
Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS:
Aktuelle Änderungen und Umsetzung
Warum ist GHS so wichtig?
Was ändert sich 2025?
- Neue Gefahrenklassen:
– Endokrine Disruptoren (hormonell wirksame Stoffe)
– PBT- und vPvB-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar und toxisch)
– PMT- und vPvM-Stoffe (persistent, mobil und toxisch) - Anpassungen an bestehende H- und P-Sätze:
Einige Gefahrenhinweise werden überarbeitet oder ergänzt, um präziser zu warnen. - Neue Kennzeichnungspflichten:
Für bestimmte Produktgruppen (z. B. Aerosole oder Biozide) gelten zukünftig strengere Kennzeichnungsvorgaben. - QR-Codes für Zusatzinformationen:
Hersteller können künftig freiwillig QR-Codes auf dem Etikett ergänzen, um weiterführende Sicherheitsinformationen digital bereitzustellen.
Was bedeutet das für Unternehmen?
- Unternehmen, die Stoffe neu in Verkehr bringen
- Betriebe, die eigene Gemische herstellen
- Labore, die mit gefährlichen Substanzen arbeiten
- Logistikunternehmen, die Gefahrgüter transportieren
Praktische Umsetzungsschritte
- Sicherheitsdatenblätter aktualisieren:
Neue Gefahrenklassen und H-Sätze müssen in die SDS-Dokumentation übernommen werden. - Etiketten prüfen und anpassen:
Unternehmen sollten frühzeitig überprüfen, ob bestehende Etiketten den neuen Vorgaben entsprechen – insbesondere bei importierten Produkten. - Schulungen durchführen:
Mitarbeitende im Umgang mit Gefahrstoffen müssen zu den Änderungen unterwiesen werden – etwa in Form von Kurzschulungen, E-Learnings oder internen Workshops. - Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren:
Die betriebsinterne Dokumentation muss ebenfalls angepasst werden, um den neuen Klassifizierungen Rechnung zu tragen. - Interne Prozesse überprüfen:
Prüfen Sie, ob die Gefahrstoffbeurteilung, Lagerung und Handhabung im Betrieb an die neuen Regelungen angepasst werden müssen.
Fazit
Jetzt handeln, statt später haften.
Die Änderungen im GHS-System und der CLP-Verordnung sind ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Chemikalien. Unternehmen sollten nicht bis zur letzten Minute warten, sondern sich jetzt mit den Neuerungen vertraut machen und nötige Anpassungen vornehmen.
Wer frühzeitig handelt, sorgt für Rechtssicherheit, schützt seine Belegschaft – und zeigt Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit gefährlichen Stoffen.
Möchten Sie wissen, welche Gefahren von Ihren gefährlichen Stoffen ausgehen? Oder generelle Informationen zum Thema Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS?
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Marko Richter
Gefahrgutbeauftragter für ADR, RID, ADN, IMDG-Code
safeXcon GmbH
Safety Expert Consulting
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