Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS

Gefahrstoffkennzeichnung nach GHS:

Aktuelle Änderungen und Umsetzung

Die Global Harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien – kurz GHS – ist aus dem betrieblichen Umgang mit Gefahrstoffen nicht mehr wegzudenken. Die europaweite Umsetzung über die CLP-Verordnung (Classification, Labelling and Packaging) regelt, wie gefährliche Stoffe und Gemische korrekt eingestuft, gekennzeichnet und verpackt werden müssen. 2025 bringt dabei einige bedeutende Änderungen mit sich, die Unternehmen kennen und umsetzen sollten. In diesem Beitrag geben wir einen Überblick über die Neuerungen und konkrete Praxistipps für die Umsetzung.

Warum ist GHS so wichtig?

Die einheitliche Gefahrstoffkennzeichnungnach GHS dient nicht nur dem Arbeitsschutz, sondern auch dem Umwelt- und Verbraucherschutz. Klare, weltweit verständliche Symbole, Signalwörter und H-Sätze (Hazard Statements) ermöglichen es, Risiken auf einen Blick zu erkennen – egal ob im Labor, in der Produktion oder beim Transport.
Nur wer korrekt kennzeichnet, handelt rechtskonform und schützt zugleich Mitarbeitende, Kunden und Umwelt. Falsche oder fehlende Kennzeichnungen können nicht nur Unfälle verursachen, sondern auch empfindliche Bußgelder und Reputationsverluste nach sich ziehen.

Was ändert sich 2025?

Die EU-Kommission hat Änderungen an der CLP-Verordnung verabschiedet, die 2025 in Kraft treten. Einige zentrale Punkte:
  1. Neue Gefahrenklassen:
    – Endokrine Disruptoren (hormonell wirksame Stoffe)
    – PBT- und vPvB-Stoffe (persistent, bioakkumulierbar und toxisch)
    – PMT- und vPvM-Stoffe (persistent, mobil und toxisch)
  2. Anpassungen an bestehende H- und P-Sätze:
    Einige Gefahrenhinweise werden überarbeitet oder ergänzt, um präziser zu warnen.
  3. Neue Kennzeichnungspflichten:
    Für bestimmte Produktgruppen (z. B. Aerosole oder Biozide) gelten zukünftig strengere Kennzeichnungsvorgaben.
  4. QR-Codes für Zusatzinformationen:
    Hersteller können künftig freiwillig QR-Codes auf dem Etikett ergänzen, um weiterführende Sicherheitsinformationen digital bereitzustellen.

Was bedeutet das für Unternehmen?

Die neuen Regelungen betreffen sowohl Hersteller und Importeure als auch nachgeschaltete Anwender. Besonders betroffen sind:
  • Unternehmen, die Stoffe neu in Verkehr bringen
  • Betriebe, die eigene Gemische herstellen
  • Labore, die mit gefährlichen Substanzen arbeiten
  • Logistikunternehmen, die Gefahrgüter transportieren

Praktische Umsetzungsschritte

  1. Sicherheitsdatenblätter aktualisieren:
    Neue Gefahrenklassen und H-Sätze müssen in die SDS-Dokumentation übernommen werden.
  2. Etiketten prüfen und anpassen:
    Unternehmen sollten frühzeitig überprüfen, ob bestehende Etiketten den neuen Vorgaben entsprechen – insbesondere bei importierten Produkten.
  3. Schulungen durchführen:
    Mitarbeitende im Umgang mit Gefahrstoffen müssen zu den Änderungen unterwiesen werden – etwa in Form von Kurzschulungen, E-Learnings oder internen Workshops.
  4. Gefahrstoffverzeichnis aktualisieren:
    Die betriebsinterne Dokumentation muss ebenfalls angepasst werden, um den neuen Klassifizierungen Rechnung zu tragen.
  5. Interne Prozesse überprüfen:
    Prüfen Sie, ob die Gefahrstoffbeurteilung, Lagerung und Handhabung im Betrieb an die neuen Regelungen angepasst werden müssen.

Fazit

Jetzt handeln, statt später haften.

Die Änderungen im GHS-System und der CLP-Verordnung sind ein wichtiger Schritt zu mehr Sicherheit und Transparenz im Umgang mit Chemikalien. Unternehmen sollten nicht bis zur letzten Minute warten, sondern sich jetzt mit den Neuerungen vertraut machen und nötige Anpassungen vornehmen.

Wer frühzeitig handelt, sorgt für Rechtssicherheit, schützt seine Belegschaft – und zeigt Verantwortungsbewusstsein im Umgang mit gefährlichen Stoffen.

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Marko Richter
Marko Richter
Gefahrgutbeauftragter für ADR, RID, ADN, IMDG-Code
safeXcon GmbH

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