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Ihr zertifizierter Compliance-Partner

Externer Gefahrstoffbeauftratger

Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.

Wir übernehmen Ihre Pflichten nach GefStoffV und TRGS — fachkundig, dokumentiert und ohne internen Personalaufwand. Ob Chemie, Handwerk, Lager oder Transport: über 700 Beratungen, 15 Jahre Erfahrung, bundesweit vor Ort.

15 Jahre Erfahrung
100% Rechtssichere Dokumentation
Kundenbewertung
Vertrauen führender Unternehmen:

Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?

Fehlt die fachkundige Beurteilung von Gefahrstoffen, haften Sie als Geschäftsführer persönlich — bei Arbeitsunfällen, Bußgeldern der Aufsichtsbehörde und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Zusätzlich drohen Imageschäden und behördliche Betriebsauflagen. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.

Persönliche Haftung Bußgelder & Auflagen BG-Regressforderungen

Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.

Gefahrstoffe kommen in nahezu jedem Betrieb vor — von Reinigungsmitteln bis Chemikalien. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit compliant ist.

Rechtssicherheit & Haftungsschutz

Wir führen Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV durch, erstellen Betriebsanweisungen und überwachen die Einhaltung von GefStoffV, TRGS, REACH und CLP, revisionssicher dokumentiert.

Gefahrstoffkataster & Dokumentation

Wir erstellen und pflegen Ihr Gefahrstoffkataster, prüfen Lagerklassen auf Zusammenlagerverbote, kontrollieren Wassergefährdungsklassen und stellen sicher, dass alle Sicherheitsdatenblätter aktuell und korrekt gekennzeichnet sind.

700+ durchgeführte Beratungen

Unabhängigkeit & Objektivität

Als externer Beauftragter bewerten wir Ihre Betriebsabläufe ohne Betriebsblindheit — wir erkennen Risiken, die intern oft übersehen werden, und zeigen konkrete Optimierungspotenziale auf.

15 Jahre Erfahrung

Ihr Weg zur Compliance

In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.

1

Analyse

Bestandsaufnahme aller Gefahrstoffe im Betrieb und Analyse relevanter Arbeitsbereiche und Tätigkeiten

2

Konzept

Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, des Gefahrstoffkatasters und maßgeschneiderter Betriebsanweisungen nach GefStoffV und TRGS

3

Umsetzung

Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation

4

Wartung

Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit (mind. alle 3 Jahre nach § 7 GefStoffV) und kontinuierliche Betreuung bei Änderungen

Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?

§ 6 GefStoffV verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person — sobald Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten oder diese entstehen können.

Tätigkeiten mit Gefahrstoffen

Sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen arbeiten oder bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden können, muss nach § 6 GefStoffV eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Fehlt diese intern, ist ein externer Gefahrstoffbeauftragter Pflicht.

Besonders gefährliche Stoffe

Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (KMR-Stoffe) sowie bei Asbest gelten seit der GefStoffV-Novelle Dezember 2024 verschärfte Anforderungen — unabhängig von Menge oder Branche.

Branchen mit erhöhtem Risiko

Chemie, Pharma, Lackierereien, metallverarbeitende Betriebe, Lager, Transport und Abfallwirtschaft — in diesen Branchen kommen Gefahrstoffe täglich vor. Auch KMUs sind ohne Ausnahme zur fachkundigen Beurteilung verpflichtet.

safeXcon Siegel

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