Die Häufigkeit der Besuche einer externen Fachkraft für Arbeitssicherheit hängt von der Art Ihrer Tätigkeiten, der Unternehmensgröße und den spezifischen Gefährdungen am Arbeitsplatz ab. In vielen Fällen sind monatliche oder quartalsweise Begehungen sinnvoll, um den gesetzlichen Pflichten aus dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) und der DGUV Vorschrift 2 nachzukommen.
Bei Betrieben mit geringerer Gefährdungslage genügt häufig eine halbjährliche Überprüfung. Eine genaue Einschätzung erhalten Sie über unsere externe Fachkraft für Arbeitssicherheit.


