Ja, für Unternehmen, die am Transport gefährlicher Güter beteiligt sind, ist die Bestellung eines Gefahrgutbeauftragten gesetzlich vorgeschrieben. Die Pflicht ergibt sich aus der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) sowie den internationalen Vorschriften wie ADR, RID und ADN. Ein Gefahrgutbeauftragter muss bestellt werden, sobald ein Unternehmen gefährliche Güter befördert, verlädt, verpackt, befüllt, empfängt oder an der Beförderung beteiligt ist – selbst wenn dies nur gelegentlich erfolgt.

Unternehmen können entweder einen internen oder einen externen Gefahrgutbeauftragten benennen. Eine Befreiung von der Pflicht ist nur unter bestimmten Bedingungen möglich, etwa bei sehr geringen Jahresmengen oder speziellen Ausnahmetatbeständen.

Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Anforderungen erfüllt werden, ist häufig die Unterstützung eines externen Gefahrgutbeauftragten die beste und sicherste Lösung.