Externer Gefahrstoffbeauftratger
Rechtssicher. Praxisnah. Entlastend.
Wir übernehmen Ihre Pflichten nach GefStoffV und TRGS — fachkundig, dokumentiert und ohne internen Personalaufwand. Ob Chemie, Handwerk, Lager oder Transport: über 700 Beratungen, 15 Jahre Erfahrung, bundesweit vor Ort.
Sind Ihre aktuellen Maßnahmen wirklich...
gerichtsfest?
Fehlt die fachkundige Beurteilung von Gefahrstoffen, haften Sie als Geschäftsführer persönlich — bei Arbeitsunfällen, Bußgeldern der Aufsichtsbehörde und Regressforderungen der Berufsgenossenschaft. Zusätzlich drohen Imageschäden und behördliche Betriebsauflagen. Als Ihr externer Beauftragter übernehmen wir diese Verantwortung für Sie.
Ihre gesetzlichen Pflichten?
Erledigt.
Gefahrstoffe kommen in nahezu jedem Betrieb vor — von Reinigungsmitteln bis Chemikalien. Wir stellen sicher, dass Ihr Unternehmen jederzeit compliant ist.
Rechtssicherheit & Haftungsschutz
Wir führen Gefährdungsbeurteilungen nach § 6 GefStoffV durch, erstellen Betriebsanweisungen und überwachen die Einhaltung von GefStoffV, TRGS, REACH und CLP, revisionssicher dokumentiert.
Gefahrstoffkataster & Dokumentation
Wir erstellen und pflegen Ihr Gefahrstoffkataster, prüfen Lagerklassen auf Zusammenlagerverbote, kontrollieren Wassergefährdungsklassen und stellen sicher, dass alle Sicherheitsdatenblätter aktuell und korrekt gekennzeichnet sind.
Unabhängigkeit & Objektivität
Als externer Beauftragter bewerten wir Ihre Betriebsabläufe ohne Betriebsblindheit — wir erkennen Risiken, die intern oft übersehen werden, und zeigen konkrete Optimierungspotenziale auf.
Ihr Weg zur Compliance
In vier klaren Schritten zur Rechtssicherheit.
Analyse
Bestandsaufnahme aller Gefahrstoffe im Betrieb und Analyse relevanter Arbeitsbereiche und Tätigkeiten
Konzept
Erstellung der Gefährdungsbeurteilungen, des Gefahrstoffkatasters und maßgeschneiderter Betriebsanweisungen nach GefStoffV und TRGS
Umsetzung
Umsetzung der Schutzmaßnahmen, Unterweisung der Mitarbeitenden und vollständige Dokumentation
Wartung
Regelmäßige Überprüfung der Wirksamkeit (mind. alle 3 Jahre nach § 7 GefStoffV) und kontinuierliche Betreuung bei Änderungen
Wann sind Sie gesetzlich verpflichtet?
§ 6 GefStoffV verpflichtet jeden Arbeitgeber zur Gefährdungsbeurteilung durch eine fachkundige Person — sobald Mitarbeiter mit Gefahrstoffen arbeiten oder diese entstehen können.
Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Sobald Beschäftigte mit Gefahrstoffen arbeiten oder bei Tätigkeiten Gefahrstoffe entstehen bzw. freigesetzt werden können, muss nach § 6 GefStoffV eine fachkundige Person die Gefährdungsbeurteilung durchführen. Fehlt diese intern, ist ein externer Gefahrstoffbeauftragter Pflicht.
Besonders gefährliche Stoffe
Bei krebserzeugenden, erbgutverändernden oder fortpflanzungsgefährdenden Stoffen (KMR-Stoffe) sowie bei Asbest gelten seit der GefStoffV-Novelle Dezember 2024 verschärfte Anforderungen — unabhängig von Menge oder Branche.
Branchen mit erhöhtem Risiko
Chemie, Pharma, Lackierereien, metallverarbeitende Betriebe, Lager, Transport und Abfallwirtschaft — in diesen Branchen kommen Gefahrstoffe täglich vor. Auch KMUs sind ohne Ausnahme zur fachkundigen Beurteilung verpflichtet.
Bereit für mehr Sicherheit?
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Lassen Sie uns gemeinsam herausfinden, wie wir Ihr Unternehmen unterstützen können.