
Die 1000-Punkte-Regel (ADR) oder wie man ADR-Punkte richtig berechnet
Tabellen, Rechentheorie und -beispiele, Sonderfälle & Freigrenzen.
Die 1000-Punkte-Regel ist eine wichtige Ausnahme im Gefahrgutrecht, die Transporte unter erleichterten Bedingungen ermöglicht. Erfahren Sie alles in unserem Leitfaden. Wie werden die Punkte berechnet? Welche Faktoren gelten für welche Beförderungskategorie und wo liegen die Freigrenzen? Wir erklären Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie die 1000-Punkte-Regel richtig anwenden, inklusive aller Tabellen und Rechenbeispiele.
Grundlagen: Was ist die 1000-Punkte-Regel?
Die 1000-Punkte-Regel ist eines der ersten Themen, mit denen Neukunden in unserer kostenlosen Erstberatung in Berührung kommen. Sie beschreibt anhand eines Punktesystems, wie gefährlich eine einzelne Sendung oder eine gesamte Ladung einzustufen ist. Bleibt ein Gefahrguttransport im Straßenverkehr unterhalb von 1000 Punkten, greifen bestimmte Erleichterungen. So benötigt der Fahrer in diesem Fall keinen ADR-Schein, sondern lediglich eine Unterweisung nach ADR 1.3.
ADR Punkte berechnen nach ADR 1.1.3.6.4

Um zu prüfen, ob die Erleichterung nach der 1000-Punkte-Regel angewendet werden darf, muss für jede Beförderungseinheit der sogenannte berechnete Indexwert ermittelt werden. Grundlage hierfür ist Abschnitt 1.1.3.6.4 ADR.
Dabei werden die Nettomengen der beförderten Gefahrgüter mit einem Faktor multipliziert, der sich aus der jeweiligen Beförderungskategorie für Gefahrgut ergibt.
Multiplikationsfaktoren je Beförderungskategorie
| Beförderungskategorie Gefahrgut | Faktor | Erläuterung |
|---|---|---|
| BK 0 | – | Keine Erleichterung möglich |
| BK 1 | 50 | Sehr hohes Gefahrenpotential |
| BK 1 (Fußnote a) ADR 1.1.3.6.3 | 20 | Gilt für bestimmte UN-Nummern |
| BK 2 | 3 | Mittleres Gefahrenpotential |
| BK 3 | 1 | Geringes Gefahrenpotential |
| BK 4 | 0 | Immer 0 Punkte |
Wichtig:
Maßgeblich sind immer die Nettomengen gemäß Abschnitt 1.1.3.6.3 ADR (nicht das Bruttogewicht).
Welche Menge ist für die Berechnung relevant?
- Flüssige Stoffe: Nettomenge in Litern
- Feste Stoffe: Nettomasse in Kilogramm
- Verdichtete, verflüssigte oder gelöste Gase: ausgeliterter Fassungsraum des Gefäßes in Litern
- Gegenstände mit Gefahrgut: Gesamtmenge des enthaltenen Gefahrguts in Kilogramm oder Litern
Der physikalische Zustand lässt sich im Zweifel über den Klassifizierungscode (ADR Tabelle A, Spalte 3b) bestimmen.
ADR Punkte berechnen mit dem manuellen ADR-Rechner
Wir rechnen grundsätzlich nicht mit vorgefertigten Tools, um eine rechtssichere Beratung zu garantieren. Wir empfehlen auch Ihnen den manuellen Umgang mit Ihren ADR-Punkten.
So berechnen Sie ADR-Punkte Schritt für Schritt
| Schritt | Was Sie prüfen | So gehen Sie vor |
|---|---|---|
| 1 | Beförderungskategorie (BK) | In der ADR-Tabelle A (Spalte 15) die Beförderungskategorie des Gefahrguts ablesen. |
| 2 | Relevante Menge (Nettomenge) | Flüssig: Liter / Fest: kg / Gase: ausgeliterter Fassungsraum (L) / Gegenstände: enthaltene Menge (kg/L). |
| 3 | Faktor zur BK | BK 1 = 50, BK 1 (Fußnote a) = 20, BK 2 = 3, BK 3 = 1, BK 4 = 0 (BK 0: keine Erleichterung). |
| 4 | Punkte je Position | Nettomenge × Faktor rechnen (z.B. 10 L × 50 = 500 Punkte). |
| 5 | Gesamtpunkte je Beförderungseinheit | Alle Punkte addieren. Liegt die Summe ≤ 1000, können die Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 greifen. |
Liegen Sie unter oder über 1000 Punkten?
| Ergebnis | Praktische Bedeutung |
|---|---|
| ≤ 1000 Punkte | Erleichterungen nach ADR 1.1.3.6 sind möglich (je nach Fall). Trotzdem bleibt es Gefahrgut: Verpackung/Kennzeichnung/Dokumentation gelten weiterhin. |
| > 1000 Punkte | Voller Umfang der ADR-Anforderungen ist relevant (z.B. Ausrüstung, schriftliche Weisungen, ggf. ADR-Schein, ADR-Kennzeichnungspflicht etc.). |
Rechenbeispiel 1: Gefahrgut der Beförderungskategorie 1
UN 2190 – Sauerstoffdifluorid, verdichtet
Beförderungskategorie: BK 1
Multiplikationsfaktor: 50
Es handelt sich um ein verdichtetes Gas.
