Gefahrgutbeauftragter

Gefahrgutbeauftragter – Sicherheitsexperte für den Umgang mit Gefahrgütern

In zahlreichen Branchen ist der Umgang mit Gefahrgütern unvermeidlich. Aufgrund der Gefahr für Mensch, Tier und Umwelt müssen strenge Sicherheitsvorkehrungen getroffen werden. Mit einem Gefahrgutbeauftragten können Unternehmen sicherstellen, dass ihre Maßnahmen die gesetzlichen Regelungen erfüllen. Diese qualifizierte Person trägt die Verantwortung für die Überwachung und Verwaltung der Risiken, die mit der Beförderung von Gefahrgütern einhergehen. In diesem Artikel erhalten Sie wichtige Informationen zum Thema Gefahrgut und zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten.

Gefahrgutbeauftragter: Die wichtigsten Fakten im Überblick

  • Gefahrgüter sind Gegenstände oder Stoffe, die bei Unfällen oder unsachgemäßer Handhabung schädliche Auswirkungen haben können.
  • Ein Gefahrgutbeauftragter ist dafür zuständig, die Sicherheitsmaßnahmen im Zusammenhang mit der Beförderung von Gefahrgütern zu überprüfen und zu optimieren.
  • Betroffene Unternehmen sind in der Regel verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu benennen oder zu bestellen.
  • Nur in Ausnahmefällen sind Unternehmen von dieser Pflicht befreit.

Was sind die Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten?

Bei einem Gefahrgutbeauftragten handelt es sich um eine Fachperson, die von einem Unternehmen intern benannt oder extern bestellt wird, um die Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften im Umgang mit Gefahrgütern zu überwachen. Ein Gefahrgutbeauftragter ist somit dafür verantwortlich, dass beim Transport von gefährlichen Gütern alle relevanten Sicherheitsvorschriften und gesetzlichen Regelungen eingehalten werden.

Zu den Aufgaben eines Gefahrgutbeauftragten gehören:

  • Identifizierung von Gefahrgut
  • Überwachung von Sicherheitsmaßnahmen beim Umgang mit gefährlichen Gütern
  • Prüfung der Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z.B. GGVSEB oder GGVSee)
  • Mitarbeiterunterweisungen im Bereich Gefahrgut (ADR 1.3 / IMDG-Code 1.3)
  • Sicherstellung der korrekt gekennzeichneten Gefahrgüter
  • Prüfung der sachgemäßen Entsorgung von Gefahrgütern

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Was sind Gefahrgüter?

Gefahrgüter sind Stoffe und Gegenstände, deren Eigenschaften oder Zustand während des Transports gesundheitsgefährdende Auswirkungen haben können. Um diese Risiken zu minimieren, ist die Einhaltung strikter Gefahrgutverordnungen essenziell. Diese nationalen und internationalen Vorschriften sollen für einen sicheren Transport auf sämtlichen Verkehrswegen sorgen.

Gefahrgüter umfassen:

  • Sprengstoffe
  • Munition und Feuerwerkskörper
  • Gase
  • entzündbare flüssige und feste Stoffe
  • selbstentzündliche Stoffe
  • Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündliche Gase entwickeln
  • entzündend (oxidierend) wirkende Stoffe und organische Peroxide
  • giftige Stoffe
  • ansteckungsgefährliche Stoffe
  • radioaktive Stoffe
  • ätzende Stoffe
  • wasserverunreinigende Stoffe

Im Gegensatz dazu bezeichnet der Begriff „Gefahrstoff alle Stoffe oder Gemische, welche bei der Nutzung und Lagerung in einem Betrieb ein Risiko darstellen.

Sicherheit beim Transport: Gefahrgutbeförderungsgesetz

Laut Gefahrgutbeförderungsgesetz (GGBefG) umfasst die Beförderung auch die Verpackung, Kennzeichnung, Dokumentation und Handhabung während des Transports. Dabei regeln die Sicherheitsvorschriften im Wesentlichen:

  • Zulassung der Gefahrgüter zur Beförderung
  • Verpackung und Kennzeichnung von gefährlichen Gütern
  • Bauart und Ausrüstung der Beförderungsmittel (z. B. Fahrzeuge, Tanks, Container)
  • Kennzeichnung der Beförderungsmittel
  • Regelungen für die Be- und Entladung sowie Beförderung
  • Erforderliche Schulungen für das Personal hinsichtlich des Umgangs mit Gefahrgut
  • Maßnahmen nach Unfällen mit gefährlichen Gütern

Wann ist ein Gefahrgutbeauftragter für ein Unternehmen verpflichtend?

Ihr Unternehmen ist an der Beförderung von Gefahrgütern beteiligt? Dann sind Sie gemäß §3 Abs. 1 GbV dazu verpflichtet, einen Gefahrgutbeauftragten zu bestellen. Hier haben betroffene Unternehmen jedoch die Wahl, ob sie eine interne oder externe Fachperson beauftragen. Wenn Sie als Unternehmen weder über die internen Ressourcen noch über den erforderlichen Schulungsnachweis nach § 4 verfügen, müssen Sie einen externen Gefahrgutbeauftragten bestellen. Einige Ausnahmen stellen beispielsweise die Beförderung von bestimmten geringen Mengen oder spezifische Situationen dar, welche in der Gefahrgutbeauftragtenverordnung (GbV) aufgeführt sind.

Gefahrgutbeauftragter: Die Grundvoraussetzung für Sicherheit und Compliance

Für betroffene Unternehmen steht viel auf dem Spiel. Ein Unfall oder der unsachgemäße Umgang mit gefährlichen Gütern hat nicht nur gesundheits-, sicherheits- oder umweltgefährdende, sondern auch rechtliche Folgen. Daher ist ein Gefahrgutbeauftragter entscheidend, um die Sicherheit und Compliance beim Transport von Gefahrgut sicherzustellen. Mit der Identifizierung und dem Management von Risiken lassen sich Unfälle und eine unsachgemäße Handhabung reduzieren. Investieren Sie in die Sicherheit und das Wohl aller Beteiligten – und schützen Sie Ihren Ruf.

Wenn Sie sich eine professionelle Überprüfung aller sicherheitsrelevanten Maßnahmen wünschen, sind Sie bei safeXcon genau richtig. Als kompetente Gefahrgutbeauftragte stehen wir Ihnen für eine persönliche Beratung und Betreuung zur Verfügung. Erfahren Sie mehr über unsere umfassenden Leistungen.


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