Memorandum of Understanding (MoU), Gefahrgut auf Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee
Die Beförderung verpackter gefährlicher Güter auf See erfordert eine präzise Koordination und strenge Sicherheitsmaßnahmen, insbesondere in sensiblen Regionen wie der Ostsee. In diesem Kontext spielt das Memorandum of Understanding (MoU) eine entscheidende Rolle, um höchste Sicherheitsstandards zu gewährleisten. Dieser Blogbeitrag untersucht die Bedeutung des MoUs für die Beförderung verpackter gefährlicher Güter mit Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee.
Grundlagen und Zweck:
Die zuständigen Behörden Dänemarks, Deutschlands, Estlands, Finnlands, Lettlands, Litauens, Polens und Schwedens genehmigen die Bestimmungen dieses Memorandums of Understanding (MoU) als Ausnahme gemäß 7.9.1.1 des Internationalen Codes für die Beförderung gefährlicher Güter mit Seeschiffen (IMDG-Code).
Ein Memorandum of Understanding ist eine rechtlich nicht bindende Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Parteien. In Bezug auf den Seetransport verpackter gefährlicher Güter, hat das MoU das Ziel, Standards und Verfahren festzulegen, um die Sicherheit auf Schiffen und den Schutz der Umwelt zu gewährleisten. In der Ostsee ist dies von besonderer Bedeutung, da es sich um ein Gewässer handelt auf dem auf relativ geringer Fläche viele Schiffe unterwegs sind.
Geltungsbereich:
Abweichend vom IMDG-Code können die Bestimmungen des MoU auf allen Ro/Ro-Schiffen in der Ostsee einschließlich des Bottnischen und des Finnischen Meerbusens und der Gewässer im Zugang zur Ostsee, im Norden begrenzt durch eine Linie zwischen Skagen und Lysekil, angewendet werden.
Freistellungen vom IMDG-Code:
Sendungen die als EQ (freigestellte Menge) oder LQ (begrenzte Menge) versendet werden, sind von den Trennvorschriften der Dokumentation gemäß IMDG-Code befreit. Jedoch nur, wenn der Schiffsführer vom Versender oder seinem Vertreter über die UN-Nummer(n) sowie die Klasse(n) der entsprechenden gefährlichen Güter in Kenntnis gesetzt wurde.
Ebenso müssen die Bestimmungen des IMDG-Codes nicht auf gefährliche Güter angewendet werden, die generell bereits durch den IMDG-Code freigestelt sind.
Ausnahme: UN 1327 muss jedoch gemäß den Bestimmungen des IMDG-Codes befördert werden.
Hinweis für Privatpersonen:
Abweichend von den Bestimmungen des IMDG-Codes können gefährliche Güter gemäß ADR freigestellt werden, sofern die von Privatpersonen in einem oder mehreren Behältern beförderte Höchstmenge entzündbarer flüssiger Stoffe pro Fahrzeug insgesamt 25 Liter nicht überschreitet.
Das Fassungsvermögen eines Behälters darf 25 Liter nicht überschreiten.
Unterweisungspflicht:
Die Versender und Schiffseigner müssen sicherstellen, dass die Personen, die bei der Beförderung von Güterbeförderungseinheiten gemäß den Bestimmungen dieses MoU eingesetzt werden, entsprechend ihren Pflichten durch wiederholte Unterweisung mit der Anwendung dieses MoU einschließlich der einschlägigen Regelungen des ADR/RID vertraut gemacht werden. Aufzeichnungen über die Unterweisung sind von den Versendern und Schiffseignern aufzubewahren und dem Arbeitnehmer oder der zuständigen Behörde auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.
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