
Unterweisung Arbeitssicherheit – jährliche Pflicht, Inhalte und Durchführung im Unternehmen
Die Unterweisung zur Arbeitssicherheit gehört zu den wichtigsten gesetzlichen Pflichten von Arbeitgebern. Sie schützt Beschäftigte vor Unfällen und Gesundheitsgefahren und ist Grundlage für ein sicheres und rechtskonformes Arbeitsumfeld. Gleichzeitig ist sie ein zentraler Bestandteil der Aufgaben einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit (SiFa). In diesem Leitfaden erfahren Sie, was die jährliche Unterweisung umfasst, wie sie korrekt durchgeführt wird und wie safeXcon Unternehmen bei Planung, Inhalten und Dokumentation unterstützt.
Was ist die Unterweisung Arbeitssicherheit?
Bei Unterweisungen handelt es sich um systematische Schulungen, die Beschäftigte über Gefahren, Schutzmaßnahmen und richtiges Verhalten informieren. Sie sind Bestandteil der Fürsorgepflicht des Arbeitgebers und dienen dem präventiven Arbeits- und Gesundheitsschutz.
Rechtsgrundlagen sind u. a.:
- Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
- DGUV Vorschrift 1
- Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
- Gefahrstoffverordnung (in Verbindung mit Gefahrstoffbeauftragter)
- Arbeitsstättenverordnung
Unterweisungen müssen verpflichtend mindestens einmal jährlich stattfinden – in vielen Fällen häufiger.
Wer muss unterwiesen werden?
Alle Beschäftigten benötigen eine regelmäßige Unterweisung. Dazu gehören:
- Arbeitnehmer aller Tätigkeitsbereiche
- Aushilfen & Leiharbeitnehmer
- Auszubildende
- Führungskräfte
- Fremdfirmenmitarbeiter (bei relevanten Tätigkeiten)
Die Inhalte müssen sich an den jeweiligen Aufgaben orientieren und praxisnah sein.
Wie oft muss die Unterweisung stattfinden?
Grundsätzlich gilt:
- mindestens jährlich für alle Beschäftigten
- vor Aufnahme einer Tätigkeit (Erstunterweisung)
- bei Änderung von Arbeitsmitteln oder Prozessen
- nach Unfällen oder sicherheitsrelevanten Ereignissen
Für Bereiche mit erhöhter Gefährdung (z. B. Gefahrstoffe, Maschinen, elektrischer Betrieb) kann die Unterweisung öfter notwendig sein.
Inhalte der Unterweisung Arbeitssicherheit
Die Inhalte richten sich nach Gefährdungsbeurteilung, Arbeitsplatz, Tätigkeiten und betrieblichen Besonderheiten.
Typische Inhalte sind:
- Grundlagen des Arbeitsschutzes
- Verhalten bei Unfällen & Erste Hilfe
- Brandschutz (Verknüpfung zu Brandschutzordnung und Maßnahmen)
- Gefahrstoffe (Link: externer Gefahrstoffbeauftragter)
- Maschinen- und Anlagenbedienung
- Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
- Ergonomische Arbeitsweisen
- Gefahrgut im Betrieb (Link: Gefahrgutbeauftragter)
- Abfall- und Umweltregeln (Link: Abfallbeauftragter)
Unterweisung bei Gefahrstoffen
Der Umgang mit Gefahrstoffen birgt besondere Risiken. Daher sind folgende Punkte verpflichtend:
- Gefahren & Schutzmaßnahmen
- Umgang mit Sicherheitsdatenblättern
- Zutritts- und Lagerregeln nach TRGS 510
- Hinweise aus dem Gefahrstoffverzeichnis
safeXcon erstellt auf Wunsch ein vollständiges Gefahrstoffkataster und führt die passenden Unterweisungen durch.
Digital, präsent oder hybrid – Wie wird unterwiesen?
Unterweisungen können flexibel durchgeführt werden:
1. Präsenz-Unterweisung
Optimal für praktische Übungen, Gefahrstoffumgang, Brandschutz oder Maschinenbedienung.
2. Digitale Unterweisung
Ideal für Grundlagen, allgemeine Regeln und jährliche Auffrischungen.
3. Hybrid-Unterweisungen
Eine Kombination aus digitalen Lerneinheiten und Praxisanteilen.
safeXcon bietet alle drei Formen an – abgestimmt auf Risiken, Branche und Mitarbeitergruppen.
Wer darf unterweisen?
Unterweisungen dürfen durchgeführt werden von:
- Führungskräften
- Vorgesetzten
- Sicherheitsbeauftragten
- der externen Fachkraft für Arbeitssicherheit
Wichtig: Unterweisende müssen fachlich geeignet und qualifiziert sein.
Dokumentation der Unterweisung
Die Dokumentation ist für Behörden, Versicherungen und interne Audits essenziell. Folgende Angaben müssen enthalten sein:
- Teilnehmerliste
- Themen & Inhalte
- Datum & Dauer
- Name des Unterweisenden
- Unterschriften oder digitale Bestätigung
safeXcon stellt digitale Vorlagen und komplette Unterweisungsdokumentationen zur Verfügung.
Spezielle Unterweisungsformen
Unterweisung für neue Mitarbeiter (Erstunterweisung)
Beinhaltet grundlegende Sicherheitsregeln, Notfallmaßnahmen und Arbeitsplatzbezogene Gefährdungen.
Unterweisung für Auszubildende
Umfasst zusätzliche Themen wie sichere Nutzung von Werkzeugen und Berufsrisiken.
Unterweisung bei besonderen Gefährdungen
Dazu gehören:
- Höhenarbeit
- Elektrische Anlagen
- Gefahrstoffe
- Umgang mit Gefahrgut (Link: Gefahrgutklassen)
- betriebsspezifische Sonderrisiken
Vorteile regelmäßiger Unterweisungen
- weniger Arbeitsunfälle
- gesetzliche Absicherung
- bessere Sicherheitskultur
- geschulte und sensibilisierte Mitarbeitende
- geringere Ausfallzeiten
Die Rolle von safeXcon bei der Unterweisung
safeXcon übernimmt die komplette Betreuung oder unterstützt gezielt bei Bedarf:
- Planung & Themenauswahl
- Durchführung oder Begleitung der Unterweisung
- digitale Lernmodule
- Brandschutz-, Gefahrstoff-, Gefahrgut- und Abfallthemen
- Dokumentation & Nachverfolgung
Dadurch erhalten Unternehmen ein rechtssicheres und nachhaltiges Unterweisungssystem aus einer Hand.
Fazit
Die jährliche Unterweisung zur Arbeitssicherheit ist eine Kernpflicht für alle Unternehmen. Mit praxisnahen Inhalten, fachgerechter Durchführung und strukturierter Dokumentation lassen sich Arbeitsunfälle deutlich reduzieren und rechtliche Vorgaben problemlos erfüllen. safeXcon unterstützt Unternehmen umfassend und sorgt für eine sichere, moderne und rechtskonforme Unterweisungskultur.
Eine kostenlose und unverbindliche Erstberatung können Sie rund um die Uhr >>hier<< buchen.
Marko Richter
Geschäftsführer
safeXcon GmbH