Der Gaszylinder hat einen ausgeliterten Fassungsraum von 2 Litern.
2 Liter × 50 = 100 Punkte
Der berechnete Wert beträgt 100 Punkte.
Die Erleichterung nach der 1000-Punkte-Regel kann angewendet werden.
Rechenbeispiel 2: Gefahrgut der Beförderungskategorie 3
UN 1263 – Farbe, Verpackungsgruppe III
Beförderungskategorie: BK 3
Multiplikationsfaktor: 1
Nettomenge der Farbe: 9,15 Liter
9,15 Liter × 1 = 9,15 Punkte
Der berechnete Wert bleibt unverändert bei 9,15 Punkten.
Rundung:
Weder das ADR noch die RSEB sehen eine Rundung vor, der Wert bleibt daher unverändert. Ein Abrunden wäre unzulässig, da es den berechneten Wert verringern würde.
Mehrere Gefahrgüter in einer Beförderungseinheit
Werden Gefahrgüter verschiedener Beförderungskategorien gemeinsam transportiert, müssen die berechneten Werte addiert werden.
Die Summe aus:
- Menge BK 1 × 50
- Menge BK 1 (Fußnote a) × 20
- Menge BK 2 × 3
- Menge BK 3 × 1
darf 1000 Punkte nicht überschreiten.
Sonderfall: Beförderungskategorie 4
Für Gefahrgüter der Beförderungskategorie 4 ergibt die Berechnung immer 0 Punkte.
Wichtig:
Auch wenn der berechnete Wert 0 beträgt, muss die Beförderungskategorie im Beförderungspapier angegeben werden (ADR 5.4.1.1.1).
ADR-Punkte und 1000-Punkte-Regel: Was ist der Unterschied?
| Begriff | Was viele meinen | Was es korrekt ist |
|---|---|---|
| „ADR Punkte“ | Eine allgemeine „Gefahrgut-Punktzahl“ | Im Alltag fast immer: der berechnete Wert nach ADR 1.1.3.6 (1000-Punkte-Regel) anhand Beförderungskategorie × Nettomenge. |
| „1000-Punkte-Regel“ | „Dann ist es kein Gefahrgut“ | Falsch. Es bleibt Gefahrgut. Es gibt nur Erleichterungen, wenn der berechnete Wert ≤ 1000 bleibt. |
| „ADR Rechner“ | Ein Online-Tool, das alles automatisch ausrechnet | Wir nutzen hier einen manuellen ADR-Rechner: klare Formel, Faktoren-Tabelle und Beispiele, damit Sie sicher rechnen können – auch ohne Tool. |
Häufige Fragen zur Punkteberechnung (ADR 1.1.3.6)
Muss ich bei ADR-Punkten runden?
Gilt die 1000-Punkte-Regel auch für Seeverkehr oder Luftfracht?
Gilt die 1000-Punkte-Regel bei Tanktransporten?
Brauche ich unter 1000 Punkten ein Beförderungspapier?
Eintragung im Beförderungspapier
Bei Anwendung der Erleichterung nach Unterabschnitt 1.1.3.6 ADR müssen im Beförderungspapier die Gesamtmenge je Beförderungskategorie sowie der berechnete Wert je Beförderungskategorie angegeben werden.
Der frühere Zusatz „Beförderung ohne Überschreitung der in Unterabschnitt 1.1.3.6 festgesetzten Freigrenzen“, ist nicht mehr vorgeschrieben, kann jedoch weiterhin aufgenommen werden.
Welche Vorteile & Erleichterungen gelten unter 1000 Punkten?
Bleibe ich bei meiner Sendung mit Versandstücken pro Beförderungseinheit unter 1000 Punkte, so greifen die Erleichterungen aus 1.1.3.6 des ADR / RID / ADN.
Hier ein paar Punkte welche Erleichterungen sich daraus ergeben:
- Es müssen nicht die Anforderungen für gefährliche Güter mit hohem Gefahrenpotential eingehalten werden (1.10 ADR)
- Keine Kennzeichnung von Großzetteln (Placards) auf der äußeren Oberfläche von z.B. Containern (5.3 ADR)
- Der Frachtführer (Fahrer) benötigt keine Schriftlichen Weisungen auf seinem Fahrzeug (5.4.3 ADR)
- Auf der Beförderungseinheit muss sich nur ein 2 kg ABC Feuerlöscher befinden, unabhängig von der Fahrzeuggröße (8.1.4.2 – 8.1.4.5 ADR)
- Da es sich um einen nichtkennzeichnungspflichtigen Transport handelt, werden keine orangefarbenen Tafeln benötigt
- Der Fahrer benötigt keinen ADR-Schein
Download 1000-Punkte-Tabelle nach ADR 1.1.3.6
Laden Sie sich hier unsere praktische Übersichtstabelle als PDF herunter: 1000-Punkte-Tabelle nach ADR 1.1.3.61000-Punkte-Tabelle-1.1.3.6 Erstellt von Marko Richter, Geschäftsführer safeXcon GmbH und externer Gefahrgutbeauftragter.
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