende Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden entwickeln wir präventive Maßnahmen durch die gezielte Identifizierung von Gefahren am Arbeitsplatz, um das Risiko von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten effektiv zu reduzieren. Mit unserem branchenspezifischen Fachwissen können wir für jedes Unternehmen flexible, kosteneffiziente und maßgeschneiderte Lösungen bieten. Machen Sie Ihr Arbeitsumfeld sicher und gesetzeskonform – mit safeXcon

externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden (SiFa)
Die Arbeitssicherheit spielt in jeder Branche eine entscheidende Rolle bei der Vermeidung von Unfällen und berufsbedingten Krankheiten. Ein sicheres Arbeitsumfeld ist für Unternehmen nicht nur eine gesetzliche Verpflichtung, sondern auch eine grundlegende Verantwortung für die Gesundheit und das Wohlergehen ihrer Mitarbeiter.
Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden entwickeln wir präventive Maßnahmen durch die gezielte Identifizierung von Gefahren am Arbeitsplatz, um das Risiko von Arbeitsunfällen und berufsbedingten Krankheiten effektiv zu reduzieren. Mit unserem branchenspezifischen Fachwissen können wir für jedes Unternehmen flexible, kosteneffiziente und maßgeschneiderte Lösungen bieten. Machen Sie Ihr Arbeitsumfeld sicher und gesetzeskonform – mit safeXcon
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz beraten und unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden können wir alle Betriebsprozesse objektiv bewerten und so individuelle Lösungen für die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens erstellen.
Wenn Sie sich für safeXcon entscheiden, entscheiden Sie sich für folgende Vorteile:
Mit unserer Erfahrung und Kompetenz beraten und unterstützen wir Unternehmen bei der Einhaltung gesetzlicher Anforderungen und Sicherheitsmaßnahmen. Als externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden können wir alle Betriebsprozesse objektiv bewerten und so individuelle Lösungen für die spezifischen Anforderungen Ihres Unternehmens erstellen.
Wenn Sie sich für safeXcon entscheiden, entscheiden Sie sich für folgende Vorteile:
Safety Expert Consulting – safeXcon –Safety Expert Consulting – safeXcon –
Professionelle externe Fachkraft für Arbeitssicherheit:
Unsere Leistungen im Überblick
Sind Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen sicher? Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema, an dem Sie nicht vorbeikommen. Mit unseren umfassenden Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen sowohl die gesetzlichen Vorschriften einhält als auch ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter bietet. Wir arbeiten mit Ihnen und Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin Hand in Hand. Durch diese enge Zusammenarbeit erhalten Sie eine umfassende Unterstützung in sämtlichen Belangen bezüglich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes – denn Prävention ist der beste Schutz!
Unsere Leistungen umfassen:
Professionelle externe Fachkraft für Arbeitssicherheit in Dresden:
Unsere Leistungen im Überblick
Sind Ihre Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen sicher? Arbeitssicherheit ist ein wichtiges Thema, an dem Sie nicht vorbeikommen. Mit unseren umfassenden Leistungen im Bereich Arbeitssicherheit und Arbeitsschutz sorgen wir dafür, dass Ihr Unternehmen sowohl die gesetzlichen Vorschriften einhält als auch ein sicheres Arbeitsumfeld für Ihre Mitarbeiter bietet. Wir arbeiten mit Ihnen und Ihrem Betriebsarzt oder Ihrer Betriebsärztin Hand in Hand. Durch diese enge Zusammenarbeit erhalten Sie eine umfassende Unterstützung in sämtlichen Belangen bezüglich der Arbeitssicherheit und des Arbeitsschutzes – denn Prävention ist der beste Schutz!
Unsere Leistungen umfassen:
Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen.
Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.
Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen.
Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet Unternehmen hohe Flexibilität und Kosteneffizienz. Besonders kleinere Betriebe profitieren davon, da sie oft nicht die internen Ressourcen für eine eigene Fachkraft besitzen.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt zudem objektiv und bringt neue Perspektiven ein, was die Betriebssicherheit nachhaltig verbessert. Weitere Vorteile und Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nein, die Bestellung einer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können auch einen internen Mitarbeiter dafür beauftragen. In vielen Fällen ist dies für Unternehmen jedoch aus wirtschaftlichen und betriebsinternen Gründen nicht möglich oder rentabel. Dann stellt eine externe Sicherheitskraft die ideale Wahl dar.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die Zusammenarbeit mit einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit wird in der Regel über einen schriftlichen Betreuungsvertrag organisiert. Darin sind Umfang der Betreuung, Besuchsintervalle, Erreichbarkeit, Berichtswesen und besondere Schwerpunkte wie Gefährdungsbeurteilungen oder Unterweisungen festgelegt. Typischerweise erfolgen regelmäßige Begehungen vor Ort, Nachbesprechungen mit der Geschäftsführung oder Verantwortlichen sowie schriftliche Protokolle mit klaren Handlungsempfehlungen.
Viele Prozesse lassen sich zusätzlich über digitale Meetings und einen strukturierten Austausch von Dokumenten abbilden. So bleibt der Kontakt auch zwischen den Vor-Ort-Terminen eng. Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit sorgt damit für eine planbare, transparente Betreuung und stellt sicher, dass alle gesetzlich geforderten Aufgaben gemäß ASiG und DGUV Vorschrift 2 kontinuierlich wahrgenommen werden.
Ja, externe Fachkräfte für Arbeitssicherheit können Unternehmen auch in rechtlichen Angelegenheiten des Arbeitsschutzes beraten. Dazu gehören Fragen zur Umsetzung des Arbeitssicherheitsgesetzes (ASiG), der DGUV Vorschriften, Gefährdungsbeurteilungen sowie zu Arbeitgeberpflichten.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit unterstützt dabei, rechtliche Anforderungen korrekt einzuordnen, Haftungsrisiken zu minimieren und geeignete Schutzmaßnahmen abzuleiten. Unternehmen erhalten so fachkundige Unterstützung, um ihre gesetzlichen Pflichten dauerhaft sicher zu erfüllen.
Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen.
Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Die externen Fachkraft für Arbeitssicherheit bietet Unternehmen hohe Flexibilität und Kosteneffizienz. Besonders kleinere Betriebe profitieren davon, da sie oft nicht die internen Ressourcen für eine eigene Fachkraft besitzen.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit bleibt zudem objektiv und bringt neue Perspektiven ein, was die Betriebssicherheit nachhaltig verbessert. Weitere Vorteile und Informationen finden Sie auch auf unserer Seite zur externen Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Nein, die Bestellung einer externe Fachkraft für Arbeitssicherheit ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, Unternehmen können auch einen internen Mitarbeiter dafür beauftragen. In vielen Fällen ist dies für Unternehmen jedoch aus wirtschaftlichen und betriebsinternen Gründen nicht möglich oder rentabel. Dann stellt eine externe Sicherheitskraft die ideale Wahl dar.
Eine externe Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa) unterstützt Unternehmen dabei, alle Anforderungen aus Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und DGUV Vorschrift 2 umzusetzen. Zu ihren Aufgaben gehören die Durchführung von Gefährdungsbeurteilungen, regelmäßige Betriebsbegehungen, die Analyse von Unfällen und Beinaheereignissen sowie die Ableitung geeigneter Schutzmaßnahmen.
Außerdem berät sie Arbeitgeber und Führungskräfte zu organisatorischen und technischen Verbesserungen, erstellt Unterweisungs- und Schulungskonzepte und wirkt im Arbeitsschutzausschuss mit. Durch die fortlaufende Betreuung sorgt eine externe SiFa dafür, dass der Arbeitsschutz im Betrieb systematisch verbessert wird und rechtliche Pflichten zuverlässig erfüllt werden. Weitere Informationen finden Sie unter externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Safety Expert Consulting
Unser Blog
Erfahren Sie mehr über uns und unsere Arbeit in unseren aktuellen Blogbeiträgen der safeXcon.





